Justiz: "Kannibale von Rotenburg" beantragt vorzeitige Haftentlassung Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes hat seine frühere Entlassung aus dem Gefängnis beantragt. Er war wegen Mordes verurteilt worden. Aktualisiert am 15. August 2025, 14:03 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, bam
Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes hat seine frühere Entlassung aus dem Gefängnis beantragt. Der in Kassel einsitzende Verurteilte stellte erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Landgericht Kassel bestätigten.
Derzeit gebe es ein Prüfungsverfahren der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel im Hinblick auf eine bedingte Entlassung, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Nach Einholung eines Prognosegutachtens und Durchführung eines Anhörungstermins am 23. Juli sei das Verfahren auf Betreiben des Antragstellers und seines Verteidigers zunächst bis Jahresende ruhend gestellt worden.
Meiwes wurde im Dezember 2002 festgenommen. Seit 2006 verbüßt er eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Er hatte einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen. Der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt.
Anträge auf vorzeitige Entlassung bislang gescheitert Bis Ende des Jahres sollten die weitere Entwicklung vor dem Hintergrund der durch den Sachverständigen getroffenen Behandlungsempfehlungen abgewartet werden, bevor gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung ergehe. "Entsprechend soll das Verfahren gegen Jahresende durch die Verteidigung erneut aufgerufen werden und ist vorher keinesfalls mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen", sagte der Sprecher.
Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben beantragt, eine vorzeitige Haftentlassung abzulehnen. Sie beziehe sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, das sich gegen eine bedingte Entlassung des Verurteilten zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen habe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine gerichtliche Entscheidung über diesen Antrag sei noch nicht ergangen.
Die Tat beschäftigte bereits viele Gerichte. 2004 verurteilte das Landgericht Kassel Meiwes zunächst nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags zu acht Jahren Haft. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. 2006 verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Eine Verfassungsbeschwerde von Meiwes dagegen blieb ohne Erfolg. Umstritten war das Mord-Urteil, weil der Getötete mit der Tat einverstanden gewesen sein soll.
Meiwes sei nicht gefährlich, sagt sein Anwalt In einem Interview sagte Meiwes' neuer Anwalt Frank Füglein, er halte seinen Mandanten nicht für gefährlich. "Wenn er mein Nachbar wäre, hätte ich kein Problem damit", sagte der Jurist. Meiwes sei ein intelligenter Mensch, der wisse, was in der Welt geschehe. "Er ist höflich und ein äußerst angenehmer Gesprächspartner." Der Anwalt kritisierte, die JVA Kassel habe in den vergangenen Jahren nichts unternommen, um Meiwes auf die Freiheit vorzubereiten. Dagegen gehe er nun juristisch vor.
Seine Strafe verbüßt der heute 63-Jährige in Kassel. Sicherungsverwahrung war nicht gegen ihn verhängt worden. Eine Entlassung wäre frühestens im Dezember 2017 möglich gewesen. Ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung, den Meiwes im November 2017 gestellt hatte, wurde jedoch vom Landgericht Kassel abgelehnt. Meiwes reichte daraufhin eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt ein. Das OLG verwarf diese aber 2018, weil das Landgericht zutreffend angenommen habe, "dass dem Verurteilten gegenwärtig keine günstige Prognose gestellt werden könne".
Im August 2020 lehnte die Strafvollstreckungskammer des Kasseler Landgerichts eine bedingte Haftentlassung von Meiwes erneut mangels einer günstigen Legal- und Sozialprognose ab. Der für die Frage der vorzeitigen Entlassung maßgebliche Behandlungserfolg sei nicht eingetreten, hieß es damals zur Begründung.
Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes Anwalt hofft auf baldige Freilassung des "Kannibalen von Rotenburg" Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes will das Gefängnis vorzeitig verlassen. Sein Anwalt ist guter Hoffnung, dass das gelingt. Meiwes verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Er hatte eine Internet-Bekanntschaft getötet und teilweise gegessen.
Armin Meiwes arbeitet weiter an seiner vorzeitigen Entlassung. Zum Jahreswechsel gab es dazu eine Anhörung am zuständigen Landgericht Kassel, wie ein Sprecher des Gerichts dem hr auf Nachfrage bestätigte.
Bei dem Termin war unter anderem ein Psychiater anwesend, der einschätzen soll, ob der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Meiwes noch als gefährlich gilt. Mit dabei waren nach Angaben des Sprechers auch ein Staatsanwalt sowie Meiwes neuer Verteidiger, der Strafrechtsprofessor Frank Füglein.
Der Psychiater habe angeregt, dass mit Meiwes im Gefängnis weitergearbeitet werden solle. Genauere Details wollte der Gerichtssprecher aufgrund des Persönlichkeitsschutzes nicht nennen.
Zunehmende Lockerungen möglich Wenn Meiwes die Chance haben möchte, eines Tages freizukommen, muss er auf ein mögliches Leben in Freiheit vorbereitet werden. Unter Juristen wird das "Belastungserprobung" genannt. Darunter fallen zunächst voll begleitete Ausgänge. Später ist nur noch teilweise eine Aufsichtsperson dabei.
Im Anschluss bekommen Gefangene auch Urlaub. Wenn sie sich bewähren, pünktlich zurück in die Justizvollzugsanstalt zurückkehren und eine gute Prognose auf ein straffreies Leben außerhalb des Gefängnisses haben, kann der Rest ihrer Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Im Fall Meiwes hat das Gericht die Justizvollzugsanstalt nun aufgefordert, sich zur aktuellen Entwicklung von Meiwes seit Sommer 2025 zu äußern. Ab diesem Zeitpunkt hatten die neuen Therapien und erste Lockerungen begonnen.
Internet-Bekanntschaft getötet und teilweise verspeist Seit 2006 verbüßt Armin Meiwes seine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und Störung der Totenruhe. Er sitzt in einer sozialtherapeutischen Anstalt ein, der JVA Kassel II.
Meiwes hatte in seinem Haus in Rotenburg an der Fulda einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen. Der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt. Die Tat hatte sich im März 2001 ereignet.
Meiwes Haus ist im Jahr 2023 abgebrannt. Als Ursache konnte Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden.
Verteidigung hofft auf Strafaussetzung auf Bewährung Meiwes Verteidiger Füglein sagte am Dienstag gegenüber dem hr, er sei optimistisch, dass Meiwes "zurück in die Freiheit" käme und "der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird".