Gerichtsprozesse Frankfurt am Main 10.01.2020 16:28 20 Wegen Schlamperei im Gericht kommt verurteilter IS-Anhänger frei Protokoll der Hauptverhandlung konnte nicht rechtzeitig fertiggestellt werden
Frankfurt am Main - Wegen eines Justizfehlers ist ein verurteilter Anhänger der radikalislamischen Terrororganisation IS in Frankfurt aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Da das Protokoll zur Verhandlung erst fünf Monate nach Verkündung des Urteils fertiggestellt werden konnte, kam der verurteilte am Donnerstag auf freien Fuß (Symbolbild). Da das Protokoll zur Verhandlung erst fünf Monate nach Verkündung des Urteils fertiggestellt werden konnte, kam der verurteilte am Donnerstag auf freien Fuß (Symbolbild).
In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) heißt es, das Landgericht habe das Verfahren nach der Urteilsverkündung "nicht mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung" geführt.
Das Protokoll der Hauptverhandlung gegen den 31-Jährigen sei nicht rechtzeitig fertiggestellt worden, was das Verfahren um mehrere Monate verzögert habe.
Die Anwältin des IS-Anhängers hat das Urteil gegen ihren Mandanten angefochten. Er war am 7. Dezember 2018 wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er sollte zudem in Untersuchungshaft bleiben. Auch dagegen ging die Anwältin vor.
Das OLG rügte, das Landgericht habe das Protokoll erst circa fünf Monate nach der Verkündung des Urteils fertiggestellt, obwohl es maßgeblich für das Revisionsverfahren sei. Ein Sprecher des Landgerichts wollte die Entscheidung nicht kommentieren. Verurteilter schickte 16-Jährigen nach Syrien in den Tod
Der 31-Jährige kam am Donnerstag auf freien Fuß. Er war dem Landgericht zufolge im Jahr 2013 Hauptverantwortlicher der islamistischen "Lies!"-Kampagne im Rhein-Main-Gebiet, bei der Koran-Exemplare in Innenstädten verteilt wurden.
Dabei hätten Kämpfer für den IS rekrutiert werden sollen. Verurteilt wurde der Angeklagte, weil er einem 16-Jährigen ein Flugticket kaufte. Der Jugendliche wurde bei Kämpfen in Syrien getötet, wie das OLG mitteilte.
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