Mord im Getränkemarkt: Mutter will Schadenersatz Vor etwa vier Jahren ist eine junge Frau in einem Getränkemarkt in Rethem (Heidekreis) umgebracht worden. Der Täter, damals 18 Jahre alt, wurde verurteilt und sitzt seitdem im Gefängnis. Nun kommt es in dem Fall zu einem weiteren Prozess: Die Mutter der Getöteten fordert 25.000 Euro Schadenersatz von dem Verurteilten.
Am Freitag beginnt der Prozess vor dem Landgericht Verden. Der junge Mann, der zur Tatzeit als Aushilfe in dem Getränkemarkt gearbeitet hatte, hatte seine 23-jährige Mitarbeiterin mit 120 Messerstichen getötet und verbluten lassen.
VIDEOS Blumen und ein Absperrband vor der verschlossenen Tür eines Getränkemarktes 01:28 Kassiererin erstochen: 13 Jahre Jugendhaft 24.10.2014 15:00 Uhr NDR//Aktuell Das Landgericht Verden hat einen 19-Jährigen zu 13 Jahren Jugendhaft verurteilt. Der Abiturient hatte in Rethem eine 23-jährige Kollegin im Getränkemarkt erstochen. Video (01:28 min)
"Irgendwie" auf Kollegin eingestochen Er habe geplant, die Tageseinnahmen aus der Kasse zu stehlen, sagte der Täter im Strafprozess vor Gericht aus. Er wollte das spätere Opfer überreden, bei der Tat mitzumachen. Doch die 23-Jährige weigerte sich standhaft. Der Angeklagte steckte seinen Schilderungen zufolge trotzdem das Geld in die Hosentasche. Dabei sei es zu einer Rangelei gekommen, bei der er ein Messer gegriffen und "irgendwie" auf die Kollegin eingestochen habe. Als sein Opfer sich kaum noch bewegte, sei er geflohen.
Höchste Jugendstrafe in Niedersachsen Nach mehr als 20 Prozesstagen wurde er zu einer Strafe von 13 Jahren Jugendhaft verurteilt - zusätzlich zur Haftstrafe wurde eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung angeordnet. Dies ist die höchste Jugendstrafe, die jemals in Niedersachsen verhängt worden ist.
"Rethem-Mord": Keine Revision Bundesgerichtshof weist Antrag der Verteidigung als unbegründet zurück
Rethem/Verden: Der Mordfall an Sabrina J., die am 18. September 2013 in einem Rethemer Getränkemarkt von ihrem Kollegen Philipp M. bestialisch ermordert worden war, kann nun komplett zu den Akten gelegt werden: Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nach Überprüfung des Urteils der Dritten Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Verden festgestellt, dass kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten vorliege. Mit anderen Worten: Das in Anbetracht des Alters des Täters harte Urteil – besondere Schwere der Schuld, 13 Jahre Jugendhaft und ein Vorbehalt auf Sicherungsverwahrung – bleibt bestehen.
Urteil gegen Philipp M. ist rechtskräftig: Der Mörder von Sabrina J. muss sich nach seiner Haftstrafe weiter auf Sicherungsverwahrung gefasst machen ? das bestätigte der Bundesgerichtshof nun. Der Mordfall an Sabrina J., die am 18. September 2013 in einem Rethemer Getränkemarkt von ihrem Kollegen Philipp M. bestialisch ermordert worden war, kann nun komplett zu den Akten gelegt werden: Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nach Überprüfung des Urteils der Dritten Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Verden festgestellt, dass kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten vorliege. Mit anderen Worten: Das in Anbetracht des Alters des Täters harte Urteil – besondere Schwere der Schuld, 13 Jahre Jugendhaft und ein Vorbehalt auf Sicherungsverwahrung – bleibt bestehen.
Für den Mörder, der seinerzeit das Gymnasium in Walsrode besuchte und in Wohlendorf wohnte, sinkt damit die Aussicht auf ein „normales“ Leben in Freiheit rapide: Philipp M. wird nach der Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung genommen – es sei denn, ein Gutachter kommt zu einer anderen Beurteilung als der im Prozess in Verden gehörte Experte Professor Dr. Norbert Leygraf. Der hatte dem Wohlendorfer in dem sich über sieben Monate hinziehenden Prozess sadistische Impulse und Psychopathie attestiert.
Mindestens 120 Mal hatte Philipp M. auf sein Opfer eingestochen und es dabei bewusst gequält; Sabrina J. blutete am Abend des 18. September aus. Philipp M. „kassierte“ 13 Monate nach der Tat eines der härtesten Urteile, die es für einen zum Tatzeitpunkt 18-Jährigen in der deutschen Rechtssprechung bisher gab.
Doch der Bundesgerichtshof fand keinen Mangel in der Arbeit des Landgerichts Verden. Die fünf BGH-Richter lehnten den Antrag der Verteidigung einstimmig ab. Damit ist das als wegweisend zu bezeichnende Urteil des Landgerichts Verden rechtskräftig – wegweisend insbesondere im Hinblick auf die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung gegen einen bei Tat erst wenige Tage als „heranwachsend“ einzustufenden Täter.
Im Zivilprozess nach dem Mord an einer jungen Frau in einem Getränkemarkt in Rethem (Heidekreis) hat der Täter der Mutter des Opfers 5.000 Euro Schmerzensgeld angeboten.
Die Frau selbst hatte 25.000 Euro gefordert.
Das Landgericht Verden will nun prüfen lassen, inwieweit die Mutter der Ermordeten durch die Tat des Mannes tatsächlich psychische Probleme bekommen hat. Danach solle entschieden werden, wie viel Schmerzensgeld der Mutter zustehe.
Der Täter, der zur Tatzeit als Aushilfe in dem Getränkemarkt gearbeitet hatte, hatte seine 23-jährige Kollegin mit 120 Messerstichen im September 2013 getötet und verbluten lassen. Der junge Mann, damals 18 Jahre alt, wurde verurteilt und sitzt seitdem im Gefängnis.
"Irgendwie" auf Kollegin eingestochen Er habe geplant, die Tageseinnahmen aus der Kasse zu stehlen, sagte der Täter im Strafprozess vor Gericht aus. Das spätere Opfer habe er dazu überreden wollen, bei der Tat mitzumachen. Doch die 23-Jährige weigerte sich standhaft. Der Angeklagte steckte seinen Schilderungen zufolge trotzdem das Geld in die Hosentasche. Dabei sei es zu einer Rangelei gekommen, bei der er ein Messer gegriffen und "irgendwie" auf die Kollegin eingestochen habe. Als sein Opfer sich kaum noch bewegte, sei er geflohen.
Höchste Jugendstrafe in Niedersachsen Nach mehr als 20 Prozesstagen wurde er zu einer Strafe von 13 Jahren Jugendhaft verurteilt - zusätzlich zur Haftstrafe wurde eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung angeordnet. Dies ist die höchste Jugendstrafe, die jemals in Niedersachsen verhängt worden ist.