Asylbewerber im Terror-Prozess freigesprochen Tamile hatte Bomben-Anschlag wohl nur erfunden
28.01.2021 - 15:40 Uhr
Düsseldorf – Ein 27-Jähriger aus Sri Lanka ist in Düsseldorf vom Vorwurf des sechsfachen Mordes und des Terrorismus freigesprochen worden.
Den Bombenanschlag nahe Jaffna, den der Asylbewerber, der inzwischen in Werne lebt, selbst begangen haben wollte, habe es vermutlich gar nicht gegeben, befand das Oberlandesgericht am Donnerstag. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Tamile hatte bei seinem Asylantrag beim Bundesamt für Flüchtlinge behauptet, schon als Schüler im Alter von 15 Jahren der Terrorgruppe LTTE angehört zu haben und am 12. September 2008 in einer Schulpause die Bombe mit einem Fernzünder ausgelöst zu haben, als ein Militärkonvoi vorbeifuhr.
Nach der Pause habe er wieder in Schuluniform im Unterricht gesessen. Erst beim Prozessauftakt vor einer Woche hatte er dies als falsch widerrufen.
Es gebe keine Hinweise auf diesen schweren Anschlag mit angeblich sechs Toten und vielen Verletzten, hatte ein Sachverständiger im Prozess ausgeführt. Außer dem angeblichen Attentäter habe anscheinend niemand die Detonation bemerkt. Auch der Bundesnachrichtendienst hatte mitgeteilt, von dem besagten Bombenattentat in Sri Lanka keine Kenntnis zu haben.
Das Gericht wies zudem darauf hin, dass der Mann bei seinem ersten Asylantrag in Frankreich kein Wort über den Anschlag verloren habe, sondern erst bei seinem späteren Antrag in Deutschland. Um als politisch Verfolgter anerkannt zu werden, habe er offenbar später in Deutschland „eine Schippe draufgelegt“, sagte sein Verteidiger, der wie die Generalstaatsanwaltschaft den Freispruch beantragt hatte.
Verteidiger Christoph Wingerter sagte, sein Mandant sei kein dreister Lügner, sondern ein verzweifelter Mann, der jahrelang ausgenutzt worden sei. Trotz des Freispruchs drohe ihm in seiner Heimat Folter und Verfolgung.
Die tamilischen „Befreiungstiger“ LTTE kämpften jahrzehntelang für einen eigenen Staat der tamilischen Minderheit auf Sri Lanka und gegen die Unterdrückung durch die singhalesische Mehrheit. Inzwischen ist der Bürgerkrieg beendet und die LTTE gilt seit 2009 als besiegt und zerschlagen.
Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen hatten in den vergangenen Jahren mit Dutzenden Asylbewerbern zu tun, die sich schwerste Verbrechen anlasteten, um Gründe für ihre Anerkennung als politisch Verfolgte zu liefern.
Meist stellte sich die Selbstbezichtigung noch im Ermittlungsverfahren als falsch heraus. Diesmal war dies nicht der Fall, denn der Mann schwieg - bis zum Prozessauftakt.
Sein Asylantrag war vom Bundesamt dennoch abgelehnt worden. Zwischenzeitlich ruhte das Verfahren, das nun fortgesetzt werden dürfte.
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