Polizei fahndet: Angeblicher Arzt pfuschte bei Beschneidung von Säugling
Freitag, 30.08.2019, 12:24
Die Kripo fahndet nach einem Mann, der gewerblich Beschneidungen durchführen soll. Der Gesuchte soll am 10. Oktober letzten Jahres in Rheinbrohl an einem kleinen Jungen eine unsachgemäße Beschneidung durchgeführt haben.
Mangelnde Fähigkeiten machen den Gesuchten gefährlich
Aufgrund der mangelnden Fähigkeiten des Unbekannten, insbesondere auch mangelnder Hygiene, soll es zu einer fieberhaften Wundinfektion gekommen sein. Der Säugling musste daraufhin in einer Kinderklinik behandelt werden.
Angeblicher Arzt in silbernem Skoda unterwegs
Laut Polizei, die wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt, könnte der Tatverdächtige mit einem silberfarbenen Skoda unterwegs sein. Angeblich ist er Arzt.
Der Gesuchte ist zirka 40 Jahre alt, zirka 1,70 Meter groß und weist einen leichten Bauchansatz auf. Hinweise bitte an die Polizei Neuwied unter Telefon 0 26 31/87 80 oder per E-Mail kineuwied@polizei.rlp.de. (iri)
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POL-PDNR: Öffentlichkeitsfahndung Verdacht der gefährlichen Körperverletzung Presse- und Medienmitteilung der Kriminalinspektion Neuwied
Rheinbrohl (ots)
Die Kriminalpolizei Neuwied fahndet nach dem abgebildeten Mann. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Er soll am 10.10.2018 in Rheinbrohl eine unsachgemäße Beschneidung bei einem Säugling durchgeführt haben. Aufgrund der mangelnden Fähigkeiten des Unbekannten, insbesondere auch mangelnder Hygiene, soll es zu einer fieberhaften Wundinfektion gekommen sein, die in der Folge eine Behandlung des Säuglings in einer Kinderklinik erforderlich machte. Der Täter könnte mit einem silberfarbenen PKW Skoda unterwegs sein und ist angeblich Arzt. Es besteht der Verdacht, dass er gewerblich Beschneidungen durchführt. Er ist ca. 40 Jahre alt, ca. 1,70m groß und weist einen leichten Bauchansatz auf.
Die Kriminalpolizei Neuwied fahndet nach dem abgebildeten Mann. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt.
Er soll am 10.10.2018 in Rheinbrohl eine unsachgemäße Beschneidung bei einem Säugling durchgeführt haben. Aufgrund der mangelnden Fähigkeiten des Unbekannten, insbesondere auch mangelnder Hygiene, soll es zu einer fieberhaften Wundinfektion gekommen sein, die in der Folge eine Behandlung des Säuglings in einer Kinderklinik erforderlich machte.
Hinweise zur Person nimmt die Polizei Neuwied unter 02631/878-0 oder per E-Mail kineuwied@polizei.rlp.de entgegen.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise:
Der Täter könnte mit einem silberfarbenen PKW Skoda unterwegs sein und ist angeblich Arzt. Es besteht der Verdacht, dass er gewerblich Beschneidungen durchführt.
Er ist ca. 40 Jahre alt, ca. 1,70m groß und weist einen leichten Bauchansatz auf.
POL-PDNR: Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachtes der gefährlichen Körperverletzung - Presse- und Medienmitteilung der Kriminalinspektion Neuwied
Rheinbrohl (ots)
Die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Mann, der am 10.10.2018 in Rheinbrohl eine unsachgemäße Beschneidung bei einem Säugling durchgeführt haben soll, wird zurückgenommen. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. Es wird darum gebeten, insbesondere die Lichtbilder aus den Online-Medien zu entfernen. Weitere Auskünfte können aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht erteilt werden.
Syrischer Chirurg angeklagt: Eine „ganz normale Beschneidung“?
Münster/Ascheberg - Eine syrische Chirurgie-Ausbildung hat Ahmed G. - aber hält er sich auch an die deutschen Standards, wenn er hier Säuglinge beschneidet? Um diese Frage geht es in einem Prozess vor dem Landgericht, der am Donnerstag begann. Der Angeklagte äußerte sich bereits ausführlich. Von Gunnar A. Pier
Mit den unangenehmen Details einer rituellen Säuglings-Beschneidung musste sich am Donnerstagvormittag die 1. Große Strafkammer am münsterischen Landgericht beschäftigen. Angeklagt ist ein 43-jähriger Chirurg aus Syrien, der in Essen lebt. Er hat bereits am ersten Prozesstag eingeräumt, drei Kinder in Ascheberg und Menden beschnitten zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dabei die Regeln der ärztlichen Kunst nicht beachtet und so „traumatisierende Schmerzen“ verursacht zu haben. Deshalb muss er sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Es ging offenbar alles ganz schnell am 4. Januar 2019 in Ascheberg-Davensberg. Ahmed G. , geboren in Aleppo, kam und packte seine Utensilien aus. Der etwa ein halbes Jahr alte Sohn einer ebenfalls aus Syrien stammenden Familie wurde auf den Wohnzimmertisch gelegt, der Penis desinfiziert und mit einem Kauter, einem elektrisch betriebenen Gerät, unter Hitze ein Stück der Vorhaut abgeschnitten. Hunderte Mal, wenn nicht gar tausende Mal habe er das in Syrien bereits so gemacht, berichtete der Angeklagte in seiner Einlassung, die der Anwalt vortrug. Komplikationen habe es nahezu nie gegeben. „Das ist die Art und Weise, wie das in Syrien gemacht wird.“
Deutsche Standards?
Um deutsche Standards habe er sich keine Gedanken gemacht, verriet der Anwalt im Namen des Angeklagten. So ging es am ersten Verhandlungstag vornehmlich um die Frage, ob er dem knapp sechs Monate alten Jungen eine örtliche Betäubung in die Vorhaut gespritzt hat, bevor er sie kappte. Während Ahmed G. versicherte, noch nie ohne Betäubung beschnitten zu haben, gaben die als Zeugen geladenen Eltern an, keine Spritze gesehen zu haben. Ansonsten aber habe es sich ihrer Ansicht nach um eine „ganz normale Beschneidung“ gehandelt.
Operation im Krankenhaus
Komplikationen gab es dennoch. Das Baby schrie mehr als erwartet, eine Kinderärztin schickte die Familie Tage später ins Krankenhaus, wo der Säugling operiert wurde und vier Tage bleiben musste.
Weitere Fälle in Menden
Für den Prozess sind vier weitere Termine angesetzt, an denen auch Gutachter gehört werden sollen. Zudem wird es um zwei weitere Beschneidungen am 1. März 2019 in Menden gehen.
Säuglinge beschnitten: Arzt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
11.10.19 - 07:10, aktualisiert: 11.10.19 - 07:11
Ein Arzt hat in Ascheberg Säuglinge beschnitten. Nach dem Eingriff gab es Komplikationen. Dem Mann wurde der Prozess gemacht – jetzt hat das Gericht das Urteil gesprochen.
◦Säuglinge in Ascheberg nicht fachgerecht beschnitten ◦Syrischer Chirurg am Landgericht angeklagt ◦Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung
Ascheberg/Münster – War es eine normale Beschneidung oder hat sich der syrische Arzt nicht an deutsche Vorschriften gehalten? Um diese Frage ging es beim Prozess am Landgericht Münster gegen einen 43-jährigen Chirurgen.
Im Januar dieses Jahres sollte der Angeklagte in Ascheberg eine Beschneidung an einem sechs Monate alten Säugling vornehmen. Nachdem das Baby auf den Tisch gelegt und der Penis des Kindes desinfiziert wurde, habe der Arzt ein Stück der Vorhaut abgeschnitten. Dabei soll er auf eine örtliche Betäubung des Kleinkindes verzichtet haben.
Komplikationen nach Eingriff in Ascheberg
Nach dem Eingriff in Ascheberg habe das Baby so sehr geschrien, dass die Familie mit dem Säugling in ein Krankenhaus ging und es dort sofort operiert werden musste. Der Angeklagte musste sich nun am Landgericht in Münster in einem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Er habe sich nicht an deutsche Standards gehalten, so der Vorwurf. Dies gelte auch für die anderen beiden Operationen, die er in Ascheberg durchgeführt hatte. Der Angeklagte beteuerte, derartige Operationen hundertfach in seiner syrischen Heimat durchgeführt zu haben. "Das ist die Art und Weise, wie das in Syrien gemacht wird", habe er nach Informationen der Westfälischen Nachrichten über seinen Anwalt verlauten lassen.
Nach OP in Ascheberg: Arzt zu Freiheitsstrafe verurteilt
Nun wurde am Donnerstag (10. Oktober) das Urteil gesprochen. Das Gericht verurteilte den Chirurgen aus Essen wegen dreifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren.