Haftbefehl wegen versuchten Mordes Makler schlägt mit Holzhammer auf Ex ein 20.09.2023 - 13:22 Uhr
Neuss (NRW) – Nachdem sie sich von ihm getrennt hatte, sollte es im ehemaligen gemeinsamen Haus noch eine Aussprache geben. Doch ohne Vorwarnung griff Martin W. (64) seine Ex (59) mit einem Holzhammer an, schlug mehrfach auf ihren Kopf ein. Die Tat passierte bereits am vergangenen Donnerstag gegen 18.45 Uhr in der Sternstraße in Neuss. Jedoch erst am späten Dienstagnachmittag erging gegen Martin W. Haftbefehl wegen versuchten Mordes. Er sitzt seitdem in U-Haft.
Zitat Bereits Ende August soll Iris K. den Makler verlassen haben, knapp einen Monat später sollte es eine Aussprache geben, Sachen geklärt werden. Die Frau ging zum Ex ins frühere gemeinsame Heim. Doch Martin W. hatte nicht vor zu reden.Hinterrücks griff er die 59-Jährige an, schlug ihr mehr als fünf Mal mit einem Holzhammer auf den Kopf. Die Frau konnte sich auf die Straße retten, kam in ein Krankenhaus, konnte es aber inzwischen wieder verlassen.
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Von dpa Dieser Beitrag wurde automatisch veröffentlicht und nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Düsseldorf - Ein Immobilienmakler muss sich von Dienstag (10.00 Uhr) an wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht in Düsseldorf verantworten.
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Er soll seine Ex-Partnerin unter dem Vorwand einer Aussprache in sein Haus nach Neuss gelockt haben. Dort soll der 64-Jährige dann von hinten mit einem Holzhammer auf den Kopf der Frau eingeschlagen haben. Das Paar hatte sich zuvor drei Monate lang nicht gesehen.
Die 59-Jährige konnte sich schwer verletzt auf die Straße zu Nachbarn retten. Sie erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und eine 13 Zentimeter lange Risswunde am Kopf. Gerichtsangaben zufolge hat der Angeklagte bestritten, dass er die Frau töten wollte. Er sei aber krankhaft eifersüchtig und müsse psychiatrisch behandelt werden, hieß es.
Prozesse: Urteil: Makler muss für Hammerattacke ins Gefängnis 29. Februar 2024, 15:58 Uhr Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen Hinweis ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen.
Für eine Holzhammerattacke auf seine Ex-Partnerin in Neuss ist ein Immobilienmakler zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Mann am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig. Angeklagt war er wegen versuchten Mordes. Doch nach Überzeugung der Richter war dem 64-Jährigen kein Tötungsvorsatz nachzuweisen.
Für eine Bewährungsstrafe, die der Verteidiger gefordert hatte, sei die Tat wiederum zu planmäßig gewesen. Der 64-Jährige hatte seine Ex-Partnerin nach der Trennung in sein Haus gebeten. Dabei, so die Richter, habe er von Anfang an geplant, die 59-Jährige aus Eifersucht mit dem Hammer zu attackieren.
Mehrfach hatte er der arglosen Frau von hinten mit dem bereit gelegten Holzhammer mehrfach auf den Kopf geschlagen. Sie konnte sich verletzt auf die Straße zu Nachbarn retten.
Das Opfer und er hätten über sieben Jahre lang eine glückliche Beziehung geführt und mehrere Jahre in dem Haus in Neuss zusammengelebt, hatte der Angeklagte im Prozess berichtet. Er leide aber seit Jahren unter starken Depressionen. Das habe seine Partnerin nicht mehr verkraftet und sich deshalb Wochen vor der Tat von ihm getrennt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.