Staatsanwaltschaft Koblenz Versuchtes Tötungsdelikt am 18.12.2015 in Winningen
Erstmitteilung -2090 Js 78696/15-
Versuchtes Tötungsdelikt am 18.12.2015 in Winningen - Erstmitteilung – 2090 Js 78696/15 Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung ein Ermittlungsverfahren gegen einen 45 Jahre alten Mann aus dem vorderen Westerwald. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in den Abendstunden des 18.12.2015 in Winningen in Tötungsabsicht mit einer Faustfeuerwaffe zweimal auf einen 53jährigen Mann aus Frankfurt am Main geschossen zu haben. Das Opfer erlitt durch einen Schuss einen schmerzhaften Oberschenkeldurchschuss. In der Dunkelheit und aufgrund der Distanz verfehlte der andere Schuss das Opfer. Nach intensiven Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz konnte der Beschuldigte in den Nachmittagsstunden des 22.12.2015 durch Beamte des Polizeipräsidiums Koblenz aufgrund eines am selben Tag von dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz erlassenen Haftbefehls in seiner Wohnung festgenommen werden. Er wird noch heute dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt werden. Das Tatmotiv und die Hintergründe der Tat sind weiterhin unklar und bedürfen weiterer Aufklärung. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass weitergehende Auskünfte – auch auf telefonische Nachfrage – zurzeit nicht erteilt werden. Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. gez. Hans Peter Gandner Oberstaatsanwalt
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Schießerei in Winningen: Jetzt beginnt der Prozess
Winningen/Koblenz. Anfang November beginnt vor dem Koblenzer Schöffengericht der Prozess um die Schießerei von Winningen. Angeklagt ist ein 45-jähriger Motorradrocker.
Als kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres an einem Freitagabend der Polizeihubschrauber über dem Ortskern von Winningen knatterte und Streifenwagen durch die engen Gassen fuhren, erschreckten sich nicht wenige Anwohner: Mitten im Weinort war es zu einer Schießerei gekommen, ein Mann war verletzt, die Polizei fahndete nach einem Verdächtigen. Jetzt, fast elf Monate später, beginnt der Prozess in dieser Sache.
Ab Mittwoch, 9. November, 9 Uhr, muss sich ein 45 Jahre alter Mann wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Koblenzer Schöffengericht verantworten.
Wie das Gericht mitteilt, soll der Angeklagte, ebenso wie der spätere Geschädigte, Mitglied eines Motorradclubs gewesen sein. An jenem 18. Dezember soll er sich laut Anklage mit einem weiteren früheren Mitglied des Motorradclubs getroffen haben, um zurückzugebende Patches (Abzeichen) in Empfang zu nehmen. Im Rahmen dieses Treffens soll der Angeklagte von dem später Geschädigten und drei weiteren Personen zunächst unter anderem mit einem Knüppel geschlagen und zudem getreten worden sein.
Dann, als die Angreifer schließlich von ihm abgelassen und sich entfernt haben, soll der 45-Jährige einen Revolver gezogen und „ohne rechtfertigenden Grund“, wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt, aus einer Entfernung von ein bis drei Metern auf das rechte Bein des Geschädigten, der ihm zu diesem Zeitpunkt bereits den Rücken zugewandt haben soll, geschossen haben. Das Opfer soll einen Durchschuss am rechten Bein oberhalb des Knies erlitten haben. Der Mann musste ins Krankenhaus.
Der jetzt angeklagte 45-jährige Westerwälder war damals kurz nach der Tat ermittelt und festgenommen worden (die RZ berichtete mehrfach). Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft noch wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt, diesen Vorwurf dann aber im Februar bereits zur gefährlichen Körperverletzung „reduziert“.
Wie Oberstaatsanwalt Rolf Wissen im Sommer auf RZ-Anfrage mitteilte, waren mindestens zum Tatzeitpunkt die beiden Hauptbeteiligten Mitglieder des Motorradclubs Rock Machine, der nach Info der Polizei bis dahin in unserer Region gar nicht in Erscheinung getreten war. Abteilungen des Clubs waren zuletzt eher in Süddeutschland aktiv. Zudem hatte sich ein „Blue Rockmachine MC“ mit verändertem Logo gegründet.
Warum das folgenreiche Treffen ausgerechnet am Winninger Schiffsanleger vereinbart worden war, blieb bis zuletzt offen.