13-Jährige sexuell missbraucht und mit Chlamydien infiziert
10. September 2019 - 14:40 Uhr
Eileiter musste entfernt werden
Ein Tag im August, eine Verabredung am Baggersee, die das Opfer niemals vergessen wird. Niemals vergessen kann. Denn unter den Folgen wird die heute 14-Jährige vermutlich ein Leben lang leiden. Das Mädchen kann auf natürlichem Wege nicht mehr schwanger werden - weil ein 20 Jahre alter Mann es sexuell missbrauchte und dabei mit Chlamydien infizierte.
Täter erfuhr durch Haftbefehl von seiner Chlamydien-Infektion
Sie kannten sich gerade drei Tage, als sie sich 2018 am Friedberger Baggersee in der Nähe von Augsburg trafen. Es kam zum Sex. Einvernehmlich. Ungeschützt. Mit den fatalen Konsequenzen hat das Mädchen schwer zu kämpfen. Die heute 14-Jährige befinde sich in therapeutischer Behandlung, lebe "sehr zurückgezogen", erzählt Anwalt Felix Ebner der "Stadtzeitung Augsburg" Sie hatte sich beim Geschlechtsverkehr mit Chlamydien infiziert. Eierstock und ein Eileiter entzündeten sich, ein Eileiter wurde herausoperiert. Die Geschädigte kann auf natürlichem Wege nicht mehr schwanger werden.
Die Anklage lautete auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern mit fahrlässiger Körperverletzung. Ihr Peiniger hat die Tat vor dem Schöffengericht Augsburg gestanden. Dies war Teil eines Deals, um dem Teenager und seiner Familie eine Aussage zu ersparen. Das Urteil fiel vergleichsweise mild aus: zwei Jahre Jugendfreiheitsstrafe auf Bewährung und 3.000 Euro Schmerzensgeld. Richter Bernhard Kugler sagte in seiner Begründung, man glaube dem Angeklagten, nichts von seiner Chlamydien-Infektion gewusst zu haben. "Erst als im Dezember 2018 der Haftbefehl kam, hat er es erfahren", sagte sein Verteidiger, Martin Modes, der Zeitung.
Täter "auffallend unreif" und "unterwürfig"
Der 21-Jährige ist unter anderem wegen Diebstahls und Sachbeschädigung vorbestraft, wie Rose Oelbermann, Sprecherin am Amtsgericht, der "Augsburger Allgemeinen" sagte. Ein Gutachten attestierte dem Angeklagten laut der "Stadtzeitung Augsburg", dass er "nicht die nötige Reife für sein Alter" besitze. Auch in einem Führungsbericht der JVA Gablingen, in der der 21-Jährige wegen einer anderen Strafsache noch bis Oktober einsitzt, heiße es dem Bericht zufolge, der Häftling sei "auffallend unreif". Er mache "einen kindlichen Eindruck" und verhalte sich den anderen Insassen gegenüber unterwürfig. Wie die Zeitung weiter schreibt, seien zeitweise sogar Vorkehrungen getroffen worden, um einen Selbstmord zu verhindern, nachdem der junge Mann einen Brief seiner Freundin erhalten hatte, in dem sie den Kontakt zu ihm abbrach.
Sex mit unter 14-Jährigen = Kindesmissbrauch!
Der Angeklagte wusste nichts von seiner Erkrankung, doch er wusste, dass er 20 und das Mädchen erst 13 Jahre alt war. In Deutschland gilt ein besonderer Schutz von Kindern. Das Gesetz geht davon aus, dass Personen unter 14 Jahren nicht rechtlich wirksam in sexuelle Handlungen einwilligen können, weil sie noch nicht in der Lage sind, die Folgen verantwortlich einzuschätzen. Daher gelten gemäß §176 Strafgesetzbuch (StGB) alle sexuellen Handlungen an, vor und mit einem Kind unter 14 Jahren als Missbrauch, sind verboten und werden je nach Schwere des Falles mit Freiheitsstrafen geahndet.
WHO schlägt Alarm: Jeder Vierte leidet an einer Geschlechtskrankheit
Eindringlich zeigt der Fall auch die unterschätzte Gefahr von Chlamydien. Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kennen nur 14 Prozent die Infektion, dabei ist sie laut WHO hierzulande trauriger Spitzenreiter unter den Geschlechtskrankheiten. Von ihr sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene betroffen, nach Schätzungen gibt es bis zu 300.000 Neuinfektionen jährlich. Chlamydien können bei Frauen zu chronischen Unterbauchentzündungen und bei Männern und Frauen zu Unfruchtbarkeit führen.