KEINE ABSCHIEBUNG, DAFÜR ERNEUT BEWÄHRUNG Kein Knast für Kinder-Vergewaltiger
Von: DANIELA PFAD UND MIRKO VOLTMER 04.08.2021 - 22:52 Uhr
Gießen/Langenhagen – Als Jugendlicher floh er aus Afghanistan, kam 2015 nach Deutschland. Doch ausgerechnet das Land, das für Khodai R. (23) zum Zufluchtsort wurde, machte er wiederholt zum Tatort.
VERGEWALTIGER BEKOMMT ERNEUT BEWÄHRUNG!
► Fall eins, September 2018, Langenhagen (Niedersachsen): Über soziale Medien lernt der damals 20-Jährige ein Mädchen (11) kennen. Bei mehreren Treffen missbraucht er das lernbehinderte Kind schwer, reicht es an zwei afghanische Komplizen weiter (BILD berichtete). Die widerlichen Taten flogen erst auf, als sich die Inklusionsschülerin an ihre Vertrauenslehrerin wandte – Anzeige, Prozess im Februar 2020!
„Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben“, sagte Richter Stefan Lücke am Landgericht Hannover damals. Doch sein Urteil fiel lasch aus: zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung! Khudai R. verließ den Saal als freier Mann.
Unfassbar: Nur einen Monat vor dem Prozess hatte sich der Afghane an einem weiteren Kind (13) vergangen!
► Der zweite Fall: Januar 2020, ein Dorf bei Gießen (Hessen): Laut „Gießener Allgemeine“ schlich sich Khodai R. in das Kinderzimmer eines schlafenden Mädchens (13), fasste es im Intimbereich an. Wieder ein fassungslos machendes Urteil: Am 28. Juli 2021 verurteilte Richter Heiko Kriewald den Afghanen zu einem Jahr und acht Monaten Haft – drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Schuldspruch sei eine „letzte Chance“. Schon wieder!
Dem Sexualstraftäter wurde erneut zugutegehalten, dass er gestanden hatte. Auch seine vermeintliche Integration wirkte sich strafmildernd für den Anlagenführer aus. Richter Heiko Kriewald ließ eine BILD-Anfrage zu seinem Urteil unbeantwortet.
Aber warum wurde der Asylbewerber nicht abgeschoben?
Denn nach Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes kann ein Sexualstraftäter ab einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr grundsätzlich abgeschoben werden.
Sollte das zweite Urteil vom 28. Juli rechtskräftig werden, könnten die Behörden endlich aktiv werden, eine Ausweisung von Khodai R. verfügen.
Schlafende 13-Jährige missbraucht – „Letzte Chance“ für Täter Von Rüdiger Soßdorf
Ein sexueller Übergriff auf eine schlafende 13-Jährige – dafür wird ein 22-Jähriger in Gießen zu einer Haftstrafe verurteilt. Einzig sein Geständnis trägt dazu bei, dass das Urteil nicht ganz so hart ausfällt.
Gießen – Mitten in der Nacht, gegen 2.30 Uhr, schlich sich der junge Mann ins nahe liegende Kinderzimmer einer 13-Jährigen, öffnete die Hose des schlafenden Mädchens und griff ihr in die Unterhose. Sexueller Missbrauch und sexueller Übergriff nennen dies die Juristen - eine schwere Straftat. Vor einem Jugendschöffengericht am Gießener Amtsgericht räumte der heute 22-jährige R. die Tat ohne Wenn und Aber ein.
Darüber hinaus machte der Angeklagte allerdings keinerlei weitere Angaben zu dem Vorfall in den frühen Morgenstunden des 19. Januar 2020 in einem Dorf im Kreis Gießen. Die Heranwachsende, die mit ihrer Familie Anzeige erstattet hatte, wurde in ein monatelanges Martyrium gestürzt, legte der Rechtsbeistand der Familie in seiner Rolle als Nebenkläger vor Gericht dar. Das Mädchen befindet sich in therapeutischen Gesprächen. »Sie muss mit dem Ereignis ein Leben lang umgehen«, sagte der Nebenklägervertreter. Er forderte eine harte Bestrafung - jedenfalls keine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zumal R. vor Gericht kein Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns kundtat.
Kreis Gießen: Bewährungsstrafe nach sexuellen Übergriff auf Kind Just für eine Bewährungsstrafe entschied sich aber das Gericht - und hatte es sich dabei nicht leicht gemacht, wie Richter Heiko Kriewald in der Begründung darlegte: Das - wenngleich kurze - aber klare Geständnis des Täters war wohl der ausschlaggebende Faktor für das Urteil, das ansonsten womöglich härter hätte ausfallen können.
Ein Jahr und acht Monate Haftstrafe verkündete Richter Kriewald, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss der junge Mann an sexualtherapeutischen Gesprächen teilnehmen und 1000 Euro an den Verein »Wildwasser« mit seiner Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch zahlen.
Warum wird die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt? Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass er die Tat unumwunden eingeräumt hat und sich einsichtig zeigt - selbst auf die Gefahr hin, dass ihn dies ins Gefängnis hätte bringen können und es ihm seinen Aufenthaltstatus in Deutschland kaputtmacht. Denn R. hat 2013 als Jugendlicher seine Heimat Afghanistan verlassen und ist auf dem Landweg über die Türkei nach Griechenland gekommen - und von dort 2015 nach Deutschland. Hier lernte er schnell Deutsch, drückte noch einmal die Schulbank und ging dann arbeiten, heute als Anlagenführer in einem Industriebetrieb. Mit seinem Einkommen unterstützt er die Familie in Afghanistan. Bei einem harten Urteil könnte R. seinen ausländerrechtlichen Status riskieren.
Mit dem Urteil folgt das Gericht vollumfänglich der Anklagevertretung. Denn auch Staatsanwalt Dr. Volker Bützler hatte signalisiert, eher Milde walten zu lassen, und hatte dafür plädiert, dem jungen Mann »eine letzte Chance« zu geben. Denn mit seinem Geständnis hatte R. weiteren Zeugen und auch dem Opfer seines Übergriffs den Auftritt vor Gericht erspart.
Kreis Gießen: Angeklagter zum zweiten Mal wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht
Für den Angeklagten spricht laut Staatsanwalt zudem, dass er sich seit seiner Einreise in Deutschland vor knapp sechs Jahren große Mühe gibt, hier anzukommen, und beruflich gut integriert ist. Das Stichwort auch des Staatsanwalts: »günstige Sozialprognose«.
R.s Verteidiger erinnerte zudem daran, dass sein Mandant hier soziale Bindungen aufgebaut hat, erfolgreich seinem Beruf nachgeht und nach der Tat zwischen Februar und Mai schon drei Monate in Untersuchungshaft verbracht hat.
Warum aber die Betonung auf »letzte Chance«? R. ist schon einmal auffällig geworden, stand im vergangenen Jahr bereits in Niedersachsen vor Gericht. Auch damals lautete die Anklage sexueller Missbrauch und sexueller Übergriff. Mit einer seinerzeit Elfjährigen aus Hannover hatte er sich wohl mehrfach auf einem Bahnhof zum Sex getroffen. So wie es im Gericht anklang, geschahen diese Treffen aber »einvernehmlich«. Da das minderjährige Mädchen an R. auch noch Bilder von sich geschickt hatte, brachte es ihm zudem eine Anklage wegen Besitzes von Kinderpornografie ein - und im Jahr 2020 eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt ist.
Angesichts des zweiten Vorfalls dieser Art halten Staatsanwalt wie auch Gericht eine Therapie für »nötig und angemessen«. Nur »ein kleiner Verstoß noch gegen die Auflagen, wie etwa das Fernbleiben von der Therapie oder irgendein anderes Vergehen - und die Bewährung wird widerrufen«, gab Richter Kriewald dem jungen Mann mit auf den Weg. (Rüdiger Soßdorf)
ZitatBei einem harten Urteil könnte R. seinen ausländerrechtlichen Status riskieren.
Aha, deshalb lässt man Milde walten? Weil er arbeitet und seine Familie in Afghanistan unterstützt? Was ist mit dem Opfer?
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
ZitatBei einem harten Urteil könnte R. seinen ausländerrechtlichen Status riskieren.
Aha, deshalb lässt man Milde walten? Weil er arbeitet und seine Familie in Afghanistan unterstützt? Was ist mit dem Opfer?
Das habe ich mich auch gefragt. Wer bezahlt die Traumatherapie der jungen Frau? Wer entschädigt sie für die vielen Jahre, um die sie betrogen wurde und dafür, dass sie vielleicht niemals eine Partnerschaft eingehen kann?
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Für mich sind solche Richterurteile nur ein Beleg dafür, wie kaputt unser Rechtssystem ist. Was muss passieren, damit unsere Kinder besser vor solchen Typen geschützt werden?