Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken ist in der vergangenen Woche ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der heute 28 Jahre alte Attalah A. arbeitete im Jahr 2017 auf 450-Euro-Basis bei einer Imbissbude am Saarbrücker Rathausplatz. In einer Nacht im Juni kam das damals 14 Jahre alte Opfer in den Laden und fragte nach der Toilette. Während das Mädchen aufs Klo ging, schloss der Syrer den Laden ab und hinderte das Mädchen am Verlassen des Geschäfts.
Zitat von Rosenrot im Beitrag #1Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken ist in der vergangenen Woche ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der heute 28 Jahre alte Attalah A. arbeitete im Jahr 2017 auf 450-Euro-Basis bei einer Imbissbude am Saarbrücker Rathausplatz. In einer Nacht im Juni kam das damals 14 Jahre alte Opfer in den Laden und fragte nach der Toilette. Während das Mädchen aufs Klo ging, schloss der Syrer den Laden ab und hinderte das Mädchen am Verlassen des Geschäfts.
Er nahm sie mit in die Küche, angeblich, um ihr etwas geben zu wollen. Dort zog er sich dann aber teilweise aus und forderte die 14-Jährige zu sexuellen Handlungen auf. Die tat aus Angst so, wie ihr geheißen wurde. Bei der Tat fasste der Angeklagte die Minderjährige auch unterhalb der Kleidung an und hinterließ dabei genetische Spuren. Für den Prozess an der Jugendkammer wurden die Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Die Verteidigerin des 28-Jährigen lieferte zunächst für ihren Mandanten eine andere Version der Geschehnisse.
Demnach sei alles einvernehmlich geschehen. Eine Geschichte, die der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel nicht glauben konnte. Unter anderem Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera ließen an der Darstellung des Angeklagten Zweifel aufkommen, so der Richter. Das Opfer hat bereits vor der Tat durch seine privaten Lebensumstände psychisch schwer leiden müssen. Eine Zeugenaussage vor Gericht hätte für die Jugendliche daher eine extrem hohe Belastung bedeutet.
An ihrer Stelle kamen eine Schwester und ihre Mutter ins Gericht. Mit ihnen verständigte sich der Angeklagte auf eine Schmerzensgeldzahlung von 7.500 Euro. Zudem nahm der 28-Jährige seine geschönte Version des Tathergangs zurück und lieferte vor Gericht nach einigem Zögern ein weitreichendes Geständnis ab. Nur deshalb beließ es die Kammer schließlich bei einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle