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LG Berlin: Beschimpfungen auf Facebook .| Prozess | Renter (71) verurteilt zu Geldstrafe
Über den Beschluss des LG Berlin zu Beschimpfungen auf Facebook wird weiter diskutiert. Thema des Tages
LG Berlin zur Beschimpfung von Künast: Nachdem in der vergangenen Woche die Richter des Landgerichtes Berlin mehrere unflätige Äußerungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast für gerade noch vereinbar mit der Meinungsfreiheit qualifiziert hatten, haben sich mehrere Medien mit dieser Entscheidung auseinandergesetzt. Die FAS (Friederike Haupt) fasst noch einmal den Sachverhalt und den Beschluss zusammen.
Christian Rath (Mo-taz) analysiert die Entscheidung. Das Gericht habe sich zwar mehrfach auf das BVerfG berufen, dann aber dessen Rechtsprechung falsch angewendet, indem es eine Abwägung zwischen dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen unterlassen habe. Für Wolfgang Janisch (Sa-SZ) ist der Berliner Beschluss ein Lehrstück dafür, wie die sehr liberale Rechtsprechung des BVerfG zur Meinungsfreiheit bis ins Groteske überdehnt werden könne. So, wie das Landgericht Berlin ihn interpretiere, werde aus Artikel 5 GG ein Freibrief für Hass und Hetze.
Damit versage das Landgericht vor seiner Aufgabe, die Menschen vor dem Hass aus dem Netz zu schützen, sagt Annette Ramelsberger (Sa-SZ) Es habe keine Brandmauer eingezogen zwischen dem Müll, der aus dem Netz schwappt, und dem notwendigen, kritischen Diskurs und setzt den Persönlichkeitsschutz von Politikern auf null. In seiner Kolumne folgt Thomas Fischer (spiegel.de) der anderswo geäußerten Kritik zwar nicht durchweg, die Begründung der Entscheidung erscheine ihm aber insgesamt unzureichend, sagt der Ex-Bundesrichter.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Grünen-Politikerin Renate Künast beleidigt Rentner (71) wegen Hass-Kommentar im Netz verurteilt
11.12.2020 - 15:08 Uhr
Leipzig – Wegen der Beleidigung der Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet muss ein 71-Jähriger aus dem Raum Leipzig eine Geldstrafe zahlen.
Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig am Freitag mitteilte, wurde ein entsprechender Strafbefehl erlassen. Der Mann habe den Schuldspruch akzeptiert und muss nun die Strafe in Höhe einer Monatsrente zahlen.
Künast geht seit einiger Zeit juristisch gegen Hass und Hetze im Internet vor. Den Kommentar des 71-Jährige auf Facebook hatte das Berliner Kammergericht im März als Beleidigung eingestuft.
Internet : Warum ist das Hate-Speech-Gesetz so umstritten?
Dass Hass und Hetze im Internet bekämpft werden müssen, darin sind sich wohl alle einig. Die Koalition will noch vor der Sommerpause ihr «Hate Speech…
Die Bundestagsabgeordnete erreichte so die Herausgabe der Daten des 71-Jährigen und anderer Nutzer. „Der Beschuldigte ist bislang nicht vorbestraft“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
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