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BVerwG: Ampel in Zeitnot | Verbot der Kinderehen muss bis 30. Juni 2024 überarbeitet werden
Jetzt muss sich die Ampel-Koalition sputen! Vor einem Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht: Die Regierung muss das Verbot von Kinderehen dringend überarbeiten – bis spätestens 30. Juni 2024. Doch bisher hat das Kabinett keinen Gesetzentwurf vorgelegt.
ZitatDie Unions-Fraktion macht deshalb mächtig Druck. Im Bundestag forderte sie vergangene Woche die Ampel auf, endlich zu handeln und die Mängel im aktuellen Gesetz zu beseitigen. Sie befürchtet: Verpasst die Scholz-Regierung die Frist, könnten verbotene Kinderehen wieder wirksam werden. „Dies würde einen erheblichen Einschnitt in das Kindeswohl der Betroffenen bedeuten“, heißt es.
ZitatDas Gesetz wurde 2017 eingeführt: Es verbietet im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland, bei denen ein Partner unter 16 ist. Die Richter monierten allerdings, dass es an Regelungen fehle, die die Minderjährigen schützen, sobald sie nach Deutschland einreisen und ihre Ehe damit unwirksam ist. So sollen z.B. Unterhaltsansprüche geklärt werden.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*