Dresden 11.09.2019 06:26 4.720 Undercover im Pflegeheim: Team Wallraff ein Fall für die Justiz Zwei Mitarbeiterinnen fühlen sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt
Von Steffi Suhr
Dresden - Das "Team Wallraff" geht dahin, wo es wehtut. So recherchierten die Undercover-Journalisten auch in Psychiatrien, um Missstände im Pflegesystem aufzuzeigen. Günter Wallraff (76) ist seit Jahrzehnten erfolgreicher Undercover-Journalist. Seine Recherche-Methode wird in nordischen Ländern als "wallraffen" bezeichnet.
Doch jetzt soll die Verbreitung der RTL-Sendung, die im März ausgestrahlt wurde (2,7 Mio. Zuschauer), verhindert werden. Derzeit befassen sich Sachsens oberste Richter am Dresdner Oberlandesgericht (OLG) damit.
Die Produktionsfirma, mit der Wallraff arbeitet, hat ihren Sitz in Leipzig, weshalb Sachsens Justiz zuständig ist. Reporter Torsten M. arbeitete wochenlang als Praktikant in einer geschlossenen Abteilung in Berlin und filmte. Patienten und Mitarbeiter wurden im Beitrag stark verpixelt, unkenntlich gemacht. Dennoch: Zwei Mitarbeiterinnen fühlen sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, weil sie erkennbar wären.
Das Landgericht Leipzig gab der Klage der Damen statt, untersagte eine Weiterverbreitung. Doch der 4. Senat am OLG in Dresden, wo der Fall nun liegt, sieht es etwas anders: "Für die Presse muss es möglich sein, zu dokumentieren und zu filmen. Die Ansprüche an die Erkennbarkeit sollten nicht so hochgeschraubt werden, dass man daran nur scheitern kann", erklärte OLG-Richter Markus Schlüter (51).
Allerdings gab das RTL-Team zu: Durch die Bearbeitung des Filmmaterials wurde eine Pflegerin "versehentlich" in eine Situation montiert, bei der sie gar nicht anwesend war. Ein Fehler, der technisch behoben werden könnte.
Anders bei der zweiten Mitarbeiterin, die einem Patienten ein Medikament ins Essen mischte. Neben der angeblichen Erkennbarkeit pochte der Anwalt auf die Feststellung der "unvollständigen Berichterstattung". Dem Patienten sei das Medikament mit Einwilligung der betreuenden Mutter verabreicht worden.
Der Richter: "Unabhängig davon, dass dann immer noch die Zustimmung des Betreuungsgerichtes dafür fehlt, sagt die Pflegerin im Beitrag: 'Das dürfen wir eigentlich gar nicht, aber ...'." Urteil folgt.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Ich bezweifele mal stark, dass die Klage wirklich von den Pflegekräften ausging. Vielmehr vermute ich, dass sie vom Pflegeheim dazu ermutigt wurden.
ZitatAnders bei der zweiten Mitarbeiterin, die einem Patienten ein Medikament ins Essen mischte. Neben der angeblichen Erkennbarkeit pochte der Anwalt auf die Feststellung der "unvollständigen Berichterstattung". Dem Patienten sei das Medikament mit Einwilligung der betreuenden Mutter verabreicht worden.
Der Richter: "Unabhängig davon, dass dann immer noch die Zustimmung des Betreuungsgerichtes dafür fehlt, sagt die Pflegerin im Beitrag: 'Das dürfen wir eigentlich gar nicht, aber ...'." Urteil folgt.
Es werden nur die "Aufdecker" angeklagt. Was tagtäglich in Pflegeheimen passiert, von den Leitungen dort gedeckelt wird, Pflegekräfte als Bauernopfer herhalten müssen, ist lange bekannt. Niemand ist an Aufklärung tatsächlich interessiert. Die Pflegekräfte sind so eine starke Macht und trotzdem gehen sie nicht auf die Straßen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*