5.07.2024, 16.34 Uhr für Karlsruhe, 15.07.2024: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Hizb Allah" ("Hisbollah")
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Hizb Allah" ("Hisbollah") Karlsruhe (ots) -
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (14. Juli 2024)
den libanesischen Staatsangehörigen Fadel Z.
in Salzgitter durch Beamte des Bundeskriminalamts vorläufig festnehmen lassen. Der Beschuldigte wurde heute (15. Juli 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt hat.
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die Hizb Allah ("Partei Gottes", auch: "Hisbollah", "Hezbollah" oder "Hizbullah") ist eine Organisation mit militant-islamistischer Ausrichtung, welche die Bekämpfung Israels und die Befreiung des Libanons von westlichen Einflüssen anstrebt. Sie verfügt über etwa 20.000 ausgebildete Kämpfer und hat sich im politischen System Libanons etabliert. Die Vereinigung sieht auch Anschläge gegen Zivilisten als legitimes Mittel des Kampfes an. Ihr werden zahlreiche Tötungsdelikte und Sprengstoffanschläge insbesondere gegen israelische Staatsangehörige und Einrichtungen zugerechnet. Daneben unterstützt die Hizb Allah offen andere Organisationen in deren Kampf gegen Israel.
Fadel Z. schloss sich spätestens im Sommer 2016 im Libanon der Hizb Allah als Mitglied an. Im Auftrag der Vereinigung beschaffte er jedenfalls seit dem Jahr 2024 in Deutschland Komponenten zum Bau militärischer Drohnen, insbesondere Motoren. Diese sollten in den Libanon ausgeführt und dort bei terroristischen Angriffen auf Israel eingesetzt werden.
Diese Meldung wurde am 15.07.2024, 07:16 Uhr durch den Der Generalbundesanwalt übermittelt.
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung Hizb Allah rechtskräftig
Beschluss vom 7. Januar 2025 – 3 StR 505/24
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg verworfen, mit dem dieser wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist. Lediglich den Schuldspruch hat der Bundesgerichtshof geringfügig geändert.
Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen schloss sich der aus dem Libanon stammende Angeklagte dort spätestens im Jahr 1991 der Hizb Allah (Hisbollah) an. Nach verschiedenen Tätigkeiten im Bereich der Jugendarbeit übernahm er ab dem Jahr 2016 bis zu seiner Festnahme im Mai 2023 als "Reisescheich" insbesondere die Betreuung libanesischer Auslandsvereine in Norddeutschland, überbrachte Nachrichten anderer Kader und stellte den Einfluss der Vereinigung in den Vereinen sicher.
Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandung materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu dessen Nachteil ergeben, indes zu einer Klarstellung des Schuldspruchs geführt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg - Urteil vom 28. Juni 2024 - 8 St 2/23
Karlsruhe, den 20. Februar 2025
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