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Gelsenkirchen: "Besonders schwerer Fall | "Mieter stoppt Einbrecher mit Tierabwehrspray | Ermittlungsverfahren gegen Mieter
"Besonders schwerer Fall" Mieter stoppt Einbrecher – und kassiert Anzeige
Ein junger Mann handelt mutig und entschlossen, er verhindert einen Einbruch. Nun wird gegen ihn ermittelt. Was droht ihm?
Die Polizei spricht von einem "besonders schweren Fall des Diebstahls" – umso mehr müssen andere Hausbewohner wohl froh sein, dass ihr Nachbar diesen verhindert hat. Trotzdem muss sich der junge Mann nun einem Ermittlungsverfahren stellen.
Zitat Es geht um einen verhinderten Kellereinbruch im Gelsenkirchener Stadtteil Beckhausen. Wie die Polizei mitteilte, hatte ein 33-Jähriger an Allerheiligen (1. November) gegen 19.50 Uhr verdächtige Geräusche aus dem Keller gehört. Der Mieter eines Mehrfamilienhauses an der Braukämperstraße ging nachschauen. Einbrecher hatte Bolzenschneider in der Hand. Im Keller traf er auf einen mutmaßlichen Einbrecher, ebenfalls ein 33 Jahre alter Mann. Der Verdächtige stand dem Mieter mit einem Bolzenschneider in der Hand gegenüber.
Um den Einbruch zu verhindern setzte der Mieter ein Tierabwehrspray ein und besprühte damit den Mann. Dann zog er die Kellertür zu und rief andere Mieter zur Hilfe. Die alarmierte Polizei nahm den verhinderten Dieb ohne festen Wohnsitz vorläufig fest. Außerdem riefen die Beamten einen Rettungswagen zur Behandlung des Leichtverletzten.Bei sich hatte der Mann laut Polizei diverse Werkzeuge, er kam in Gewahrsam. Gegen den mutigen Mieter wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet – wegen des Gebrauchs des Tierabwehrsprays. Notwehr oder nicht? Mieter könnte Haft drohen
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Der Mieter hätte ja auch abwarten können, dass er mit dem Bolzenschneider eine über den Kopf bekommt? Was passiert eigentlich mit dem Einbrecher?
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Das! Ist deutsche Rechtsprechung!! Und auch dieses Beispiel.
Ein deutscher Unternehmer hatte sein privates Haus und Grundstück mit einem respektablen Zaun gesichert. Zur weiteren Abschreckung und zum besseren Schutz des Eigentums lief ein Dobermann auf dem Grundstück herum. Eines Tages beschloss nun ein Pole, den respektablen Zaun zu überwinden und sich auf dem Grundstück nach begehrenswerten Gegenständen umzusehen. Pflichtbewusst zog ihm der Dobermann die Hose aus und tackerte den polnischen Schinken. Der deutsche Unternehmer zeigte den Einbrecher an und traute seinen Augen nicht, als er eine Vorladung als Beschuldigter erhielt und nicht als Geschädigter. In der folgenden Gerichtsverhandlung wurde er verurteilt, die Hose zu ersetzen und Schmerzensgeld zu zahlen für den polnischen Schinken. Auf seinen Einwand, er habe wegen des Hundes ein Warnschild am Zaun angebracht erwiderte das Gericht, das Schild wäre in deutscher Sprache ausgeführt und der polnische Einbrecher hätte das nicht lesen können. Auf den Einwand, der Pole wäre nicht auf seine Einladung auf das Grundstück gekommen sondern in diebischer Absicht antwortete das Gericht, das wäre ein anderer Straftatbestand und hätte mit dieser Verhandlung nichts zu tun. Es blieb dem Deutschen also nichts anderes übrig, als Schmerzensgeld und Hose zu bezahlen. Dann kam es zur nächsten Verhandlung wegen des Einbruchs. Der Pole wurde freigesprochen, da er nichts gestohlen hatte. Für alle, die jetzt ins Grübeln kommen. Bei Ebay gibt es mehrsprachige Warnschilder (mit fast allen relevanten Hunderassen): polnisch, rumänisch, russisch, türkisch, arabisch und noch mehr, hab ich vergessen und kann es auch nicht lesen.
ZitatAuf seinen Einwand, er habe wegen des Hundes ein Warnschild am Zaun angebracht erwiderte das Gericht, das Schild wäre in deutscher Sprache ausgeführt und der polnische Einbrecher hätte das nicht lesen können.
Und da ist sie wieder, diese besoffene Toleranz. Wie kann ein deutscher Eigentümer es auf seinem Grundstück wagen, Warnhinweisen nicht in alle Sprachen zu übersetzen? Ist auf den Hundewarn-Schilder nicht meist auch ein Hund zu sehen`?WIe hätte man auch von einem Dieb erwarten können, dass er deutsch kann? Er wollte sich ja nicht unterhalten?
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ZitatFür alle, die jetzt ins Grübeln kommen. Bei Ebay gibt es mehrsprachige Warnschilder (mit fast allen relevanten Hunderassen): polnisch, rumänisch, russisch, türkisch, arabisch und noch mehr, hab ich vergessen und kann es auch nicht lesen.
Wie hoch müsste der Zaun dann sein, um die Schilder in allen Sprachen anzubringen? Unfassbar was hier abgeht.
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