Wahrscheinliche Todesursache soll ein massiver Blutverlust sein, was für eine Verletzung großer Blutgefäße spricht.
Eine Mischung von GHB (K.o.-Tropfen) zusammen mit Alkohol und Poppers, die zum Tode führte, wurde von Professor Tsokos ausgeschlossen.
ZitatDas sei zwar „eine fatale Mischung“, aber GHB müsse der Mann erst kurz vor seinem Tod konsumiert haben. Es habe sich nur im Magen, nicht aber im Urin befunden, somit noch nicht im Blutkreislauf....
Aber die Verteidigerinnen bezweifeln diese Aussagen von Tsokos. Sie verlangen ein weiteres forensich-toxikologisches Gutachten zur GHB-Intoxikation.
Die Verteidigung greift Tsokos’ Aussagen zur GHB-Intoxikation des Opfers an: „Öffentlich zugängliche internationale Fallstudien lassen Zweifel an seiner Sachkunde aufkommen“, heißt es dazu wörtlich in ihrem Antrag.
Richter Matthias Schertz teilte ein weiteres Erscheinen von Professor Michael Tsokos vor Gericht am Dienstag (16.11.) mit. Das Urteil soll 3 Tage später gesprochen werden.
Kein Urteil am Freitag! „Kannibale von Pankow“ – muss Prozess neu aufgerollt werden?
6.11.2021 - 19:37 Uhr
Der Prozess wegen Mordes mit Kannibalismus-Verdacht gegen einen Lehrer ist ins Stocken geraten …
ZitatBerlin – Tag 18 im Prozess um den sogenannten „Kannibalen von Pankow“. Freitag sollte das Urteil fallen. Nun ist alles offen: Die Verteidigung will alle Richter ablehnen (jur.: „Besorgnis der Befangenheit“).
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Da findet man echt keine Worte mehr. Was dieses Hinauszögern für die Angehörigen bedeutet, kann man sich nicht vorstellen.
ZitatAuf der einen Seite der mutmaßliche Kannibale: Stefan R. (42), Lehrer für Mathematik und Chemie an einem privaten Gymnasium in Berlin. Wohnung am Bürgerpark. Blutspritzer hinter der Scheuerleiste. Knochensäge, Kühltruhe mit Menschenblut, Sackkarre, 25 Kilo Natriumhydroxid im Keller (löst menschliches Gewebe auf). U-Haft seit 18. November 2020.
Auf der anderen Seite der berühmte Professor: Michael Tsokos (54) leitet das Berliner Institut für Rechtsmedizin. Sagt über sich: „Ich habe bestimmt 200.000 Tote gesehen.“ Bestseller-Autor („Abgeschnitten“, „Die Zeichen des Todes“). BKA-Aufträge in Bosnien, Kosovo (Massengräber-Exhumierung) und Thailand (Tsunami-Opfer).
ZitatDie Verhandlung war zuletzt in einem Streit um ein erneutes rechtsmedizinisches Gutachten ins Stocken geraten. Die Anwältinnen des Lehrers hatten Zweifel an der Sachkunde zweier im Prozess gehörter Sachverständiger geäußert und die Einholung eines weiteren Gutachtens zu forensisch-toxikologischen Fragen gefordert. Über diesen Antrag hat das Landgericht noch nicht entschieden.
Der Prozess wird am 9. Dezember fortgesetzt. Geplant sind dann zwei weitere Verhandlungstage bis zum 22. Dezember.
ZitatDas Berliner Landgericht hat am Donnerstag die Prozessbeteiligten aufgefordert, sich auf die Plädoyers vorzubereiten. Ob damit am 15. Dezember begonnen werden könne, hänge allerdings von einer noch ausstehenden Entscheidung über einen Beweisantrag der beiden Verteidigerinnen ab.
Tsokos erklärte auch bei seiner zweiten Befragung, Todesursache sei ein Ausbluten gewesen. „Bei der schweren Verletzung, die zum Ausbluten führte, war der Mann noch am Leben“, so der Experte. Weil zunächst nur der Torso vorhanden war, sei im Sektionsprotokoll festgehalten worden, dass keine Todesursache festgestellt werden konnte. Später seien weitere Leichenteile gefunden und untersucht worden. Am Schädel und am Kehlkopf seien keine Spuren von Gewalt festgestellt worden.
Prozess gegen Kannibalen von Pankow – Angeklagter beim Klauen erwischt
ZitatIm Kannibalen-Prozess vor dem Landgericht kam es am 22. Verhandlungstag wider Erwarten nicht zu den Plädoyers. Grund: Drei neue Beweisanträge der Verteidigung des Angeklagten Stefan R. (42).
Die Verteidigung verlangt einen weiteren toxikologischen Sachverständigen sowie die Ladung des zweiten Obduzenten des Torsos.
Nächster Verhandlungstag ist der 7. Januar 2022. Sollte man den Anträgen nicht nachkommen, werden die Plädoyers gehalten!
ZitatRichter Schertz verlas dennoch schon mal den Registerauszug des Angeklagten. Der einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Tiergarten vom Mai 2019 ausweist. Danach war der Lehrer wegen zweier Diebstähle von Unterhaltungselektronik im April desselben Jahres bei Saturn am Alex (416 Euro) und MediaMarkt im Alexa (306 Euro) zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
07.01.2022 17:33 Prozess gegen den "Kannibalen von Pankow": Urteil ist da!
Berlin - Im Prozess wegen Mordes mit Kannibalismus-Verdacht ist ein 42-jähriger Lehrer zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Freitag des Mordes schuldig, wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf Staatsanwalt Martin Glage berichtet. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte.
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Angeklagter im Kannibalismus-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt
ZitatDie Richter stellten die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Sie folgten mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zuvor lebenslange Haft wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schuldschwere beantragt hatte. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch gefordert.
Lebenslange Haft für Lehrer im Kannibalen-Prozess!
ZitatRichter Schertz: „Er tötete ihn mit dem Messer während des Sexualaktes zur Befriedigung seiner sexuellen Lust mit einem Kehlschnitt und entfernte dann akribisch Penis und Hoden, um diese zu verspeisen. Er las Bratanleitungen im Internet.“
Der Lehrer habe die Leiche „zerstückelt und in Berlin verteilt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Noch am selben Abend plante er sein nächstes Sextreffen.“
Die Ausreden des Lehrers? „Zusammengeschustert.“ Die Angst, seine Homosexualität komme raus? „Unglaubhaft.“ Die Sachkunde von Prof. Tsokos? „Über jeden Zweifel erhaben.“
Über das Gesicht des Lehrer huscht ein Lächeln, als der Richter fertig ist. Er wird in Revision gehen.
Zitat R. habe schon zuvor Schlacht- und Kannibalismusfantasien gehabt und sei dann "fest entschlossen gewesen, seine Ideen in die Tat umzusetzen", sagte Schertz. In der Wohnung des Verurteilten seien zudem zahlreiche Schlacht- und Entmannungsanleitungen sowie Schlachtwerkzeuge gefunden worden. Auch die "ganz sorgfälltige Abtrennung von Hoden und Penis" zeige, dass R. seine kannibalistischen Vorstellungen umgesetzt habe.
Und da Stefan T. auf seinem Sofa einfach so gestorben ist und der inzwischen Verurteilte alle nötigen Werkzeuge zufällig schon zu Hause hatte, zerteilte er den Verstorbenen, da keiner erfahren durfte, dass er homosexuell ist. Wers glaubt!
ZitatRichter Scherz ging in seiner Urteilsbegründung auf die Einlassung ein und nannte sie "von hinten bis vorn unglaubhaft". Es gebe eine ganz erhebliche Hemmschwelle, einen Menschen zu zerteilen. Auch sei Homosexualität heutzutage völlig akzeptiert.
Berliner Urteil gegen den "Kannibalen von Pankow" rechtskräftig
Beschluss vom 24. Oktober 2022 – 5 StR 302/22
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Das Landgericht hat ihn wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Urteilsfeststellungen verabredeten sich der Angeklagte und der Geschädigte am frühen Morgen des 6. September 2020 zu einem Sextreffen in der Wohnung des Angeklagten in Berlin-Pankow. Dort nahm der Geschädigte freiwillig ein Getränk mit der bewusstseinstrübenden Substanz GBL zu sich, mit einem Angriff auf seinen Körper oder sein Leben rechnete er nicht. Tatsächlich aber fügte der Angeklagte dem wehrlosen Geschädigten unvermittelt mit einem bis dahin verborgenen Messer eine massive Gefäßverletzung zu. Wie vom Angeklagten beabsichtigt, starb der Geschädigte aufgrund des großen Blutverlusts innerhalb kurzer Zeit. Entsprechend seinem anfänglichen Plan trennte der Angeklagte in sexueller Erregung dem Getöteten den Penis ab, öffnete den Hodensack und entfernte die Hoden in der Absicht, sie zu verspeisen. Der Angeklagte zerteilte die Leiche und versteckte in den Folgetagen Torso, Schädel und Beine an verschiedenen Stellen in seinem Wohnumfeld.
Rechtlich hat das Landgericht die Tat als Mord bewertet und die Mordmerkmale einer heimtückischen Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung einer anderen Straftat, nämlich der nachfolgenden Störung der Totenruhe, als erfüllt angesehen.
Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Auch seine Verfahrensbeanstandungen blieben ohne Erfolg. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist daher rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Berlin – Urteil vom 7. Januar 2022 – (532 Ks) 278 Js 298/20 (5/21)
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
§ 211 StGB Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
(…) zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, (…) heimtückisch (…) oder um eine andere Straftat zu ermöglichen, einen Menschen tötet.
§ 168 StGB Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 57a StGB Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
Karlsruhe, den 9. November 2022
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
rbb24 Tödliches Date - Der Mord war erst der Anfang Im Visier – Verbrecherjagd in Berlin und Brandenburg · 10.11.2024 · 52 Min.
Im Visier Podcast Folge 82 (Quelle: rbb) Erscheinungsdatum 10.11.2024
Im Visier – Verbrecherjagd in Berlin und Brandenburg Im November 2020 finden Spaziergänger im Norden von Pankow einen menschlichen Oberschenkelknochen. Er wurde auffallend gründlich gesäubert und ist buchstäblich blank. Schnell wird klar – der Knochen gehört zu einem vermissten Mann. In der Nacht, als er verschwand, hatte er sich im Internet zu einem Date verabredet.