Justiz Einfach schrecklich: Hat ein Mann zwei Jungs (12, 13) vergewaltigt?
05.05.2021 06:45 Einfach schrecklich: Hat ein Mann zwei Jungs (12, 13) vergewaltigt?
Ulm - Weil er zwei Minderjährige vergewaltigt und sexuell missbraucht haben soll, muss sich ein 37-Jähriger von Mittwoch (8.30 Uhr) an vor dem Landgericht Ulm verantworten.
Dem damals 22 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, im Jahr 2006 einen 13-Jährigen im Stadtgebiet von Ulm mit einem Auto entführt und sexuell missbraucht zu haben, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.
Im Jahr 2007 soll der Angeklagte in Heidenheim einen damals Zwölfjährigen auf dieselbe Weise entführt und sexuell missbraucht haben.
Nach seinen Taten soll er die Kinder jeweils an Parkplätzen außerhalb der Städte abgesetzt haben.
Darüber hinaus wird dem Angeklagten zur Last gelegt, im Jahr 2018 über eine Internettauschbörse kinderpornografische Bilder und Videos angeboten zu haben.
Wegen dieses Verdachts wurde seine Wohnung im Sommer 2018 und im Spätherbst durchsucht. Dabei fanden die Ermittler "zahlreiches pornografisches Bild- und Videomaterial".
Bei der Auswertung dieser Dateien sowie der weiteren bei ihm aufgefundenen Beweismittel ergab sich der Verdacht, dass der Angeschuldigte für die bislang ungeklärten Taten aus den Jahren 2006 und 2007 verantwortlich sein könne.
Vergewaltigungen waren Thema bei "Aktenzeichen XY ungelöst"
Die Fälle waren damals auch in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ungelöst" Thema. Der Mann räumte die Taten später ein.
Im Februar dieses Jahres erhob die Staatsanwaltschaft gegen den 37-Jährigen Anklage wegen des Vorwurfs der besonders schweren Vergewaltigung in zwei Fällen, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und erpresserisches Menschenraubs sowie der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften.
Eines der beiden mutmaßlichen Opfer ist Nebenkläger in dem Verfahren. Es sind zwölf Verhandlungstage bis Mitte Juli geplant.
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Zehn Jahre Haft wegen Entführung und Vergewaltigung in Ulm und Heidenheim STAND 13.7.2021, 12:03 UHR Im Prozess um die Entführung und Vergewaltigung zweier Jungen in Ulm und Heidenheim ist der Angeklagte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Der 37-Jährige muss zehn Jahre ins Gefängnis. Das Gericht wertete das umfassende Geständnis des Angeklagten strafmildernd. Dennoch müsse die hohe kriminelle Energie bei den Entführungen der beiden Jungen berücksichtigt werden.
Der Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn vor dem Ulmer Landgericht die Taten gestanden. Der Verteidiger hatte Anfang Mai erklärt, dass sein Mandant die Vorwürfe voll umfänglich einräume. Dem Angeklagten aus Ebersbach an der Fils (Kreis Göppingen) wird zudem der Besitz und die Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Dateien vorgeworfen.
Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Haft Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert. Die Nebenklage, darunter eines der beiden Opfer - ein heute 26-jähriger Mann - hatte sich dieser Forderung angeschlossen. Die Verteidigung plädierte auf acht Jahre Gefängnis. Der Angeklagte gilt laut Gerichtssprecher als voll schuldfähig. Dem Angeklagten war während der Verhandlung von einem Sachbearbeiter eine multiple Störung seiner sexuellen Identität bescheinigt worden.
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Die Taten liegen bereits viele Jahre zurück. Im ersten Fall soll der Angeklagte 2006 während seiner Wehrdienstzeit in der Rommelkaserne bei Dornstadt (Alb-Donau-Kreis) einen damals 13-Jährigen im nahegelegenen Ulmer Stadtteil Lehr in sein Auto gezerrt haben. Laut Anklage fuhr er mit ihm zu einem Feldweg und missbrauchte dort den Jungen. Dabei zwang er ihn unter anderem eine Windel zu tragen und schlug ihm aufs Gesäß.
Ähnlich verlief der Fall 2007 in Heidenheim, dabei soll er einen Zwölfjährigen unter anderem zum Oralsex gezwungen haben. In beiden Fällen setzte der Täter die Jungen anschließend auf Parkplätzen aus.
Im Prozess hatten auch die Mütter der Opfer ausgesagt. Sie gaben beide vor Gericht an, dass es ihren Söhnen nach den Taten sehr schlecht gegangen sei. Die Verarbeitung dauere immer noch an.
Wie die Ermittler dem Angeklagten auf die Spur kamen Die IP-Adresse des 37-jährigen Angeklagten war bei Internet-Recherchen in der Kinderporno-Szene in den Fokus der Ermittler geraten. Vor drei Jahren kam es zu einer ersten Durchsuchung in der Einliegerwohnung des Mannes in Ebersbach, wo er im Haus seiner Mutter und Großmutter lebte. Die Beamten sicherten tausende Dateien kinderpornografischer Bilder und Videos. Bei der Auswertung war den Ermittlern aufgefallen, dass in den Aufnahmen die Opfer häufig Windeln trugen, gefesselt waren und geschlagen wurden - ähnlich wie bei den Fällen in Ulm und Heidenheim.
Auch Chatverläufe und Suchverläufe im Internet wurden ausgewertet. Der Angeklagte habe sich dort mit Gleichgesinnten über seine Fantasien ausgetauscht. Außerdem hatte er im Internet Informationen zu einem Bericht in der Sendung "Aktenzeichen XY" gesucht. So konnten die Beamten den Tatverdacht gegen ihn erhärten. Er war Ende Oktober vergangenen Jahres festgenommen worden. Laut Polizei wird zudem geprüft, ob der Angeklagte für ähnliche Verbrechen im Ausland - in Österreich und Tschechien - verantwortlich ist.