Mordversuch an Freundin: "Soll ich dich verbrennen?" Aktualisiert: 15.02.16 - 19:50
München - Lina P. wollte nie so leben wie er: Sie schminkte sich und ging gerne mit Freundinnen aus. Ihrem Freund Jandi I. war das immer ein Dorn im Auge. Dann flippte er eines Tages aus.
Als Freundin eines strenggläubigen Moslems sollte sie nach seinen Regeln spielen. Doch die dreifache Mutter Lina P. (32) liebte es, sich hübsch zu kleiden, Schminke zu tragen und sich mit ihrer Freundin zu treffen. Am 15. April 2015 brannten Jandi I. (32) in der gemeinsamen Wohnung in Giesing die Sicherungen durch. Er überschüttete seine Lebensgefährtin mit kochend heißem Wasser und rammte ihr ein Küchenmesser in die Brust. Jetzt muss sich Jandi I. vor dem Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes verantworten. Die Tat hat er gestanden. Ihm droht jahrelange Haft.
Als es um die Details geht, versagt Lina P. die Stimme. „Ich habe mich an seine Regeln gehalten. Aus Liebe“, sagt sie und bricht in Tränen aus. Es müssen Höllenqualen sein, dem Mann gegenüber zu sitzen, der sie beinahe getötet hätte. Noch heute kämpft sie mit den Folgen der Attacke. Ihre Haut ist zu einem Viertel verbrannt. Durch den Messerstich in die Lunge hat sie Atemprobleme. Ihr jüngster Sohn Adam (3) ist traumatisiert.
Der lag an jenem 15. April neben Lina P. auf der Couch im Wohnzimmer. Plötzlich stand Jandi I. vor ihr, in seiner Hand hielt er einen dampfenden Wasserkocher. Er fragte: „Soll ich dich verbrennen?“ Lina P. nahm das zunächst nicht ernst, lächelte nur müde. Dann übergoss ihr Freund sie mit kochendem Wasser. Sie erinnert sich: „Ich habe meinen kleinen Adam in Deckung gebracht, das Wasser hat mich am ganzen Oberkörper erwischt.“ Als Lina P. aus der Wohnung flüchten wollte, prügelte Jandi I. auf sie ein, holte ein Küchenmesser und rammte es ihr in den Oberkörper. Die schwer verletzte Frau fand bei den Nachbarn Zuflucht.
Jandi I. räumte die Vorwürfe über seinen Anwalt Alexander Eckstein ein. Es tue ihm leid und er bedaure es, dass er die Frau nicht anders zur Vernunft bringen konnte. Das Gericht muss einordnen, ob die Tat als versuchter Mord zu werten ist. Ein Urteil soll am 25. Februar ergehen.