Ich habe den Beitrag auch gesehen und fand ihn interessant. Dazu passt der o.a. FB-Link.
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Ich habe den Beitrag gestern auch gesehen, bin aber im Fall Peggy nicht tief genug drin. Irgendwann habe ich die Sendung auch nicht mehr aufmerksam verfolgt.
Im Laufe der Jahre hat man auch viele Details vergessen, ich muss auch immer wieder nachlesen.
Insgesamt fand ich den Bericht "rund" und ja, Statement des Anwaltes von MS im Bezug auf die Vernehmung ohne Anwalt, davon wurde schon viel früher berichtet und war nun nichts Neues. Das es so gelaufen ist, durchaus möglich, denn was lief in dem Fall schon normal?
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ZitatZuletzt wurde 2018 ein ehemaliger Lichtenberger festgenommen, der am 7. Mai 2001 mit seiner Mutter Blumen im Garten umgetopft hatte. Winzigste Torfpartikel, die man an den Gebeinen von Peggy identifiziert hatte, führten auf seine Spur. Der junge Bestatter stritt eine Beteiligung an der Tat ab, gab dann zunächst zu, die Leiche beseitigt zu haben, um danach sein Geständnis zu widerrufen.
Ich habe leider keine Zeit mir jetzt alles noch einmal durchzulesen.
Wenn dieser Bestatter sie im Wald begraben hat, müsste er ja auch wissen, wer ihm die Leiche übergeben hat, oder?
Kamen da noch Einzelheiten ans Tageslicht?
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
ZitatAber Farbreste und Pollen am Leichenfundort belasteten Peggys früheren Nachbarn Manuel S. aus Lichtenberg so stark, dass er im Polizeiverhör gestand, die Leiche beseitigt zu haben. Mit dem Mord will er hingegen nichts zu tun haben: Er habe die leblose Peggy an einer Bushaltestelle „nur“ von Ulvi K. entgegengenommen. (Der geistig beeinträchtige K. bekam 2004 lebenslang für den Mord, wurde aber 2014 freigesprochen, weil es weder Augenzeugen noch Spuren gab und das Geständnis nicht stichfest war.)
Auf der Entgegennahme der Leiche basiert Susanne Knoblochs Klage (Az. 24 O 346/22) gegen Manuel S.. BILD sagte sie: „Es hat mich krank gemacht, 15 Jahre nicht zu wissen, was mit meinem Kind geschehen ist.“
Zitat 5000 Euro für jedes Trauma-Jahr Die Wahlbenachrichtigung zu Peggys 18. Geburtstag oder Post von der Krankenkasse versetzten Mama Susanne immer neue Nadelstiche. Rechtsanwältin Ramona Hoyer: „Der Beklagte wusste all die Jahre, wo sich Peggys sterbliche Überreste befinden, er hätte der Klägerin die Gewissheit geben können, dass ihr Kind verstorben ist.“
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Ich glaube nicht, dass der wahre Täter noch gefunden wird. Um Ulvi geht es ja auch nicht beim Schadenersatz.
Der Typ hatte gestanden die Leiche übernommen und verbracht zu haben und hat dann die ganzen Jahre geschwiegen. Deshalb soll er zahlen.
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Zitat von Christine im Beitrag #658Das ist mir alles klar........... und trotzdem muss er ja wissen, von wem er die Leiche übernommen hat.
Ja, hatte er doch damals ausgesagt - von Ulvi - und dieser wurde freigesprochen. Trotzdem hat er weiter den ihm bekannten Ablageort verschwiegen und deshalb die Schadenersatzklage.
Ob der Typ die Leiche "nur" verbracht hat - wurde doch mMn. auch nie wirklich geklärt - oder? Soweit ich das erinnere, sollte die Übergabe an einer Bushaltestelle stattgefunden haben, ebenfalls sehr fragwürdig.
Wie wurde eigentlich der Widerruf seines Geständnisses bewertet? Ich erinnere es nicht.
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Ich habe es gefunden. Somit wird sich die Schadenersatzklage in Luft auflösen.
ZitatDie abschließende Bewertung der äußerst umfangreichen Ermittlungsergebnisse durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth führte zu dem Ergebnis, dass dem Beschuldigten Manuel S. eine Täterschaft oder Beteiligung an der Herbeiführung des Todes der Peggy Knobloch nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann. Voraussetzung für die Erhebung der Anklage ist ein hinreichender Tatverdacht, auf dessen Grundlage die Verurteilung des Beschuldigten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein muss.
ZitatBestehen bleibt lediglich der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten hinsichtlich des Verbringens der Leiche. Sofern hier isoliert betrachtet der Tatbestand der Strafvereitelung in Betracht käme, wäre dieser aber bereits verjährt.
Das Verfahren wurde daher mit Verfügung vom 16.10.2020 insgesamt eingestellt. Damit endet nach nunmehr über 19 Jahren ein komplexes Ermittlungsverfahren, das überregional hohe Aufmerksamkeit erfuhr und wiederholt im Blick der Öffentlichkeit stand.[/quote] Justiz Bayern
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Zitat21. September 2018: Die Ermittler geben bekannt, dass der Mann gestanden hat, das tote Mädchen in den Wald gebracht zu haben, wo später die Knochen gefunden wurden. Ein anderer Mann habe ihm den leblosen Körper an einer Bushaltestelle übergeben.
11. Dezember 2018: Die Polizei meldet die Verhaftung des Tatverdächtigen. Er habe den Tatvorwurf durch seinen Verteidiger bestreiten lassen.
12. Dezember 2018: Der Tatverdächtige hat nach Angaben seines Anwalts sein Teilgeständnis widerrufen. Die Polizei habe ihn bei der Vernehmung stark unter Druck gesetzt. Die Polizei bestreitet dies.
24. Dezember 2018: Der Tatverdächtige ist wieder auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Bayreuth hat den Haftbefehl aufgehoben und verneint einen dringenden Tatverdacht - unter anderem, weil der Mann sein Teilgeständnis widerrufen hat und dieses nun nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne. Sein Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt.
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13. Februar 2019: Aus Sicht des Landgerichts Bayreuth durfte das Geständnis des 41-Jährigen verwendet werden. Es gebe aber keinen dringenden Tatverdacht, dass er an Peggys Tötung beteiligt gewesen sei - aber an der „Verbringung“ der Leiche. Der Mann darf auf freiem Fuß bleiben.
22. Oktober 2020: Die Staatsanwaltschaft Bayreuth teilt mit: Die Ermittlungen sind eingestellt.
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Zitat von Tumbleweed im Beitrag #66121. September 2018: Die Ermittler geben bekannt, dass der Mann gestanden hat, das tote Mädchen in den Wald gebracht zu haben, wo später die Knochen gefunden wurden. Ein anderer Mann habe ihm den leblosen Körper an einer Bushaltestelle übergeben.
Darauf wollte ich eigentlich hinaus.
Er hat zugegeben, das er die Leiche vergraben hat.
Wer war denn dieser "Jemand"?
Ulvi wurde ja von allem freigesprochen. Also wer war es?
Ist doch ein Witz, das die Polizei ihn nicht dazu bringen kann zu sagen, wer ihm das tote Kind übergeben hat.
Ja, er hat gesagt, das es Ulvi war, das stimmt aber anscheinend nicht.
Also wer war es?
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Er hat doch seine Aussage widerrufen - und somit war er raus.
Warum hier "Verjährung" eintritt (Störung der Totenruhe) aber von "Mitwisserschaft" keine Rede ist? Mir erschließt sich sowieso nicht, warum man etwas gesteht, wenn man es nicht getan hat.
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Es gibt sicherlich "Befragungshilfen" pharmazeutischer Art, um Informationen von Schweigern herauszubekommen , aber das wird bestimmt nur bei Spionen in bestimmten Ländern gemacht. Wir haben alle miterlebt, wie seinerzeit der PoliPräses von Ffm verurteilt wurde, als er dem Mörder und Entführer des kleinen Jakob v. M. angedroht hat, ihn mit dem besagten "Sugarbaby" in eine Zelle zu sperren.
Das ist ein Typ aus einem schlechten C-Movie in s/w aus den 50er Jahren, natürlich aus Emerrigaah..........Eine fiktive Filmfigur, dunkelhäutig, etwa 2 m groß und kein Leichtgewicht. Hat einiges im Sinn, aber nichts mit Frauen.........
Den Filmtitel weiß ich nicht, ist aber eher eine Art von Persiflage. Daraus eine solche Sache aufzubauen.........es ging um das Leben eines kleinen Jungen.
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