SEK stürmt Haus ++ Mitarbeiter befreit Geiselnahme in Berliner Geschäft – Täter tot! Sein Komplize hatte schon aufgegeben 25.04.2023 - 05:34 Uhr
Berlin – Am Montagabend wurde in Berlin-Schöneberg ein Antiquitäten-Geschäft überfallen. Die zwei Täter verletzten eine Frau schwer und nahmen anschließend eine Geisel.
Der Überfall in der Keithstraße ereignete sich gegen 17.30 Uhr. Der Bereich um das Geschäft zwischen Kurfürsten- und Kleiststraße wurde hermetisch abgeriegelt.
Eine Frau wurde schwer verletzt, konnte aber aus dem Gefahrenbereich gerettet werden. Anschließend wurde sie von Rettungskräften versorgt und in ein Krankenhaus gebracht.Laut BILD-Informationen gab der andere der beiden gegen 20 Uhr auf. Der Mann verließ den Laden und stellte sich der Polizei. Das SEK hatte das Haus umstellt, Scharfschützen brachten sich in Stellung.
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Urteil wegen mehrstündiger Geiselnahme in Berlin-Schöneberg rechtskräftig
Beschluss vom 5. November 2024 – 5 StR 370/24
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Dieses hat ihn am 31. Januar 2024 wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts überfielen der Angeklagte und sein Mittäter am 24. April 2023 ein Antiquitätengeschäft, fesselten eine Angestellte und den Inhaber, von dem sie Geld forderten. Als die von einer aufmerksamen Passantin verständigte Polizei mit einem Sondereinsatzkommando am Tatort eintraf, ergab sich der Angeklagte. Der Mittäter erschoss sich im Ladenlokal.
Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Berlin I auf die Revision des Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Berlin - Urteil vom 31. Januar 2024 - (517 KLs) 278 Js 198/23 (9/23)
Karlsruhe, den 15. November 2024
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