Mord an Heiligabend? Frau soll Mann in die Brust gestochen haben und heim gegangen sein 57-Jährige am Mittwoch wegen mutmaßlichen Mordes in Höhr-Grenzhausen (Rheinland-Pfalz) festgenommen
- An Heiligabend soll eine Frau in Höhr-Grenzhausen im Westerwald einen Mann erstochen haben.
Am Morgen des ersten Weihnachtsfeiertags wurde der 59-jährige Tote nach dem Hinweis eines Bekannten von der Feuerwehr in seiner Wohnung gefunden, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Freitag mitteilte.
Die 57-jährige mutmaßliche Täterin wurde kurz darauf in ihrer Wohnung in Höhr-Grenzhausen festgenommen. Die Polizisten fanden dort auch ein Messer - die mutmaßliche Tatwaffe.
Am zweiten Weihnachtsfeiertag (Mittwoch) kam die Deutsche "wegen Fluchtgefahr und der Schwere der Tat" in Untersuchungshaft.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau dem 59-Jährigen in dessen Wohnung einmal in die Brust gestochen haben und nach Hause gegangen sein. Sie habe den Tatvorwurf bestritten und ausgesagt, der Mann "sei sie verbal sexuell angegangen".
Ihre Schuldfähigkeit müsse wegen einer möglichen Alkoholkrankheit geprüft werden. Weitere Details waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz vorerst unklar.
Die Ermittlungen wegen mutmaßlichen Totschlags dauern daher an.
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Tötungsdelikt am 24.12.2018 in Höhr-Grenzhausen Erstmitteilung - 2070 Js 85102/18 -
Wegen des Verdachts des Totschlags führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen eine 57 Jahre alte deutsche Staatsangehörige aus dem Westerwald.
Der Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Laufe des 24.12.2018 einen 59jährigen Bekannten in dessen Wohnung in Höhr-Grenzhausen mit einem Messer einmal in die Brust gestochen und dabei dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Anschließend ging die Beschuldigte nach Hause. Das Opfer brach zusammen und starb in der Folge an der Stichverletzung. Am Morgen des 25.12.2018 wurde der Mann nach dem Hinweis eines Bekannten von der alarmierten Feuerwehr tot in seiner Wohnung aufgefunden.
Im Laufe der am 25.12.2018 durchgeführten Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf die Beschuldigte, die daraufhin noch am selben Tag von Beamten der Kriminaldirektion Koblenz in ihrer Wohnung, in der auch das mutmaßliche Tatwerkzeug sichergestellt werden konnte, vorläufig festgenommen wurde. Am 26.12.2018 wurde die Beschuldigte dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und der Schwere der Tat erließ.
Die Beschuldigte, deren Schuldfähigkeit wegen einer möglicherweise bestehenden Alkoholerkrankung zu prüfen sein wird, bestreitet den Tatvorwurf und behauptet, der Getötete sei sie verbal sexuell angegangen.
Über das Motiv der Tat, deren Abläufe und Hintergründe liegen den Strafverfolgungsbehörden derzeit keine belastbaren Informationen vor. Insbesondere hierzu sind weitere Ermittlungen erforderlich. Weitergehende Auskünfte sind der Staatsanwaltschaft daher auch auf Nachfrage nicht möglich.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.
gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt
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