Im April steht er vor Gericht Teenager (15) soll im Internet zum Mord aufgerufen haben Offenbar hatte er sich bereits Chemikalien besorgt, um eine Bombe zu bauen
Der „rechtsextreme Gefährder“ aus Oer-Erkenschwick hatte nach BILD-Informationen einen Bekannten per WhatsApp aufgefordert, entweder Juden in einer Synagoge oder Muslime in einer Moschee zu töten
Von: ANDREAS WEGENER 31.03.2021 - 11:35 Uhr
Dortmund – Mit gerade mal 14 Jahren soll er einen anderen Teenager zu religiösen Morden angestachelt haben! Am 29. April steht ein jugendlicher Deutscher (mittlerweile 15) deswegen vor dem Landgericht Dortmund.
Der „rechtsextreme Gefährder“ aus Oer-Erkenschwick hatte nach BILD-Informationen einen Bekannten per WhatsApp aufgefordert, entweder Juden in einer Synagoge oder Muslime in einer Moschee zu töten. Das tat er laut Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aus rechtsradikalen Motiven. Im November hatte die Behörde Anklage erhoben.
Die wurde inzwischen zugelassen – der Prozess findet vor der Jugendschutzkammer unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt.
Neben der versuchten Anstiftung zum Mord wird dem Teenager die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Auch ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz spielt eine Rolle – offenbar hatte sich der Junge bereits Chemikalien und mehrere Feuerwerkskörper besorgt, um daraus eine Bombe zu bauen.
Konkrete Pläne für einen Anschlag hatte der Nachwuchs-Neonazi allerdings noch nicht, hieß es. Er war zunächst in Untersuchungshaft gelandet, später aber gegen Auflagen in eine betreute Jugendeinrichtung entlassen worden.
Gegen einen Teenager (inzwischen 15 ) ist Anklage wegen versuchter Anstiftung zum Mord an Muslimen und Juden erhoben worden.
Anschläge gefordert : Rechtsextremer Gefährder (14) soll zu Mord aufgerufen haben
Schockierende Details aus der Arbeitsbilanz der Zentralstelle Terrorismusverfolgung: Ein Gefährder sei gerade mal 14 Jahre alt!
Nach BILD-Informationen stammt er aus bürgerlichen Verhältnissen, seine Eltern waren geschockt, als sie von den Vorwürfen hörten. Der Schüler soll große Teile seines Lebens am Computer verbracht haben. Inzwischen nimmt er an einem Programm für Aussteiger aus der Neonazi-Szene teil.
Ob der Angeklagte im Falle eines Schuldspruchs in den Jugendknast muss, ist noch unklar. Gerichtssprecher Dr. Thomas Jungkamp (39): „Das Jugendgerichtsgesetz stellt daran hohe Anforderungen, da der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Nur, wenn die Kammer die besondere Schwere der Schuld oder schädliche Neigungen feststellt, kommt eine Gefängnisstrafe überhaupt infrage.“
Sein Anwalt wollte den Fall mit Blick auf das Alter seines Mandanten weiterhin nicht kommentieren.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*