Berlin – Bernd R. (57) war im Knast, weil er seinen Sohn missbrauchte. Bis auf den letzten Tag saß er die Strafe ab. Gutachter urteilten danach: R. ist noch immer gefährlich. Deshalb: Sicherungsverwahrung!
Doch dann kam R. wegen einer Akten-Schlamperei frei. Jetzt hat er sich schon wieder an einem Kind vergangen!
Justiz-Skandal um den freigelassenen Sexualstraftäter!
Nach seinem letzten Knastaufenthalt zog R. laut „Tagesspiegel” ins Umland. Er lernte eine sozial...
Ich habe da nicht weiter lesen können. Wegen AdBlock. Aber schlußfolger mal ... "Er lernte eine sozial Romantikerin kennen. ... die so nach dem Motto - jeder ist therapierbar, lustig drauf los therapierte?
Alle Einträge von mir unterliegen dem Urheberrecht. Verbreitung NUR mit schriftlicher Genehmigung!
Ich habe da nicht weiter lesen können. Wegen AdBlock. Aber schlußfolger mal ... "Er lernte eine sozial Romantikerin kennen. ..
Ist etwas anders...
ZitatEr lernte eine sozial schwache Familie aus Berlin kennen. (aus der BILD)
Deren Tochter (8) hat er über ein Jahr missbraucht. (Irgendwo hab ich das aber auch schon mal gelesen.)
Aus der Strafakte: Er erstach 1992 eine Bekannte. Weil er dabei total besoffen war, gab es 3 1/2 Jahre Gefängnis. Danach Brandstiftung in einem Wohnhaus, mehrfachen Zwang des eigenen Sohnes (15) zum Sex, 2003 für 17 Fälle verurteilt und 5 Jahre und 9 Monate Gefängnis dafür bekommen. 2008 bekommt er Sicherungsverwahrung und sitzt diese 7 Jahre ab, bis er im Juni 2015 wieder in Freiheit kommt.
aus dem BILD-Artikel: "Im Juni 2015 verhilft dem Kriminellen die Fahrlässigkeit eines Berliner Richters unverhofft zur Freiheit: Akten verschlampt, Termine frisiert, Gutachten verpennt, Verteidigeranträge ignoriert..."
Sexualstraftäter kommt aus Sicherheitsverwahrung frei und missbraucht Achtjährige
Bernd R. wurde nach der Entlassung wieder rückfällig
Wenn Bernd R. weiter in Sicherungsverwahrung geblieben wäre, hätte einem achtjährigen Mädchen aus Berlin viel Leid erspart werden können. Denn eigentlich saß der als gefährlich eingestufte Sexualstraftäter bereits hinter Schloss und Riegel. Doch im Juni 2015 kam R. wieder auf freien Fuß. Es dauerte nicht lange und er wurde rückfällig.
Bernd R. verging sich an seinem eigenen Sohn
Laut "Tagesspiegel" hat sich Bernd R. im Laufe seines Lebens bereits einiges zuschulden kommen lassen. 1992 erstach er betrunken eine Bekannte und musste für dreieinhalb Jahre in Haft. Kaum war er entlassen, setzte er die Wohnung einer Ex-Freundin in Brand, berichtet die Zeitung. 2003 wurde er schließlich zu rund sechs Jahren Haft verurteilt, weil er seinen damals 15 Jahre alten Sohn mehrfach sexuell missbraucht hatte.
Nachdem er die Strafe abgesessen hatte, kam R. in Sicherheitsverwahrung. Diese Justizmaßnahme ist für Täter gedacht, die so gefährlich sind, dass die Öffentlichkeit weiter vor ihnen geschützt werden muss. Ein Gutachter prüft jedes Jahr, ob von dem Insassen noch Gefahr ausgeht. Wenn ja, muss derjenige in Sicherheitsverwahrung bleiben, wenn nein, wird er entlassen. Im Prinzip kann ein Straftäter also auch den Rest seines Lebens in einer Sicherheitszelle verbringen.
Gutachter hielt Bernd R. nicht mehr für gefährlich
Bei R. sollte ein Gericht 2015 wieder entscheiden, ob der Mann auf freien Fuß kommen soll oder nicht. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass von dem Mann, der sich mehrfach an seinem eigenen Sohn vergangen hatte, keine Gefahr mehr ausging. Dann passierten am zuständigen Gericht in Berlin auch noch mehrere Pannen, zum Beispiel wurden wichtige Dokumente falsch abgeheftet und Anträge ignoriert. Am Ende kam Bernd R. frei.
Er zog mit seinem Lebensgefährten zusammen und suchte sich einen Job als Staplerfahrer. Und dann nahm das Unglück seinen Lauf. R. lernte eine Berliner Familie aus schwierigen Verhältnissen kennen. Die Eltern waren froh, wenn R. sich um die Achtjährige kümmerte. Während dieser Zeit soll sich der Mann mehrfach an dem Kind vergriffen haben. Im August 2018 wurde der 57-Jährige wieder festgenommen und wartet jetzt auf den nächsten Prozess, bei dem er sich wohl wegen Kindesmissbrauchs verantworten muss.
Bernd W. EU-Rentner ------müsste also noch inhaftiert sein ------ September 2017 Berlin Das Landgericht verurteilte Bernd W. (55) am Montag wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes sowie Körperverletzung zu 7 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Er hatte zufällig nach Jahren die Tochter von Bekannten im Bus getroffen....
----------------------------- Bernd R[u] Job als Staplerfahrer Am 19. Juni 2003 wird R. für 17 Fälle verurteilt, 5 Jahre und neun Monate Gefängnis!
Bernd R. (57) war wegem Missbrauchs seines Sohnes inhaftiert. Gutachter urteilten danach: R. ist noch immer gefährlich. Deshalb: Sicherungsverwahrung!
1992 ersticht R. eine Bekannte. Nur dreieinhalb Jahre Haft (weil alkoholisiert) Kaum raus aus dem Gefängnis, legt er Feuer in einem Wohnhaus. Dann zwingt er seinen Sohn (damals 15) mehrfach zum Sex.
Am 27. September 2008 kommt Bernd R. in Sicherungsverwahrung, im Juni 2015 verhilft dem Kriminellen die Fahrlässigkeit eines Berliner Richters unverhofft zur Freiheit. Missbraucht wieder ein Kind.
Neue Anklage noch nicht erhoben.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*