Beschluss der Innenminister Abschiebestopp nach Syrien wird nicht verlängert
11.12.2020 - 12:34 Uhr
Der Abschiebestopp nach Syrien wird nicht verlängert!
Darauf einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern. Der seit 2012 geltende, generelle Abschiebestopp für das Bürgerkriegsland läuft somit zum Jahresende aus. Das teilte Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, am Freitag (11. Dezember) nach der Innenministerkonferenz in Berlin mit.
Damit ist eine Abschiebung von Straftätern und Gefährdern nach einer Einzelfallprüfung wieder grundsätzlich möglich. Engelke räumte aber ein, es werde nicht sofort Abschiebeflüge nach Syrien geben können. Der Beschluss sei zunächst ein Signal an die Betroffenen, dass es nicht egal sei, was sie in Deutschland täten.
Laut dem Staatssekretär leben derzeit rund 90 islamistische Gefährder mit syrischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Wegen des anhaltenden Bürgerkriegs in Syrien bestand seit 2012 ein genereller Abschiebestopp.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (71) hat sich damit mit seinem Kurs durchgesetzt. Der CSU-Politiker hatte bis zuletzt für eine Aufweichung des Abschiebestopps plädiert. Demnach sollte künftig zumindest bei Straftätern sowie Gefährdern in jedem Einzelfall geprüft werde, ob Abschiebungen nach Syrien möglich seien.
5719 Syrer waren zum Stichtag 31. Oktober ausreisepflichtig, hatten also kein Aufenthaltsrecht für Deutschland. 90 in Deutschland lebende Syrer werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums derzeit von den Landesbehörden als islamistische Gefährder eingestuft.
Der Europäische Gerichtshof hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass Wehrdienstverweigerer aus Syrien gute Aussichten auf die Anerkennung als Flüchtling in der EU haben. In vielen Fällen sei die Verweigerung Ausdruck politischer oder religiöser Überzeugung oder habe ihren Grund in der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, befanden die Richter.
Hintergrund war der Fall eines Syrers, der nach eigenen Angaben nach Deutschland geflohen war, um den Dienst nicht antreten zu müssen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewährte ihm jedoch nur subsidiären Schutz – und keinen Flüchtlingsstatus. Für subsidiär Schutzberechtigte ist etwa die Möglichkeit des Familiennachzugs begrenzt.
Ob es in absehbarer Zeit Abschiebungen nach Syrien gibt, ist fraglich. Zum einen gibt es keine politischen Beziehungen zum Assad-Regime, zum anderen weist der Lagebericht des Auswärtigen Amtes darauf hin, dass Abgeschobene in keinem Teil Syriens sicher vor Verfolgung und unmenschlicher Behandlung seien. Sollten also tatsächlich Abschiebungen angeordnet werden, müssten vermutlich Gerichte über die Einzelfälle entscheiden.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Also bleibt alles so wie es ist, wenn es in jedem Einzelfall wieder einen gerichtlichen Bescheid braucht.
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391 „vollziehbar zur Ausreise verpflichtet“Gefährliche Syrer werden abgeschoben
11.12.2020 - 12:57 Uhr
Stuttgart – Mehrere Syrer in Baden-Württemberg gelten als Gefährder und Straftäter und könnten nach Ende eines Abschiebestopps im neuen Jahr in ihr Heimatland gebracht werden.
Darüber werde aber im Einzelfall entschieden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart am Freitag. Bei den Beratungen der Innenminister von Bund und Ländern konnten sich die Vertreter der SPD-geführten Länder am Vortag nicht mit der Forderung nach einer Verlängerung des seit 2012 bestehenden Abschiebestopps durchsetzen. Er läuft zum Jahresende aus.
391 von fast 83 000 syrischen Staatsangehörigen in Baden-Württemberg sind nach Angaben des Ministeriums „vollziehbar zur Ausreise verpflichtet“.
In der Diskussion über die Abschiebungen geht es um sogenannte Gefährder und Straftäter. Eine niedrige zweistellige Zahl an Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit sei als Gefährder eingestuft, erklärte der Sprecher. Die Zahl der Mehrfach- und Intensivtäter aus Syrien liege im mittleren zweistelligen Bereich.
Der Abschiebestopp soll auf keinen Fall verlängert werden, kündigt Innenminister Joachim Herrmann an.
Zur Ausreise verpflichtet sind darüber hinaus Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Seit dem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen 2015 stellten im Südwesten bis Ende Oktober dieses Jahres 51 338 Menschen aus Syrien einen solchen Antrag.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte sich für ein Ende des Abschiebestopps ausgesprochen: „Es muss möglich sein, dass Rückführungen nach Syrien im Einzelfall möglich sind, sobald es in Syrien sichere Gebiete gibt - Rückführungen von Gefährdern, von Straftätern, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben.“ Er sprach von einem „klare(n) Sicherheitsgewinn für unser Land“.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und andere Organisationen hatten dagegen für eine Verlängerung plädiert. Syrien sei ein „Folterstaat“.
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