18.04.2021 07:17 14.053 Weil er sich um die Kinder kümmern müsse, denen er die Mutter nahm: Mörder will in Sachsen bleiben
Von Markus Griese
Dresden - Eine "lebenslange" Strafe sitzt der Afghane Challedin M. (37) derzeit in der JVA Waldheim ab - weil er im August 2016 Ehefrau Aquele (†25) in einem Hoyerswerdaer Flüchtlingsheim erstickte.
Gegen die vom Landkreis Bautzen beantragte Ausweisung, die ohnehin frühestens 2031 greift (nach 15 Jahren hinter Gittern), wehrte sich der Täter diese Woche vorm Dresdner Verwaltungsgericht. Begründung: "Meine Kinder brauchen mich."
Tatsächlich war das Ehepaar 2015 mit vier gemeinsamen Kindern (heute 7 bis 14 Jahre alt) nach Sachsen gekommen. Aquele lebte hier auf, hatte Kontakt zu anderen, was ihrem Mann nicht passte. Es kam zum tödlichen Streit.
Nach der Tat floh Challedin M. Richtung Heimat, wurde aber in Ungarn gefasst und zurückgeschickt. Die Kinder leben heute im Heim, sehen den Vater nur alle drei Monate für eine Stunde im Knast - selbst das zehrt laut Jugendamt (verständlicherweise) an ihren Nerven. Richter Robert Bendner (60) zum Täter: "Wenn Sie wieder draußen sind, sind Ihre Kinder sowieso volljährig." Einzig könne es darum gehen, ob er für zwei oder - wie bei einer formalen Ausweisung üblich - dann sieben Jahre lang keinen neuen Visumsantrag stellen dürfe.
Da ließ der Häftling noch eine weitere Angst durchblicken: "Ich kann nicht zurück nach Afghanistan", flehte er. "Die Familie meiner Frau bringt mich sonst um."
Die Entscheidung über die Ausweisung fällt das Gericht in den nächsten Tagen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Er darf nach einer Abschiebung wieder einreisen und es geht nur um den Zeitraum und um ein Visa? Er kam doch auch vorher ohne Visa? Hat er an seine Kinder gedacht, als er ihre Mutter umbrachte? Damals ist er in Richtung Heimat geflüchtet, aber 2031 hat er dann Angst vor der Schwiegerfamilie?
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Zitat von Tumbleweed im Beitrag #1"Die Familie meiner Frau bringt mich sonst um."
Ich bin jetzt mal ganz böse: Warum belässt man die Kinder in einem Heim in Deutschland? Da der Mann Richtung Heimat flüchtete, gab es anscheinend keinen Fluchtgrund aus Afghanistan für die Familie. Also gibt es keinen legitimen Aufenthaltsgrund der Familie in Deutschland. Da es Angehörige der Mutter der Kinder in A. gibt, wie der Täter äußert, könnte sich ja diese Familie der Kinder annehmen.
Der Täter gehört natürlich nach seiner Haft abgeschoben - keine Frage.
Zitat von Tumbleweed im Beitrag #1"Die Familie meiner Frau bringt mich sonst um."
Ich bin jetzt mal ganz böse: Warum belässt man die Kinder in einem Heim in Deutschland? Da der Mann Richtung Heimat flüchtete, gab es anscheinend keinen Fluchtgrund aus Afghanistan für die Familie. Also gibt es keinen legitimen Aufenthaltsgrund der Familie in Deutschland. Da es Angehörige der Mutter der Kinder in A. gibt, wie der Täter äußert, könnte sich ja diese Familie der Kinder annehmen.
Der Täter gehört natürlich nach seiner Haft abgeschoben - keine Frage.
Du bist nicht böse @MissMill Die Kinder haben einen besonderen Schutz, verstehe ich einerseits, andererseits wären sie bei der Familie sicher besser aufgehoben als in einem Heim. Sehe ich auch so, dass es keinen Fluchtgrund gab (Verfolgung) sondern die Aussicht auf ein besseres Leben.
Natürlich möchte er nach Haftverbüßúng nicht abgeschoben werden und sucht nun nach Gründen.
Erschreckend finde ich, dass ein verurteilter Mörder - auch nach Haftverbüßung - und einer evtl. Abschiebung, nach einer Wartezeit wieder einreisen darf/dürfte. Mit Straffälligkeit - ganz milde ausgedrückt - hat er auch hier seinen Status verloren, warum sonst die Abschiebung?
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