ÄGYPTISCHE STUDENTIN (†22) ÜBERFAHREN UND DANACH RASSISTISCH BELEIDIGT: PROZESS GEGEN TOTRASER AUS DRESDEN UNFALLTOD VON ÄGYPTISCHER STUDENTIN: PROZESS GEGEN UNFALLFAHRER BEGINNT Cottbus - Nach dem Tod der ägyptischen Studentin Shaden M. bei einem Unfall in Cottbus beginnt am Donnerstag (10 Uhr) der Prozess gegen den Autofahrer aus Dresden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann aus Dresden fahrlässige Tötung vor. Zum Prozess sind mehrere Zeugen und Sachverständige geladen, wie das Amtsgericht Cottbus mitteilte.
Dem Autofahrer wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 15. April 2017 einen Unfall verursacht zu haben, bei dem die 22 Jahre alte Fußgängerin so schwer verletzt wurde, dass sie drei Tage später starb.
Augenzeugen haben damals berichtet, dass die Mitfahrer des Dresdners die im Sterben liegende Shaden M. verhöhnt haben, als sie blutüberströmt auf dem Boden lag (TAG24 berichtete).
Dabei sollen Sätze wie "Mir ist klar, dass es bei Euch keine Straßen gibt, aber in Deutschland muss man eben auf die Straße gucken" und "Verpisst Euch doch einfach wieder in Euer Land, dann werdet Ihr auch nicht angefahren – Scheißasylanten" gefallen sein.
Danach sollen sie gelacht haben, hieß es. Damals hieß es , dass ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Volksverhetzung gegen die Mitfahrer des Unfallwagens geprüft werde.
Laut Anklage soll der Mann aus Dresden mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 km/h unterwegs gewesen sein, als er die Frau an der Straßenbahnhaltestelle im Bereich des Stadthallenvorplatzes ergriff. Sie soll unvermittelt auf die Straße getreten sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tod der Frau vermeidbar gewesen wäre, hätte der Angeklagte die zugelassene Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten.
Für den Prozess hat das Gericht zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt. Da der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war, findet die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht statt.
Der Berufungsprozess am Landgericht Cottbus beginnt am 15. Februar. Das Gericht hat Termine bis in den März hinein angesetzt, wie es am Donnerstag mitteilte.
Der Angeklagte wurde im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Cottbus wegen fahrlässiger Tötung vor gut einem Jahr zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt (TAG24 berichtete).
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Autofahrer aus Dresden in hohem Maße grob fahrlässig gehandelt hatte, als er am 15. April 2017 den Unfall verursacht hatte. Dabei wurde die 22 Jahre alte Fußgängerin so schwer verletzt, dass sie kurze Zeit später starb.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die in diesem Verkehrsbereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde um etwa 20 Kilometer pro Stunde überschritten zu haben.
Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätten die tödlichen Folgen vermieden werden können, so das Gericht. Die Verteidigung legte Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichtes ein.
Der Unfall hatte für Schlagzeilen und Debatten über Ausländerfeindlichkeit gesorgt. Die Staatsanwaltschaft hatte auch gegen einen Beifahrer des angeklagten Autofahrers ermittelt - wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung. Er soll die verletzte Ägypterin am Unfallort mit Parolen beschimpft haben.
Das Verfahren wurde eingestellt, weil nicht erwiesen war, dass ausländerfeindliche und volksverhetzende Parolen gefallen seien, hieß es.
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