Urteil in Offenburg 66-Jähriger lebte mit Leiche seiner Freundin zusammen
30.06.2021, 11:02 Uhr | dpa
Ein Mann bewahrte seine tote Freundin in einem Plastiksack zu Hause auf – jetzt hat ein Gericht in zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Tötung konnte ihm allerdings nicht nachgewiesen werden.
Im Prozess um eine im Haus aufbewahrte Leiche ist ein 66-Jähriger zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden – wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Computerbetrugs in 25 Fällen. Das teilte das Offenburger Landgericht am Mittwoch mit. Der Angeklagte hatte die Leiche seiner 71 Jahre alten Lebensgefährtin monatelang in einem Plastiksack im gemeinsamen Haus aufbewahrt.
Der Mann war bei der Frau im vergangenen Jahr eingezogen. Als sie im August 2020 plötzlich weg war, gab er Nachbarn gegenüber immer wieder neue Gründe an: eine Operation, eine Reise oder abgesagte Flüge. Vor dem Tod der Frau sollen sich die beiden gestritten haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 66 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen, die Frau dabei gewürgt zu haben, woraufhin sie gestürzt und gestorben sei.
Statt Rettungskräfte zu alarmieren, habe er den Tod der Frau verschleiert.
In den Wochen darauf soll der wegen Betrugs diverse Male vorbestrafte Mann mit einer EC-Karte eines Ex-Freunds der Toten Tausende Euro abgehoben haben. Erst nach Hinweisen besorgter Nachbarn wurde die stark verweste Leiche in dem Offenburger Haus gefunden. Eine Tötung konnte da nicht mehr nachgewiesen werden.
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Mann bewahrte Leiche von Lebensgefährtin monatelang in Plastiksack auf - Richter fällen Urteil
Ein Mann bewahrte seine tote Lebensgefährtin monatelang in einem Plastiksack auf. Am Landgericht in Offenburg ist nun das Urteil gefallen.
Szenen wie aus einem Horrorfilm spielten sich in einem Wohnhaus in Offenburg ab. Während eines Beziehungsstreits eskalierte die Situation offenbar derart, dass eine 71-Jährige offenbar unabsichtlich von ihrem Lebensgefährten getötet wurde. Statt den Tod der Frau der Polizei zu melden, verstecke der Mann die Leiche monatelang in einem Plastiksack in der gemeinsamen Wohnung. Gegenüber skeptischen Nachbarn erfand er immer wieder neue Ausreden für das Verschwinden der Frau.
Am gestrigen Mittwoch, 30. Juni, ist in Offenburg das Urteil gefallen, teilte das Landgericht laut der Deutschen Presseagentur (dpa) mit. Der 66-Jährige wurde aufgrund der vorsätzlichen Körperverletzung und aufgrund von Computerbetrugs in 23 Fällen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Alles Begann im vergangenen Jahr, als der Mann bei seiner Lebensgefährtin einzog. Als die Frau im August auf einmal spurlos verschwand und die Nachbarn die 71-Jährige nicht mehr zu Gesicht bekamen, wurden sie skeptisch und fragten den 66-Jährigen nach seiner Lebensgefährtin. Laut der dpa erfand dieser immer wieder neue Ausreden. Die Frau habe etwa eine Operation gehabt und sei im Krankenhaus oder sie sei auf einer Reise gewesen und der Rückflug sei abgesagt worden, sagte er den Nachbarn. Vor dem Verschwinden der Lebensgefährtin berichten die Nachbarn von heftigen Streits zwischen dem Paar.
Eine Auseinandersetzung, bei der es zu Handgreiflichkeiten zwischen dem Mann und der Lebensgefährtin gekommen sei, führte im August 2020 mutmaßlich zum Tod der Frau. Laut der Badischen Zeitung habe der 66-Jährige die Frau gewürgt und sie daraufhin entweder erstickt oder sie sei gefallen und habe sich den Kopf angeschlagen. Bei der Gerichtsverhandlung warf die Staatsanwaltschaft Offenburg dem Angeklagten vor, seine Lebensgefährtin im vergangenen Jahr gewürgt zu haben, worauf sie gestürzt und gestorben sei, berichtet die dpa. Aufgrund des starken Verwesungszustandes der Leiche war eine genaue Bestimmung der Todesursache nicht mehr möglich.
Der Mann aus Offenburg bewahrte die Leiche seiner Lebensgefährtin mehrere Monate lang in einem Plastiksack auf und erzählte niemandem von dem Vorfall. Nach der Entdeckung der Leiche sagte der 66-Jährige der Polizei, es sei bei einer Auseinandersetzung ungewollt zum Tod der 71-Jährigen gekommen, wie die Badische Zeitung berichtet. In der Anklageschrift hieß es jedoch, der Tod der Frau als Folge der Auseinandersetzung sei „vorhersehbar und vermeidbar“ gewesen. In der Zeit nach dem Tod der 71-Jährigen soll der Verurteilte insgesamt 18.000 Euro mit einer EC-Karte des ehemaligen Lebensgefährten der Toten von dessen Konto abgehoben haben.
Am Mittwoch wurde der 66-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Computerbetrug in 23 Fällen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Bei der Verhandlung wurden sowohl polizeiliche Zeugen als auch Nachbarn vernommen. Zudem habe das Landgericht eine psychiatrische Sachverständige sowie eine Sachverständige der Rechtsmedizin hinzugezogen, berichtet die Badische Zeitung.
Zitat von MissMill im Beitrag #2In der Zeit nach dem Tod der 71-Jährigen soll der Verurteilte insgesamt 18.000 Euro mit einer EC-Karte des ehemaligen Lebensgefährten der Toten von dessen Konto abgehoben haben.
Fragt sich nur, wo denn der Inhaber der EC-Karte ist. Scheint ihn wohl nicht gestört zu haben, dass er um 18.000 Euro erleichtert wurde.