Landgericht Rentnerin erschlagen: Mordprozess nach 27 Jahren eröffnet 01.11.2018 Ein bereits 27 Jahre zurückliegender Raubmord an einer damals 90 Jahre alten Rentnerin wird seit Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt.
Frankfurt. September 1991, Windmühlstraße im Bahnhofsviertel: In einer Altbauwohnung fällt eine 90 Jahre alte Bewohnerin einem brutalen Verbrechen zum Opfer. Ein junger Mann, drogenabhängig, dringt in die von ihr gerade ein paar Wochen zuvor bezogene Wohnung ein. Er ist auf der Suche nach Beute, mit deren Verkauf er seine Drogen finanzieren kann. Plötzlich kommt es in der Wohnung zur Konfrontation mit der Mieterin. „Mit stumpfer Gewalt“ tötet er die hilflose Frau. Bevor er von der plötzlich heimkehrenden Tochter der Toten in die Flucht geschlagen werden kann, rafft er noch Schmuck zusammen.
Trotz intensiver Ermittlungen der Kripo wird es bald ruhig um den aufsehenerregenden Mordfall. Man konnte in der Wohnung zwar Fingerabdrücke von dem mutmaßlichen Raubmörder sicherstellen, hatte in den Karteien jedoch keine passenden „Gegenstücke“. Und: Bald nach der Tat war der damals 19-Jährige in seine türkische Heimat abgeschoben worden.
Dass die Jugendstrafkammer des Landgerichts seit gestern, mehr als 27 Jahre nach der Tat, gleichwohl gegen den heute 46-Jährigen wegen Mordes verhandelt, lag an dessen Sorglosigkeit, im Herbst vergangenen Jahres ein Visum für die Einreise nach Deutschland zu beantragen. Zu diesem Zweck wird stets ein Fingerabdruck abgenommen – und damit schloss sich nach Jahrzehnten der Kreis. Der Mann reiste zwar noch unbehelligt ein, wurde jedoch im März dieses Jahres unter dem dringenden Tatverdacht festgenommen, der Mörder der alten Dame aus der Windmühlstraße zu sein.
Wie in Prozessen um sehr lange zurückliegende Taten fast üblich, enthielt sich der Angeklagte gestern jeder Angaben zu seiner Person. Sein Verteidiger Thomas Scherzberg teilte immerhin mit, dass am nächsten Verhandlungstag kommende Woche eine Erklärung abgegeben werden solle. Damit war der erste Termin nach der Verlesung der Anklageschrift auch schon erledigt. Die Staatsanwaltschaft hat diese übrigens mit gleich zwei Mordmerkmalen (Habgier und Verdeckung einer Straftat) recht gut gepolstert. Das tut auch Not, denn außer Mord sind alle anderen möglichen Tatbestände mittlerweile verjährt. Anfang Januar soll der Prozess nach sieben Verhandlungstagen zu Ende gehen.
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Verdächtiger 27 Jahre nach mysteriösem Mord geschnappt: Doch ist der Täter ein ganz anderer? Angeklagter bestreitet Gräueltat an Rentnerin aus Frankfurt
Frankfurt - Im Prozess um ein bereits 27 Jahre zurückliegendes Gewaltverbrechen an einer Rentnerin im Frankfurter Bahnhofsviertel hat der Angeklagte am Dienstag die Vorwürfe bestritten. Der 46-Jährige war damals drogenabhängig (Symbolfoto).
Über seinen Verteidiger ließ der 46-Jährige erklären, dass er damals infolge seiner Drogensucht seinen Lebensunterhalt zwar mit der Beute aus Wohnungseinbrüchen finanziert habe und im September 1991 auch in der Wohnung der 90-Jährigen gewesen sei. Den Mord allerdings müsse ein unbekannter Mittäter verübt haben.
Die Tochter der Getöteten berichtete dem Gericht, dass sie am Tattag bei ihrer Rückkehr in die Wohnung der Mutter mindestens zwei Männer gesehen habe. Die Polizei stellte später neben den Fingerabdrücken des angeklagten Türken auch weitere, nicht geklärte Fingerspuren fest.
Der Täter soll bei dem Einbruch zunächst von der 90-Jährigen ertappt worden sein. Bei dieser Begegnung kam es laut Anklage zu "stumpfer Gewaltanwendung", in deren Folge das Opfer starb. Der Angeklagte wurde nach dem Einbruch anderweitig inhaftiert und später in die Türkei abgeschoben.
Erst nach seiner Einreise nach Deutschland wurde er Anfang dieses Jahres festgenommen. Er hatte bei dem Antrag auf ein Visum einen Fingerabdruck abgeben müssen, der mit der in der Tatwohnung sichergestellten Spur identisch war.
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