POL-OG: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Offenburg und des Polizeipräsidiums Offenburg Gengenbach - Festnahme nach Tötungsdelikt am 20. Juni 1996 in Gengenbach-Bermersbach
Gengenbach (ots)
Eine 22 Jahre alte Frau wurde am Abend des 20. Juni 1996 in ihrer Wohnung in Gengenbach-Bermersbach Opfer eines Tötungsdelikts. Ihr in diesem Zusammenhang mit Haftbefehl gesuchter damaliger Ehemann hatte sich nach der Tat ins Ausland abgesetzt. Nun gelang den Beamten der Kriminalpolizei Offenburg und der Staatsanwaltschaft Offenburg nach 23 Jahren ein spektakulärer Ermittlungserfolg.
Wie die zurückliegenden kriminalpolizeilichen Recherchen ergeben hatten, lebte die junge Frau zum damaligen Zeitpunkt mit ihrem aus der Türkei stammenden Ehemann in Trennung. Am Abend des 20. Juni 1996 soll es in dem Anwesen in Gengenbach-Bermersbach zu einem Treffen mit ihrem damals 25 Jahre alten Gatten gekommen sein. Dieses sei in einem Streitgespräch gemündet, unter anderem soll der Mann von seiner Frau Geld gefordert haben. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Gesamtumstände sowie des Ergebnisses der rechtsmedizinischen Untersuchung besteht der dringende Tatverdacht, dass der Ehemann seiner Frau unter Zuhilfenahme eines Messers mit mehreren Stichen letztlich tödliche Verletzungen zugefügt hat. Im Anschluss tauchte er in der Türkei unter.
Ein Visumsantrag beim deutschen Generalkonsulat in Izmir im November 2017 brachte die Ermittler schließlich wieder auf die Spur des bis dahin verschollenen Mannes. Die darauf eingeleiteten offenen und verdeckten Maßnahmen führten im Verlauf des Dienstagmorgens in Stuttgart zur Festnahme des mittlerweile 48-Jährigen durch Spezialkräfte der Polizei. Er wurde am Dienstag und heutigen Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg beim Amtsgericht Offenburg der Haftrichterin vorgeführt. Dort machte der Mann umfangreiche Angaben zur Beziehung und zum Tathergang. Die Tat räumte er ein und schilderte einige Details zu den Hintergründen der Auseinandersetzung, die nun überprüft werden müssen. Die Haftrichterin setzte den Haftbefehl, der auf den Vorwurf des Mordes unter anderem aufgrund von Habgier lautet, in Vollzug. Der Tatverdächtige wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt in Offenburg eingeliefert.
Mehr als 23 Jahre nach dem Tod einer Frau in Gengenbach beginnt vor dem Offenburger Landgericht am Montag ein Prozess gegen den früheren Ehemann. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Mord.
Erhärtet sich der Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft, wäre die mutmaßliche Tat nicht verjährt. Im Juni 1996 soll der Angeklagte seine Ehefrau in deren Wohnung in Gengenbach (Ortenaukreis) getötet haben. Er soll mehrfach auf sie eingestochen haben. Das Ehepaar hatte sich ein halbes Jahr zuvor getrennt.
Verräterische Fingerabdrücke bei Wiedereinreise nach Flucht
Die Frau soll nach der Trennung eine Beziehung zu einem anderen Mann gehabt haben. Daraufhin habe der 48-Jährige beschlossen, sie zu töten. Laut Staatsanwaltschaft war er aus Deutschland geflohen. Weil er bei seiner Wiedereinreise im vergangenen Jahr Fingerabdrücke abgeben musste, wurden die Ermittler auf ihn aufmerksam.
Gerichtsprozesse Stuttgart 18.11.2019 16:18 329 Prozess gegen 48-Jährigen: Hat er vor 23 Jahren seine Frau ermordet? Landgericht Offenburg verhandelt Mordprozess
Offenburg - Mehr als 23 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in Gengenbach (Ortenaukreis) hat der Prozess gegen einen heute 48 Jahre alten Mann begonnen.
Der Mann soll mit einem Messer auf seine Ehefrau eingestochen haben. (Symbolbild)
Ihm wird vorgeworfen, im Juni 1996 seine damals 22 Jahre alte Ehefrau mit einem Messer ermordet zu haben, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zum Auftakt des Prozesses am Montag vor dem Landgericht Offenburg sagte.
Nach der Tat sei der Angeklagte in sein Heimatland Türkei geflohen und galt seither als verschollen.
Als er im vergangenen Jahr nach Deutschland zurückkehrte, wurden die Behörden auf ihn aufmerksam. Der Mann wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Die Anklage laute auf Mord, sagte der Sprecher. Das Paar, das zwei Jahre vor der Tat geheiratet hatte, habe in Trennung gelebt.
Am Tatabend gab es den Angaben zufolge Streit. Der Mann soll von seiner Frau Geld verlangt haben, bevor er mit einem Messer auf sie einstach. Nach der Tat habe er das Geld der Frau gestohlen, so der Vorwurf. Der Prozess stehe wegen des langen zeitlichen Abstands zwischen Tat und Festnahme vor einer Verjährungsproblematik, sagte ein Sprecher des Gerichts. Eine Verurteilung des Mannes sei nur wegen Mordes möglich.
Andere Vorwürfe wären vermutlich verjährt. Lediglich für den Vorwurf des Mordes gebe es juristisch keine Verjährung. Bei einer Verurteilung wegen Mordes drohe eine lebenslange Haftstrafe.
Für den Prozess sind Gerichtsangaben zufolge zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte es demnach Anfang Dezember geben.
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