Wegen Justizirrtümern, oft nach falschen Beschuldigungen, landen immer wieder Menschen unschuldig im Gefängnis. Beispiele: September 2010
Das Landgericht Lüneburg spricht zwei Männer frei, die wegen der angeblichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen jahrelang im Gefängnis gesessen haben. Die vermutlich psychische Kranke hatte ihren Vater und einen Bekannten beschuldigt. Später kamen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers auf, das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Mai 2009
Nach zwei Jahren hinter Gittern wird ein 55-Jähriger in Baden-Württemberg freigesprochen, der für den sexuellen Missbrauch seiner Tochter verurteilt worden war. Die Frau hatte den Vorwurf in einem Wiederaufnahmeverfahren zurückgezogen. Sie hatte den Missbrauch erfunden, weil sie nach der Scheidung der Eltern ihre Wochenenden nicht beim Vater verbringen wollte. Dezember 2003
Das Bayerische Oberste Landesgericht spricht einen 56-Jährigen von dem Vorwurf frei, er habe die 16-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin vergewaltigt. Er hatte 16 Monate unschuldig in Untersuchungshaft gesessen. Mit Hilfe eines medizinischen Gutachtens konnte der Mann jedoch seine Unschuld beweisen.
Dezember 2001
Das Landgericht Ansbach (Bayern) setzt einen zu Unrecht als Bankräuber verurteilten Mann auf freien Fuß. Er hatte zwar seine Unschuld beteuert, war aber aufgrund eines Gutachtens verurteilt worden und fünf Jahre in Haft. Der Gutachter glaubte ihn auf Fotos einer Überwachungskamera zu erkennen. Im Sommer 2000 hatte der wirkliche Täter dann den Überfall gestanden.
Es ist in D kaum möglich, ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen, so "unfehlbar" sind unsere unabhängigen Richter. Wenn man einen Sumpf austrocknen will, darf man bekanntlich nicht die Frösche fragen. Kommt dann noch ein grottenschlechter Verteidiger dazu, hat der Beschuldigte sehr schlechte Karten. Beispiele gefällig ? Harry Woehrz (nachgoogeln) oder der Wetter-Moderator, der eben dank guter Verteidigung nachweisen konnte, daß das vmtl. "Opfer" sich wohl selbst die Verletzungen beigebracht hatte. Auch der Fall eines Lehrers aus Hessen , gezeigt im ZDF, ist einfach schlimm. Verurteilt wg. vmtl. Verg. einer "Kollegin" auf Grund einer erfundenen Aussage saß er in Haft. Es stellte sich heraus, daß eben diese Person schon vorher einen anderen Mann unschuldig in die Bredouille gebracht hatte.---- Auch in NRW vor etwa zwei Jahren wurde in der Presse dick und breit über eine versuchte Vergewaltigung in einer Parkanlage berichtet, danach nix mehr. Die besagte junge weibliche Person ,polizeibekannt ,hatte alles erfunden, nicht zum ersten mal.......Die Presse unterließ es aber, auch darüber zu berichten.--- Auch sollte jeder Richter einmal sich über Borderline-Gestörte informieren, die alle an der Nase herumführen ohne Moral und Mitgefühl. Leider ist die Site www.boderlinezone.org aus dem Netz verschwunden. War auch ein Standardwerk für Psychologie-Studenten. Der mittlerweile verstorbene Verfasser wurde von zwei Ex Partnerinnen zu Unrecht bezichtigt, sie vergewaltigt zu haben und landete in Haft. Ich glaube ,e r hieß Dirk Sander (weiß jemand mehr über ihn? ) Blog Name war Kronos.------------ Es findet ja auch keine Leistungskontrolle der Justiz statt. Da gibt es bestimmt Richter, die nicht nur einmal total falsch liegen und so ein Menschenleben total versauen. Aber wenn man "unfehlbar " ist, dann kann das ja nicht sein. Auch Gutachter, die mit Hilfe von Textbausteinen im Akkord Schriftsätze für teures Geld verfassen lassen, oftmals auch von studentischen Hilfskräften, leisten ein übriges, um auch Justizirrtümer zu produzieren.--- Sollte jemand dann endlich unschuldig aus der Haft entlassen werden, ist die Haftentschädigung grottenschlecht niedrig. In so einem Falle sollten neben dem entgangenen Verdienstausfall auch die Beiträge für die Rentenversicherung nachbezahlt werden. Ein Richter sollte auch finanziell belangt werden können und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Da wären wir wieder bei einer Qualitätskontrolle--------jeder Zwergenbetrieb muß in D ein QMS System haben und nachweisen, alles sehr teuer : warum nicht auch die, die uns das eingebrockt haben ? Justizopfer haben keine Lobby, leider. Jeder kann da hineingeraten. Einfach traurig. Fühle mich dann manchmal wie in einem autoritären Unrecht-Staat.
Zitat von park.ranger@gmx.net im Beitrag #2Sollte jemand dann endlich unschuldig aus der Haft entlassen werden, ist die Haftentschädigung grottenschlecht niedrig. In so einem Falle sollten neben dem entgangenen Verdienstausfall auch die Beiträge für die Rentenversicherung nachbezahlt werden.
Wenn ich jetzt nicht ganz irre, habe ich vor kurzem am Rande mitbekommen, dass diese Tagessätze angehoben werden sollen.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Unschuldig im Gefängnis - Haftentschädigung auf 75 Euro pro Tag angehoben
Stellt sich im Nachhinein raus, dass jemand unschuldig im Gefängnis war, muss der Staat ihn entschädigen. Doch wie viel ist die Freiheit wert? Zumindest mehr als 25 Euro pro Tag, sind sich nun Bundesrat und Bundestag einig.
Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll eine höhere Entschädigung vom Staat bekommen. Das hat der Bundestag am Donnerstag in Berlin beschlossen. Statt bislang 25 Euro pro unschuldig in Haft verbrachtem Tag sollen Betroffene künftig 75 Euro erhalten. Der Bundestag stimmte einem entsprechenden Vorschlag des Bundesrats zu.
Der Rechtsausschuss des Bundesrats hatte die Erhöhung bereits im Dezember des vergangenen Jahres mit großer Mehrheit beschlossen. Wer in einem strafrechtlichen Verfahren eine zu hohe Strafe erhalten hat oder gar zu Unrecht verurteilt wurde, hat Anspruch auf staatliche Entschädigung.
Auch für Untersuchungshaft, die sich im Nachhinein als unbegründet erweist, werden Betroffene aus der Staatskasse entschädigt.
Nach Angaben des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, werden pro Jahr in Deutschland 400 Menschen (unterschiedlich lange) zu Unrecht inhaftiert.
Der Deutsche Anwaltverein hatte schon vor der Entscheidung gefordert, dass Justizopfer mindestens 100 Euro Entschädigung pro Hafttag erhalten sollten. "Der Rechtsstaat muss sich auch daran messen lassen, wie er mit Fehlern umgeht. Hat er einem Menschen zu Unrecht seine Freiheit entzogen, muss er diesen Verlust zumindest symbolisch aufwiegen", erklärte die Präsidentin des Anwaltvereins, Edith Kindermann.
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25 Euro Haftentschädigung pro Tag ist sowieso eine Ohrfeige. Damit kann man ja nicht einmal die laufenden Kosten begleichen.
Jeder kann natürlich zivilrechtlich gegen eine Falschaussage vorgehen, die einen ins Gefängnis gebracht hat, aber die Zeit kann man sich eigentlich auch sparen.
Vergessen darf man auch nicht, dass für viele ein Gefängnisaufenthalt Dank Falschaussage auch mit einem Karriereknick begleitet wird. Ich erinnere in diesem Zusammenhang exemplarisch an die traurige Geschichte von Horst Arnold, der wegen einer Falschaussage 5 Jahre im Knast saß, danach in einen Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde, aber von ALGII leben musste, ihm die die Behörden trotz des rechtskräftigen Freispruchs die berufliche Rehabilitierung verweigerten. Auch eine finanzielle Entschädigung konnte er bis zu seinem Tod nicht erreichen. https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold
Hallo zusammen, ja, die Tagessätze pro Tag sind angehoben worden von 25 EUR auf, glaube ich, 75 EUR, also weniger als der gesetzliche Mindestlohn. In Spanien und Bulgarien sind die Sätze höher. Da wird auch noch finanziell nachgetreten : erst unschuldig in Haft, Verlust der bürgerlichen Existenz, keine Beiträge in die Rentenversicherung, von den Haftbedingungen einmal ganz abgesehen. Wir brauchten mehr engagierte Anwälte, die Wiederaufnahmeverfahren hinbekommen. Da wird lamentiert, wenn ein Straftäter sehr billig vor Gericht davonkommt, aber wer setzt sich für Justizirrtümer ein ? Wie nennt man das auch im Juristenmilieu ? Kaugummi ins Getriebe werfen........... Auch Falsch-Aussager sollten richtig in Regreß genommen werden : " Dein Eid, sein Eid , Mein Eid " sollte zuerst zum Verlust der Fahrerlaubnis führen wg. Unzuverlässigkeit. Auch der Geldbeutel ist ein sehr gutes Erziehungsmittel. In den NL gibt es kein Punktesystem für Autofahrer, dafür aber saftige Bußgelder : 6 km zu schnell = 95 EUR (habe ich hinter mir ! ). Wer sich nicht wehrt, der wird verzehrt.........
Wie im Beitrag 4 erwähnt, hat man den Beschluss der Erhöhung gefasst, ab wann nun aber die 75 € gezahlt werden, wird nicht erwähnt. Diese sogenannte Rehabilitierung kann man doch sowieso vergessen, sie gibt es nicht. Auch einem unschuldig Verurteiltem wird dies immer nachhängen, es interessiert die Menschen schlichtweg nicht. Das gilt auch für Menschen die in U-Haft waren und wieder entlassen werden, weil es keinen Haftgrund gibt. Das bleibt immer hängen, siehe im Falle Rebecca R. und hier gibt es weder einen Urteil, noch ein nachgewiesenes Tötungsdelikt. In den Köpfen mancher Menschen ist er trotzdem der Täter.
Die Schwierigkeit ist, dass die Justiz Irrtümer nicht zugeben will. Hier sollte sich absolut zwingend etwas ändern Meineid hingegen ist eine Straftat mit einem vorgesehenen Strafmaß ( Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren).
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Herrn Anwalt Rock, der seinerzeit in diesem Fall involviert war, kenne ich seit über 40 Jahren privat. Er ist ein herausragender Strafverteidiger und hat sich alles in seinem Studium der Rechtswissenschaften hart erarbeiten müssen. Nebenbei studierte er auch einige Semester Medizin an einer Universität in München.