18 weitere Monate wegen Exhibitionismus Knast-Nachschlag für Vergewaltiger Eigentlich sollte er abgeschoben werden, doch seine Heimat will ihn nicht
07.03.2021 - 15:59 Uhr
Cochem – Kurz nach seiner illegalen Einreise vergewaltigte der Somali Abdi Mohamed M. (23) ein 16-jähriges Mädchen und attackierte eine 21-Jährige. Tags darauf wanderte er in den Knast.
Dort sitzt er bis heute. Unter anderem für die Vergewaltigung kassierte er sechs Jahre. Reue? Einsicht? Keine Spur! Immer wieder fiel er in der JVA Diez auch hinter Gittern auf.
Beleidigung, exhibitionistische Handlungen vor weiblichen Bediensteten, sexuelle Nötigung. Immer wieder bekam er Haftnachschlag.
Die Akte Abdi Mohamed M.
Geb. 01.05.1997 in Mogadischu, Somalia
22.02.2014: Ersteinreise 25.02.2014: Aufnahmeeinrichtung Trier 03.03.2014: Vergewaltigung einer 16-Jährigen, Angriff auf eine Frau (21) 04.03.2014: Beginn U-Haft 01.10.2014: Urteil LG Trier wegen Vergewaltigung u.a. – 6 Jahre Jugendstrafe 01.03.2020: eigentlich vorgesehenes Haftende 02.05.2016: Urteil AG Diez wegen Beleidigung – 6 Monate Haft 01.09.2020: eigentlich vorgesehenes Haftende 15.01.2020: Urteil AG Diez wegen exhibitionistischen Handlungen – 6 Monate Haft (noch nicht rechtskräftig) 14.5.2020: Strafanzeigen wegen sexueller Nötigung (Az. 2070Js31516/20). Urteil des AG Diez vom 15. Februar: 18 Monate
Eigentlich sollte er abgeschoben werden. Doch seine Heimat will ihn nicht (BILD berichtete). Die nötigen Reisedokumente stellt Somalia nicht aus.
Jetzt ist zumindest klar, dass er nicht allzu schnell wieder auf die Menschheit losgelassen wird. Wegen der letzten exhibitionistischer Handlungen im Knast kassierte er weitere 18 Monate Haft. Der Richter bescheinigte ihm laut „Wochenspiegel“ eine „hohe Rückfallgeschwindigkeit“.
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Wenige Tage nach illegaler Einreise fiel er über 16-Jährige herVergewaltiger abgeschoben – Somalia wollte ihn nicht zurück
Von: Marco Schwarz 15.04.2021 - 17:19 Uhr
Cochem – Er kam am 22. Februar 2014 als Asylbewerber illegal nach Deutschland. Nur wenige Tage später saß er als Vergewaltiger hinter Gittern. Lange versuchten die deutschen Behörden vergeblich, Abdi Mohamed M. (23) in seine somalische Heimat abzuschieben. Jetzt hat es endlich geklappt!
Bisher haperte es immer daran, dass die nötigen Ausreisepapiere nicht zu beschaffen waren. Somalia stellte sich quer. Wollte den Vergewaltiger offenbar selber nicht im Land haben.
Das änderte sich jetzt. Auf BILD-Anfrage teilt der zuständige Kreis Cochem-Zell mit: „Nun hat sich die Chance ergeben, diesen Asylbewerber in sein Heimatland abzuschieben. Dies war nur ihm Rahmen eines Sonderfluges mit einer Klein-Chartermaschine möglich. Das Flugzeug ist heute Morgen in Somalia gelandet und der Betreffende dort auch eingereist.“
Die Abschiebung wurde von der Bundespolizei durchgeführt. Der Landkreis stellt weiter fest: „Durch eine Einreise in Somalia ist das bisherige Asylverfahren beendet. Damit hat sich auch die Zuständigkeit des Asylbewerbers zum Kreis Cochem-Zell erledigt.“
Der Fall Abdi Mohamed M. hatte für Empörung gesorgt. Auszüge aus seiner Strafakte:
Der Somalier (damals 17) vergewaltigte am 3. März 2014 eine 16-Jährige nur wenige Tage nach seiner illegalen Einreise. Am selben Tag griff er noch eine Frau (21) an. Für die Vergewaltigung kassierte er sechs Jahre Jugendstrafe.
Weitere Verurteilungen folgten, da er auch im Knast immer wieder straffällig wurde: Exhibitionistische Handlungen, sexuelle Nötigung.
Die Akte Abdi Mohamed M.
Geb. 01.05.1997 in Mogadischu, Somalia
22.02.2014: Ersteinreise
25.02.2014: Aufnahmeeinrichtung Trier
03.03.2014: Vergewaltigung einer 16-Jährigen, Angriff auf eine Frau (21)
04.03.2014: Beginn U-Haft
01.10.2014: Urteil LG Trier wegen Vergewaltigung u.a. – 6 Jahre Jugendstrafe
01.03.2020: Haftende
02.05.2016: Urteil AG Diez wegen Beleidigung – 6 Monate Haft,
01.09.2020: Haftende
15.01.2020: Urteil AG Diez wegen exhibitionistischen Handlungen – 6 Monate Haft (noch nicht rechtskräftig)
14.5.2020: Strafanzeigen wegen sexueller Nötigung, Strafverfahren laufen (Az. 2070Js31516/20)
Vorsorglich stellt der Kreis Cochem-Zell fest: Sollte der mehrfach verurteilte Sexualstraftäter später wieder illegal nach Deutschland kommen, würde der Landkreis eine erneute Zuweisung verweigern.
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Zitat von Tumbleweed im Beitrag #2Vorsorglich stellt der Kreis Cochem-Zell fest: Sollte der mehrfach verurteilte Sexualstraftäter später wieder illegal nach Deutschland kommen, würde der Landkreis eine erneute Zuweisung verweigern.
Entzückend! Soll heißen, im Falle eines Wiederaufschlagens hier hat ihn dann ein anderer Landkreis an der Backe! Tolle Aussichten.
Artikel vom Februar 21:
ZitatKreis-Sprecherin Selina Höllen zu BILD: „Die Sicherheit unserer Bevölkerung steht in dem Fall ganz oben. Anhand des Vorstrafenregisters handelt es sich ganz offensichtlich um einen gewaltbereiten Menschen, so dass weitere Straftaten nicht auszuschließen sind.“