Wegen versuchten Mordes Obdachloser nach Feuer-Angriff angeklagt Von stephanielamprecht Stephanie Lamprecht 10.07.17, 22:21 Uhr
St. Pauli - Die Obdachlosen Slawomir W. (43) und Krzysztof S. (32) wurden im Januar 2017 Opfer eines Feuerangriffs: Seit Montag muss sich ein ebenfalls obdachloser Mann (29) wegen versuchten Mordes verantworten – und weist den Vorwurf über seine Anwältin zurück.
Die beiden Opfer schliefen auf dem Parkdeck unter dem Beach Club „Del Mar“ an den Landungsbrücken, als plötzlich ihre Schlafsäcke und Kleidung in Flammen standen.
Obdachlose Brandopfer
Laut Staatsanwaltschaft stünde hinter dem Angriff ein Streit um den Schlafplatz, so die Anwältin. Dafür gebe es aber keine Hinweise. Ihr Mandant habe sich Monate zuvor einmal mit den späteren Opfern um die „Platte“ gestritten, danach jedoch nicht wieder. Es gebe nicht einmal Beweise dafür, dass es sich um Brandstiftung handele.
Videos aus Überwachungskameras hatten den Angeklagten in der Nähe des Tatortes aufgenommen. Auch Polizei-Spürhund „Trude“ hatte sein Spur aufgenommen.
Der Prozess geht heute weiter mit der Aussage eines der Opfer. Der zweite Obdachlose ist inzwischen gestorben. Der Tod steht aber nicht im Zusammenhang mit dem Feuer.
amburg – Hamburg-Mitte – Angezündeter Obdachloser kennt den Angeklagten nicht 14.08.17 PROZESS Angezündeter Obdachloser kennt den Angeklagten nicht
Einer der Betroffenen vom Brandanschlag an den Landungsbrücken sagt als Zeuge vor Gericht aus. Zweiter Mann inzwischen gestorben.
Hamburg. Im Prozess um einen Brandanschlag auf zwei Obdachlose an den Hamburger Landungsbrücken hat eines der Opfer am Montag ausgesagt, dass er den Angeklagten nicht kannte. "Den Mann habe ich noch nie gesehen", sagte der 33-jährige als Zeuge vor Gericht.
Gleichzeitig konnte er keine konkreten Angaben zum Brandstifter machen. "Wir haben nicht gesehen, wer uns angezündet hat", sagte der Mann. Das zweite Opfer – sein Freund – sei in der Zwischenzeit gestorben, allerdings nicht an den Folgen des Brandanschlags, sagte er weiter aus.
Staatsanwaltschaft plädiert auf versuchten Mord
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-jährigen Angeklagten versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Er soll in der Nacht zum 31. Januar 2017 die Schlafsäcke der damals 32 und 43 Jahre alten Obdachlosen angezündet haben, während diese schliefen. Einer der Männer sei aufgrund der Hitzeentwicklung aufgewacht und habe daraufhin seinen Begleiter geweckt. Beide trugen zum Teil großflächige Verbrennungen davon – einer von ihnen am linken Handrücken und der linken Körperseite, der andere im Gesicht.
Der Angeklagte sei anhand der Auswertung von Videoaufnahmen festgenommen worden, die ihn kurz nach dem Vorfall in der Nähe des Tatorts zeigen würden, hieß es in der Anklageschrift. Die Verteidigerin hatte bei einem vorangegangenen Verhandlungstag im Namen ihres Mandanten die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.