300 000 Euro Schaden! Diese Jungs ließen eine Straßenbahn entgleisen 30.12.2022 - 15:47 Uhr
Ludwigshafen – Sie richteten einen immensen Schaden an und gefährdeten mutwillig Menschenleben! Mit einer Fotofahndung konnten die beiden Täter ermittelt werden. Es handelt sich um zwei strafunmündige 13-Jährige aus Ludwigshafen.
Womöglich dachten sie, sie kämen einfach so davon. Nix da: Die Polizei in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) fahndete mit Fotos nach zwei Jungs, die mit einer saudummen Aktion eine Straßenbahn entgleisen ließen. Schaden: 300 000 Euro!Der Fall: Die beiden Halbstarken waren am 8. Oktober im Bereich der Haltestelle Friedensstraße (Rheingönheim) unterwegs. Dann kamen sie auf die Idee, Steine auf die Gleise zu legen. Folge: Eine Tram der Linie 6 sprang aus den Gleisen!Mit diesen Aufnahmen gelang es nun den Ermittlern, die beiden Täter zu ermitteln. Der Vorwurf: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Dafür drohen sechs Monate bis zehn Jahre Haft (§ 315b StGB). Jedoch in diesem Fall entgehen die Täter einer Strafe, sie sind 13 Jahre alt und somit strafunmündig. BILD
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
ZitatDa auch ältere Kinder und selbst Jugendliche noch eine begrenzte Einsichtsfähigkeit bezüglich ihrer Handlungen und daraus folgender Konsequenzen besitzen, greift im Haftungsfall das Jugendstrafrecht. Dieses gilt im eingeschränkten Maße auch noch zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr, da sich das Hirn in dieser Zeit ebenfalls noch weiterentwickelt. Erst wenn sich die menschliche Steuerzentrale komplett ausgebildet hat, ist aus rechtlicher Sicht eine vollumfängliche Haftbarkeit gerechtfertigt.
Laut § 19 Strafgesetzbuch gilt, dass Minderjährige unter 14 Jahren aufgrund ihres Entwicklungsstandes gänzlich schuldunfähig sind, weshalb eine Haftung ausgeschlossen ist. Macht sich ein 13-Jähriger eines Diebstahls schuldig, kann er hierfür also verantwortlich gemacht werden.
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ZitatLudwigshafen - Nach der Entgleisung einer Straßenbahn werden weitere drei Male Gegenstände auf die Gleise gelegt. Die Polizei hat jetzt Verdächtige gefunden – zwei Teenager.
Am 8. Oktober entgleist in Ludwigshafen-Rheingönheim eine Straßenbahn, weil Unbekannte Steine auf die Gleise gelegt haben. Wenige Tage später, am 16. Oktober, werden dort erneut Schottersteine auf den Schienen entdeckt – ebenso wie am 22. Oktober. Am 30. Oktober dann Scherben. In den letzten drei Fällen wird die Sabotage an den Schienen glücklicherweise rechtzeitig bemerkt. Polizei und Staatsanwaltschaft veröffentlichen Fotos der mutmaßlichen Täter. Kurz darauf werden die Jugendlichen gefasst.
ZitatDa auch ältere Kinder und selbst Jugendliche noch eine begrenzte Einsichtsfähigkeit bezüglich ihrer Handlungen und daraus folgender Konsequenzen besitzen, greift im Haftungsfall das Jugendstrafrecht. Dieses gilt im eingeschränkten Maße auch noch zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr, da sich das Hirn in dieser Zeit ebenfalls noch weiterentwickelt. Erst wenn sich die menschliche Steuerzentrale komplett ausgebildet hat, ist aus rechtlicher Sicht eine vollumfängliche Haftbarkeit gerechtfertigt.
Laut § 19 Strafgesetzbuch gilt, dass Minderjährige unter 14 Jahren aufgrund ihres Entwicklungsstandes gänzlich schuldunfähig sind, weshalb eine Haftung ausgeschlossen ist. Macht sich ein 13-Jähriger eines Diebstahls schuldig, kann er hierfür also verantwortlich gemacht werden.
Bei vernünftiger Erziehung weiß jedes Kind, dass dabei was schlimmes passieren kann. Auch schon in einem früheren Alter. Gehen diese zwei Typen gänzlich ohne Strafe aus der Geschichte raus, wird der rote Faden länger.
Und da nach dem Unglückstag noch dreimal Gegenstände auf den Schienen lagen, liegt der Verdacht nahe, dass es jedesmal die gleichen Täter waren. Die haben genau gewusst, was sie taten.