Zitat Die 62-Jährige sei vorläufig festgenommen worden, teilte die Polizei am Mittwoch in Köln mit. Die Frau sei dringend verdächtig, ihren an körperlichen und weiteren Gebrechen leidenden Bruder vergiftet zu haben. Die Frau hatte laut Polizei die Pflege ihres Bruders übernommen
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Gift im BananenshakeUrteil in Köln gefallen: Schwester des Opfers muss lebenslang in Haft Frau im Gerichtsaal, die ihren Bruder mit Medikamenten-Shake getötet haben soll.
Das Urteil im Fall des getöteten 64-Jährigen, der von seiner Schwester einen vergiftetem Bananenshake bekommen hatte, ist nun am Kölner Landgericht gefallen.
25.05.2022, 14:01
Teilen Wegen Mordes an ihrem behinderten Bruder hat das Kölner Landgericht am Mittwoch (25. Mai 2022) eine 63-Jährige zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau im September 2021 ihren körperlich und geistig stark beeinträchtigten Bruder mit einem Medikamentencocktail in einem Bananenshake getötet hatte.
Dabei habe sie heimtückisch gehandelt, befand das Gericht. Der 64-Jährige habe sich „im Moment des Reichens des Bananenshakes keines Angriffs versehen“.
Urteil in Köln: 63-Jährige tötet Bruder mit vergiftetem Bananenshake Die Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag ausgesagt, ihr Bruder habe sterben wollen und nicht in ein Pflegeheim gewollt. Doch mehrere Zeugen in dem Prozess – darunter zwei weitere Geschwister der beiden – hatten sich gegenteilig geäußert.
Demnach habe der 64-Jährige von seiner Schwester weg- und in ein Heim umziehen wollen, um dort „in Ruhe und Frieden vor dem Fernseher zu sitzen“, fasste die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung zusammen.
Die Angeklagte jedoch habe ein Leben in einem Pflegeheim als „nicht lebenswert“ erachtet.
Köln: Mordopfer nach Motorradunfall kognitiv und körperlich eingeschränkt Seit einem Motorradunfall 1976 war das spätere Opfer halbseitig gelähmt, hatte eine Spastik im Bein und war kognitiv eingeschränkt. Nach einem Radunfall 2014 litt der Mann zusätzlich an Epilepsie. Die Angeklagte hatte daraufhin die Pflege und gesetzliche Betreuung ihres Bruders übernommen.
Die Betreuung war ihr aber kurz vor der Tat vom Kölner Amtsgericht entzogen worden. Nach der Tötung ihres Bruders hatte die Frau vergeblich versucht, sich mit einer Medikamentenüberdosis das Leben zu nehmen. (nb)