POL-E: Gemeinsame Presseerklärung Staatsanwaltschaft Duisburg - Polizei Essen 45468 Mülheim an der Ruhr: Baby verstirbt im Krankenhaus - Polizei richtet Mordkommission ein.
03.05.2018 – 15:28
Essen (ots) - Nachdem in der Nacht zu Montag (30.04.2018) der Tod eines acht Monate alten Säuglings im Uni-Klinikum in Essen festgestellt worden ist, hat die Essener Kriminalpolizei zur Ermittlung der Todesumstände eine Mordkommission eingerichtet. Der 22 Jahre alte Vater hatte das Baby am späten Sonntagabend (29.04.2018) verletzt ins Marienhospital in Mülheim a. d. Ruhr gebracht. Von dort aus wurde es umgehend zur weiteren Behandlung in die Essener Uniklinik verlegt, wo der Tod des Säuglings festgestellt wurde. Eine Obduktion der Essener Rechtsmedizin ergab, dass das acht Monate alte Mädchen massive Kopfverletzungen erlitten hatte. Der 22 Jahre alte Vater, sowie die 17 Jahre alte Kindsmutter sind am Mittwoch (02.05.2018) in Mülheim festgenommen worden. Eine Mordkommission soll nun die weiteren Tatumstände aufklären. uf
Rückfragen bitte an: Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr Pressestelle Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230) Fax: 0201-829 1069 E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de
POL-E: Verstorbener Säugling aus Mülheim an der Ruhr - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Polizei Essen - Fortsetzung-
Essen (ots)
Nachdem am 29. April der 22 Jahre alte Vater des Kindes den Säugling in das katholische Krankenhaus Mülheim an der Ruhr eingeliefert hatte, wurde das Kind zur weiteren Behandlung in das Uni-Klinikum Essen verbracht. Dort verstarb das acht Monate alte Baby in der Nacht zum Montag, 30. April (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft Duisburg beauftragte die Polizei Essen mit den Ermittlungen zur Aufklärung der Todesumstände. Dazu wurde eine Mordkommission, unter Leitung der Kriminalhauptkommissarin Tanja Hagelüken, eingerichtet. Wie in solchen Fällen üblich, sollte die Krankenakte des verstorbenen Babys als Beweismittel im katholischen Krankenhaus Mülheim an der Ruhr sichergestellt werden. Obwohl eine Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Eltern erteilt wurde, verweigerte das Krankenhaus die Herausgabe der Akte (entgegen § 95 StPO). Deshalb beantragte die Staatsanwaltschaft Duisburg bei dem zuständigen Ermittlungsrichter die Durchsuchung des Hospitals zum Zwecke der Auffindung der Patientenakte und deren Beschlagnahme. Dem Antrag wurde entsprochen, so dass ein richterlicher Beschluss erging. Weiterhin weigerten sich Verantwortliche des Krankenhauses die Patientenakte herauszugeben. Obwohl beteiligte Personen mehrfach auf die rechtliche Gültigkeit mündlicher, richterlicher Anordnungen hingewiesen wurden, erfolgte keine freiwillige Herausgabe. Es war unvermeidlich mit einem größeren Aufgebot an Polizeikräften anzurücken. Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Polizei Essen stellen klar, dass zu keiner Zeit Patienten oder Mitarbeiter des Krankenhauses an dem Betreten des Krankenhauses gehindert wurden!
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?Acht Monate altes Mädchen stirbt im Uniklinikum ?Vater sitzt in Untersuchungshaft ?Mordkomission ermittelt ?Akten von Jugendämtern angefordert
Nach dem gewaltsamen Tod eines Babys hat die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen den Vater erhoben. Das acht Monate alte Mädchen war Ende April an schweren Kopfverletzungen gestorben. Seitdem sitzt der 22-jährige in U-Haft.
Vorwurf: Totschlag
Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Vater Totschlag vor. Er soll seine Tochter mit dem Kopf gegen einen festen Gegenstand geschlagen haben.
Nach Angaben der Ermittler hatte der 22-Jährige seine schwer verletzte Tochter Ende April in ein Mülheimer Krankenhaus gebracht. Von dort aus wurde das Mädchen in die Essener Uniklinik verlegt, wo sie in der Nacht verstarb.
Baby starb an massiven Kopfverletzungen
"Eine Obduktion hat ergeben, dass das Baby massive Kopfverletzungen hatte. Deswegen können wir ein Gewaltdelikt nicht ausschließen", so eine Polizeisprecherin im Mai. Wie es zu den Verletzungen gekommen ist, sollte eine Mordkommission klären.
Entscheidung über Strafverfahren in ein paar Wochen
In ein paar Wochen wird entschieden, ob ein Strafverfahren eröffnet wird. Der Tatverdacht gegen gegen die 17-jährige Mutter war bereits im Mai fallengelassen worden. Sie habe zum Tatzeitpunkt mit ihrem älteren Kind zusammen in einem separaten Zimmer geschlafen.
Korrektur
In einer früheren Version dieses Artikels, war nach Polizeiinformationen davon die Rede, dass beide Eltern in Untersuchungshaft sitzen. Diese Information hat die Polizei inzwischen korrigiert.
Säuglingstod Vater soll Baby in Mülheim getötet haben – Prozess startet
Mirco Stodollick 17.12.2018 - 17:33 Uhr
Mülheim. Der Tod eines acht Monate alten Säuglings aus Mülheim wird ab März vor dem Landgericht aufgearbeitet. Angeklagt ist der Vater – wegen Totschlags.
Vor dem Landgericht Duisburg beginnt am 25. März 2019 der Strafprozess gegen den 23-Jährigen, dem vorgeworfen wird, Ende April dieses Jahres seiner acht Monate alten Tochter so schwere Kopfverletzungen zugefügt zu haben, dass sie noch in derselben Nacht im Essener Uniklinikum verstarb. Die Anklage lautet auf Totschlag.
Laut Mitteilung des Gerichtes hat das Schwurgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und beschlossen, das Hauptverfahren zu eröffnen. Nach dem Prozessauftakt am 25. März sind bis zum 10. April acht Fortsetzungstermine vor der 5. Großen Strafkammer festgesetzt worden.
Kopf gewaltsam gegen harten Gegenstand geschlagen
Laut Anklage soll der junge Vater den Kopf des Säuglings mit Gewalt gegen einen festen Gegenstand geschlagen haben. Dabei soll er den Tod seiner Tochter zumindest billigend in Kauf genommen haben. Mit dem schwer verletzten Baby war der damals 22-Jährige selbst zur Notaufnahme des St. Marien-Hospitals gekommen. Wegen der schweren Verletzungen wurde der Säugling in die Essener Uniklinik gebracht. Dort verstarb das Mädchen noch in der Nacht an den Folgen seiner schweren Hirnblutungen.
Säuglingstod Prozess um gewaltsamen Tod eines Babys: Vater schweigt
Von Bodo Malsch 25.03.2019 - 13:42 Uhr
Mülheim/Duisburg/Gelsenkirchen. Ein Mülheimer soll für den Tod seiner acht Monate alten Tochter verantwortlich sein. Vor Gericht schweigt er. Mutter sorgt für offene Fragen.
Für ein grausames Verbrechen muss sich seit Montag ein 23-jähriger Mülheimer verantworten: In den Abendstunden des 29. April 2018 soll er seiner acht Monate alten Tochter in einer Wohnung an der Kaiserstraße in Mülheims Innenstadt den Schädel eingeschlagen haben. Das Kind erlag seinen schweren Verletzungen wenige Stunden später. Die Anklage wirft dem Vater Totschlag vor.
PROZESS Tod eines Babys in Mülheim – Urteil in Duisburg erwartet 03.04.2019 - 08:18 Uhr
DUISBURG. Ein 23-Jähriger soll seine acht Monate alte Tochter brutal getötet haben. Am Landgericht in Duisburg wird heute das Urteil gesprochen.
Am Landgericht Duisburg soll am Mittwoch (10.30 Uhr) das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod eines acht Monate alten Babys gesprochen werden. Angeklagt ist der Vater des Kindes.
Der 23-jährige Mann aus Mülheim hat gestanden, den Säugling im April 2018 brutal geschlagen zu haben. Nach eigenen Angaben hatte er die „Kontrolle“ über sich verloren, nachdem er seine weinende Tochter nicht beruhigen konnte.
Baby erlitt Schädelfraktur und Hirnblutungen Die Anklageschrift stützte sich wesentlich auf die Erkenntnisse der Untersuchungen der Gerichtsmediziner. Danach soll der Angeklagte den Hinterkopf des Babys mit großer Gewalt gegen einen harten Gegenstand geschlagen haben.
Das Kind erlitt eine Schädelfraktur und schwere Hirnblutungen. Es starb wenige Stunden nach der Einlieferung ins Krankenhaus.
SÄUGLINGSTOD Ein Mülheimer soll für den Tod seiner acht Monate alten Tochter verantwortlich sein. Vor Gericht schweigt er. Mutter sorgt für offene Fragen. Prozess um gewaltsamen Tod eines Babys: Vater schweigt 2013 übersiedelte der Angeklagte von Rumänien nach Deutschland, arbeitete hier zunächst in einer Fleischfabrik. Zwei Jahre später lernte er seine Lebensgefährtin kennen, hat mit ihr zwei Kinder. Vor zwei Jahren ließ sich das Paar in Mülheim nieder. Bei der Geburt der Tochter saß der 23-Jährige wegen Diebstahls eine einjährige Gefängnisstrafe ab.
Staatsanwaltschaft fordert fast zehn Jahre Haft Kurz nach seiner Entlassung im Dezember 2017 habe er wieder mit dem täglichen Konsum von Cannabis begonnen, berichtete er im Prozess. Regelmäßig, etwa zwei oder dreimal in der Woche, sei dann auch Ecstasy hinzugekommen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte neun Jahre und neun Monate Haft wegen Totschlags.
SÄUGLINGSTOD Am dritten Prozesstag vorm Landgericht Duisburg gibt der Angeklagte zu, dass er das Mädchen getötet hat. Er habe Ecstasy und Cannabis konsumiert. Prozess um totes Baby: Mülheimer gesteht Schläge gegen Kopf Nach der Tat gab es auch Diskussionen über die Rolle des Jugendamtes: Die Familie war erst kurz zuvor von Gelsenkirchen nach Mülheim gezogen. Die Mutter war zuvor in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Gelsenkirchen untergebracht und wurde dort vom hiesigen Jugendamt betreut.
Zunächst hieß es seitens der Staatsanwaltschaft, dass die Rolle des Gelsenkirchener Jugendamtes noch näher zu untersuchen sei. Es gab Vorwürfe, die Übergabe sei schlecht zwischen den Behörden abgestimmt worden. Staatsanwalt Mende: „Es gab eine vernünftig ausgestattete Wohnung, der Vater hatte eine Arbeit, es gab unangemeldete Hausbesuche seitens des Jugendamts und keinerlei Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung.“