Mit Kind gebettelt: Frau aus Rumänien muss in Vorarlberg 38.000 Euro Strafe zahlen
Unverhältnismäßig? · Eine Frau aus Rumänien soll nach einem Bericht des Österreichischen Rundfunks (ORF) in Vorarlberg Verwaltungsstrafen in Höhe von 38.000 Euro bezahlen, weil sie immer wieder beim Betteln mit ihrem Kind erwischt wurde. Rechtsanwalt Anton Schäfer hält das für rechtswidrig: „Es weiß auch jeder Beamte, und jeder Politiker, dass solche Strafen mit 450 Euro pro Anlassfall rechtswidrig sind.“
Verwaltungsstrafen müssten dem Einkommen entsprechen und der Schuld angemessen sein. Menschen, die 200 Euro pro Monat durch Betteln oder den Verkauf von Zeitungen verdienen würden, könnten „niemals Strafen von 38.000 Euro bezahlen“. Das sei „unverhältnismäßig“.
Der zuständige Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) geht dagegen von der Richtigkeit der Entscheidung aus. Wenn jemand keine Strafen bezahle und jeden Tag bewusst gegen das Gesetz verstoße, sei es „wichtig und richtig“, klare Grenzen zu ziehen.
„Es gibt im Vorarlberger Landtag einen einstimmigen Beschluss aller Parteien, dass mit Kleinkind betteln in diesem Land verboten ist, und daran haben sich auch die Bettler zu halten.“