Tote Frau in der Grohner Düne Ehemann gilt als dringend tatverdächtig
Christian Weth 15.01.2017 Bremen-Nord. Die Polizei ermittelt wegen eines Tötungsdelikts in der Grohner Düne.
Die Beamten waren um kurz nach 11 Uhr am Sonntag über den Notruf verständigt worden: In einer der Wohnungen des Mietkomplexes an der Bydolekstraße in Vegesack soll es zu einem Streit zwischen Eheleuten gekommen sein.
Als die Einsatz- und Rettungskräfte eintrafen, fanden sie eine 40-jährige Bewohnerin vor, die nicht mehr ansprechbar war. Versuche, die hochschwangere Frau zu reanimieren, blieben erfolglos. Sie starb noch in der Wohnung.
Hintergründe der Tat sind noch unklar
Der 39-jährige Ehemann wurde festgenommen. Nach Angaben von Polizeisprecher Stephan Alken gilt er als dringend tatverdächtig. Der Mann wurde am Sonntag von Beamten der Mordkommission verhört. Laut Alken sind die Hintergründe der Tat noch unklar. Mit weiteren Erkenntnissen rechnet er am Montag.
Bis dahin will die Polizei nicht nur die Aussagen des Ehemannes, sondern auch die von Bewohnern des Hauses ausgewertet haben. Mehrere Personen wurden am Sonntag von Beamten sowohl auf der Straße als auch auf der Wache befragt. Die Polizei war zeitweise mit sieben Fahrzeugen vor Ort. Vor dem Gebäude standen mehrere Beamte, um den Eingang abzuriegeln.
Grohner Düne gilt als sozialer Brennpunkt
Anwohner sprachen davon, dass es am Vormittag zum Beziehungsstreit zwischen den Eheleuten gekommen sei: Die schwangere Frau wollte sich von ihrem Mann scheiden lassen, hieß es. Polizeisprecher Alken wollte das am Sonntag nicht bestätigen. Er verwies auf die Ermittlungsarbeit, die gerade erst begonnen habe.
Die Grohner Düne gilt seit Jahren als sozialer Brennpunkt: Clan-Fehden und Kriminalität sorgen immer wieder für Polizeieinsätze in der Hochhaussiedlung, die Anfang der 1970er-Jahre gebaut wurde. Am Donnerstag tagt der Vegesacker Beirat, der sich mit Vorfällen aus der Silvesternacht befasst: Kurz nach Mitternacht waren Polizeibeamte zu einem Einsatz in der Grohner Düne gerufen worden. Die Polizisten wurden dort von einer Gruppe von etwa 30 Personen empfangen und mit Böllern und Flaschen beworfen. Die Streifenwagen wurden beschädigt, die Beamten mussten schließlich den Rückzug antreten.
Getötete Frau in Grohn Beziehungsstreit vermutlich Motiv
Im Fall der getöteten 40-jährigen Frau in Bremen-Vegesack geht auch die Staatsanwaltschaft von einer Beziehungstat aus. Polizisten hatten die Schwangere am Sonntag erschlagen in ihrer Wohnung gefunden.
Die Frau wollte sich offenbar von ihrem 39-jährigen Ehemann trennen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Im Streit soll der Mann der 40-Jährigen mit einem Ziegelstein auf den Kopf geschlagen und sie tödlich verletzt haben. Der Beschuldigte selbst informierte die Nachbarn, die daraufhin die Rettungskräfte alarmierten.
Bei deren Eintreffen in den Gebäude in der Grohner Düne war das Opfer den Angaben zufolge bereits tot. Der 39-Jährige habe sich bei seiner Festnahme in der Wohnung nicht gewehrt. Noch heute soll Haftbefehl gegen den Mann beantragt werden.
Hochschwangere Ehefrau getötet: Neun Jahre Haft für 40-Jährigen Aktualisiert: 07.11.17 15:15
Bremen - Von Steffen Koller. Das Landgericht Bremen hat am Dienstag einen 40 Jahre alten Angeklagten wegen Totschlags und Schwangerschaftsabbruchs zu neun Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht ist überzeugt davon, dass der Mann im Januar in der Hochhaussiedlung Grohner Düne in Vegesack seine hochschwangere Frau erschlagen hat. Mit ihr starb das ungeborene Kind. Mit einem Ziegelstein hatte der Mann auf den Kopf der 40-Jährigen eingeprügelt – er zerstörte damit, was er sich so lange gewünscht hatte: eine eigene Familie.
Das war es, nach dem sich der Angeklagte so lange gesehnt hatte. Sein Traum von Frau und Kind, von einem sorgenfreien Leben in den eigenen vier Wänden – das war zum Greifen nah. Nicht einmal 30 Minuten dauerte es, dann war er aus, dieser Traum.
Tochter drei Wochen vor Geburt getötet Zerstört durch mindestens vier wuchtige Schläge mit einem Ziegelstein auf den Kopf seiner Frau, die nicht nur das Leben der 40-Jährigen forderten, sondern auch dafür sorgten, dass die ungeborene Tochter nie das Licht der Welt erblickte. Drei Wochen später sollte sie zur Welt kommen.
Weil sie nicht mehr so leben wollte, wie die Jahre zuvor, weil sie sich nicht verständigen konnten, der Kurde und die 2015 aus Syrien geflüchtete Frau und weil ihr Leben stets aus denselben monotonen Abläufen bestand, aus Arztbesuchen und gemeinsamen Einkäufen im Supermarkt gleich um die Ecke, offenbarte die Frau ihren Scheidungswunsch.
Für den Angeklagten brach eine Welt zusammen Einen Anwalt hatte sie, so ergab es die Beweisaufnahme, bereits eingeschaltet, ihr Entschluss stand fest. Für den Angeklagten, konfrontiert mit seinen größten Ängsten, brach eine Welt zusammen. Nicht in der Lage zu begreifen, was gerade passierte und in dem Glauben, seine Frau sei glücklich gewesen, schlug er nach Auffassung des Gerichts auf sie ein.
Das hatte der 40-Jährige bereits während seiner polizeilichen Vernehmung geschildert, vor Gericht wiederholte er diese Angaben. Damals sagte er: „Sie hörte einfach nicht auf zu reden. Sie sollte still sein.“
Kein Mord aus Heimtücke Für die Tat, „die bei vielen Menschen großes Leid verursachte“, so Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel am Dienstag in ihrer Urteilsbegründung, muss der Mann nun neun Jahre ins Gefängnis. Mit diesem Urteil schloss sich die Kammer dem Antrag von Staatsanwalt Arne Kluger an.
Einen Mord aus Heimtücke, wie ihn die Nebenklagevertreter erkannten, konnte das Gericht nicht feststellen. Zwar liege aus objektiver Sicht Heimtücke vor, da die Frau aufgrund ihrer fortschreitenden Schwangerschaft und dem nie von Gewalt geprägten Zusammenleben mit ihrem Ehemann arg- und wehrlos war, doch der Angeklagte habe dies nicht bewusst „instrumentalisiert“.
Gutachten attestiert Intelligenzminderung Vielmehr handele es sich bei der Tat um „ein hochaffektives und nicht geplantes Vorgehen“, bei dem „keine Verschleierungstendenzen“ zu erkennen gewesen seien. Hinzukomme, dass eine „erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit“ während der Tatausübung nicht ausgeschlossen werden könne, sagte Richterin Lätzel.
Sie bezog sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten, das dem Mann unter anderem eine Depression, Intelligenzminderung und „die unterdurchschnittliche Flexibilität in der Bewältigung von schweren Lebenssituationen“ attestierte. Zwar sei sein Geständnis von Reue geprägt gewesen, dennoch, und das betonte die Richterin, habe es für den Angriff „nicht den geringsten Grund“ gegeben.