09.06.2022 06:27 Kind (†8) stirbt nach mutmaßlichem Autorennen: Urteil in Aachen erwartet
Aachen – Bei einem Frontalzusammenstoß zweier Autos in der Eifel wird ein Kind getötet. Der Unfallverursacher soll sich zuvor mit einem anderen Fahrer ein Rennen geliefert haben. Nun wird das Urteil gegen die beiden jungen Männer erwartet.
Im Prozess um den Unfalltod eines Mädchens nach einem mutmaßlichen illegalen Autorennen will das Aachener Landgericht am Donnerstag (16 Uhr) das Urteil sprechen. Ein 20-Jähriger ist wegen Mordes, ein 21-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt. In ihren Plädoyers rückte die Staatsanwaltschaft jedoch vom Mordvorwurf ab. Sie forderte für die Angeklagten jeweils eine Jugendstrafe von fünf Jahren wegen vorsätzlicher Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.
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Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge (u.a.) rechtskräftig
Nr. 002/2024
Beschluss vom 8. November 2023 - 4 StR 460/22
Das Landgericht Aachen hat den Angeklagten S. wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen den Angeklagten T. hat es wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer verbotenen Waffe in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Zudem hat es beiden Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, die Führerscheine eingezogen und jeweils eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von zwei Jahren verhängt. Schließlich hat es hinsichtlich des Angeklagten T. eine Einziehungsentscheidung getroffen.
Nach den Urteilsfeststellungen führten die Angeklagten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB) auf einer kurvenreichen Strecke in der Eifel durch. Im Zuge der Rennteilnahme kollidierte der Angeklagte S. bei einem Überholmanöver mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs. Infolge der durch den Unfall verursachten Verletzungen verstarb einer der drei Fahrzeuginsassen des Kollisionsfahrzeugs. Die beiden weiteren Fahrzeuginsassen wurden erheblich verletzt.
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten S. verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.
Hinsichtlich des Angeklagten T. hat der Senat das Urteil im Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs entfällt. Die weiter gehende Revision des Angeklagten T. hatte keinen Erfolg.
Das Urteil ist damit hinsichtlich beider Angeklagter rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Aachen 91 KLs-401 Js 367/20-2/21
Karlsruhe, den 3. Januar 2024
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Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Zitat von lunchen im Beitrag #2wenn die nach 5 Jahren wieder auf die Straße dürfen, dann plädiere ich für eine Göttliche Strafe im Form von Tod durch erschlagen eines Blitzes