Urteile Ehefrau im Streit um Kinder erstochen: Prozess-Neubeginn Bundesgerichtshof.
Karlsruhe/Kleve (dpa/lnw) - Ein Mordprozess gegen einen Familienvater aus Moers, der seine Frau mit bis zu 71 Messerstichen getötet hatte, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung des Mannes zu lebenslanger Haft wegen Mordes auf. Der Beschluss wurde am Mittwoch veröffentlicht. Das 31 Jahre alte Opfer hatte die Scheidung gewollt, am Tag der Tat kam es zum Streit um die beiden Kinder. Der Mann hatte sich zu seiner Frau auf den Balkon gesetzt, plötzlich zückte er ein verstecktes Messer und stach auf sie ein. Von dpa
Die Karlsruher Richter haben aber Zweifel, ob er seinen Plan nicht zwischendurch aufgab und es deshalb nicht nur ein Mordversuch war. Denn getötet hatte der Mann die Frau später in der Küche, nachdem sie dort ihrerseits mit dem Messer auf ihn losgegangen war. Das Landgericht Kleve , das den damals 49-Jährigen im Juni 2016 verurteilt hatte, muss den Fall nun noch einmal verhandeln. (Az. 3 StR 402/16)
Lebenslänglich für Mord an Ehefrau: BGH hebt Urteil auf Harry Seelhoff19.11.2017 - 16:00 Uhr
MOERS/KLEVE. Ein 50-Jähriger tötet seine Frau mit 67 Messerstichen und wird zu lebenslänglich verurteilt. Das Urteil wird aufgehoben – alles beginnt von vorn.
Lebenslänglich wegen heimtückischen Mordes – so lautete im Juni letzten Jahres das Urteil gegen einen heute 50-Jährigen, der im Mai 2015 an der Keplerstraße in Moers-Vinn seine Frau mit mindestens 67 Messerstichen brutal getötet hatte. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil auf, weshalb das Verbrechen vor dem Schwurgericht in Kleve ab Montag zum zweiten Mal verhandelt wird.
Dabei geht es in dem nun beginnenden Prozess nicht um die Frage, ob der 50-Jährige seine getrennt lebende Ehefrau mit dem Messer umbrachte oder nicht. Dass dies geschah, ist unstreitig. Der BGH hob das Urteil aus dem Juni 2016 auf, „weil die Verurteilung wegen Mordes von den Feststellungen im Urteil nicht getragen werde“, so das Landgericht Kleve in einer Pressemitteilung.
Das Scheidungsgespräch eskalierte Folgendes war am 21. Mai 2015 nach Überzeugung der Klever Richter geschehen: Der 50-Jährige hatte sich mit seiner Ehefrau getroffen, um mit ihr über die Scheidung zu reden. Doch friedlich verlief das Gespräch auf dem Balkon nicht; auch die Getötete soll mit Schimpfworten nicht gespart haben. Schließlich ging der Mann in die Küche, holte ein Messer, das er vor seiner Frau versteckt zurück auf den Balkon brachte, setzte sich, trank einen Tee, rauchte eine Zigarette – und stieß seiner Frau das Messer urplötzlich ins Gesicht.
Der sechsjährige Sohn des Paares rief die Polizei und flehte um Hilfe: „Der Papa sticht die Mama ab, die Mama blutet!“ Die Frau vermochte noch in die Wohnung zu fliehen, hatte aber keine Chance. Das Messer vor dem Opfer zu verbergen, sei heimtückisch gewesen, urteilte das Schwurgericht im Juni 2016, und verhängte gegen den Mann eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Ad URTEIL Moerser muss nach Mord an Ehefrau lebenslang hinter Gitter 27.10.2018 - 08:00 Uhr
MOERS/KLEVE. Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision, das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Die Tat war durch einen Streit um die Kinder ausgelöst worden.
Ein Mann aus Moers muss wegen Mordes an seiner Ehefrau lebenslang hinter Gitter. Das entsprechende Urteil des Schwurgerichtes am Landgericht Kleve vom Dezember 2017 wurde nun rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des 51-Jährigen als unbegründet verworfen hat.
Der Mann hatte am 21. Mai 2015 in einem Wohnhaus in Moers vor den Augen seiner kleinen Kinder seine in ein Frauenhaus geflüchtete Ehefrau mit mindestens 67 Messerstichen getötet. Auslöser war eine Auseinandersetzung darüber, bei wem von den beiden die gemeinsamen Kinder nach der Trennung leben sollten. In der Wohnung stach der Angeklagte zunächst auf dem Balkon plötzlich und unvermittelt, so das Gericht in einer Pressemitteilung, mehrfach auf Gesicht und Oberkörper seiner Ehefrau mit einem Messer ein, das er zuvor in seiner Kleidung versteckt hatte. Seine Ehefrau habe einen derartigen Angriff nicht vorhergesehen und sich daher weder wehren noch diesem ausweichen können, heißt es weiter. Es gelang ihr jedoch, vor dem Ehemann in die Küche zu fliehen, ihm dort sogar das Messer zu entwenden und ihrem Verfolger wenige oberflächliche Wunden beizufügen. Der Angeklagte ergriff jedoch in der Küche ein anderes Messer und stach damit vielfach weiter auf seine Ehefrau ein. Sie verblutete an den Folgen der Stich- und Schnittwunden.