Cold Case endlich vor Gericht: Vor 33 Jahren! Pole soll Friseur erdrosselt haben
03.12.2024 - 17:51 Uhr
Zitat Duisburg – 12.141 Tage, 12.141 Nächte. So lange konnte sich Christof H. (62) offenbar in Sicherheit wiegen. Doch am 16. April 2024 stand die Polizei mit Handschellen vor seiner Tür. Denn: Der Pole soll am 19. Januar 1991 in Mülheim (NRW) einen Friseur erdrosselt haben!
Seit Dienstag steht der Witwer vor dem Schwurgericht in Duisburg, denn Mord verjährt nie. Im Prozess droht dem hageren Mann, der sein Gesicht hinter einem Aktenordner verbarg, eine lebenslange Haftstrafe.
Zitat Mörder verschwand mit teurem Schmuck Denn Staatsanwältin Melanie Anderhub hält ihn für einen habgierigen Mörder. Er soll Günter K. (†63) damals mit dem Kabel einer Dreifachsteckdose erdrosselt haben. Die Anklägerin: „Triebfeder war ein unnötiges Gewinnstreben um jeden Preis.“ Dem Täter sei es allein um die Wertgegenstände gegangen, die später in der Wohnung des Friseurs fehlten: eine Kette aus Weißgold, eine edle Uhr, ein Feuerzeug von Cartier und mehrere auffällige Goldmünzen, geprägt mit dem Aufdruck von Friedenstauben.
Zitat Am frühen Morgen war der beliebte Friseur nach einer langen Kneipentour nach Hause gekommen. Als er später nicht bei der Arbeit erschien, alarmierten Kollegen die Polizei. Günter K. lag tot in seinem Schlafzimmer, alle Räume waren durchwühlt. Trotz großer Anstrengungen konnte die Mordkommission damals keinen Täter ermitteln.Sie hatten u. a. einen jungen Mann gesucht, der den homosexuellen Friseur vor seinem Haus angesprochen hatte – einen Sexpartner? War es Christof H.? Bislang macht der Pole, der auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, keine Angaben.....
Zitat Offenbar will der bald reinen Tisch machen – seine Anwälte Marie Lingnau und Nikias Roth kündigten an, dass Christof H. am übernächsten Prozesstag aussagen will.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*