Johann Berchtold angeblicher Mörder von Karoline Roos, München, 1896,
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************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Am 15. Februar 1896 fand Georg Fürst, Stationskommandant der 6. Münchner Gendarmeriebrigade, auf Anzeige der Köchin Pauline Pfefferl in der Karlstraße Nr. 33 die Leichen von Julie und Caroline von Roos sowie von deren Köchin Maria Gradl. Die Öffentlichkeit spekulierte in verschiedene Richtungen: Zum einen vermutete man einen dreifachen Selbstmord, zum anderen dachte man an einen Unglücksfall, denn auf dem Küchentisch war ein Fläschchen mit der Aufschrift "Arsenik" gefunden worden. Die Obduktion ergab jedoch eindeutig, dass die drei Frauen erdrosselt worden waren. Demnach muss die Köchin Maria Gradl den Mörder, den sie offensichtlich kannte, ahnungslos in die Wohnung eingelassen haben. Als sie ihn gerade ihrer Herrin melden wollte, erwürgte er sie von hinten auf dem Korridor. Durch das Geräusch aufmerksam gemacht, ging Caroline von Roos aus dem Wohnzimmer in den Korridor, erhielt dort einen Schlag auf die Stirn und wurde anschließend mit einem Tuch oder der bloßen Hand erstickt. Anschließend stieß der Täter im Schlafzimmer auf Julie von Roos, die er ebenfalls erwürgte. Bei der polizeilichen Durchsuchung des Tatortes wurde festgestellt, dass neben 800 Mark in bar auch zahlreiche Pfandbriefe der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank fehlten. Somit wurde als Motiv Raubmord festgestellt. Da die Roos ein sehr zurückgezogenes Leben geführt, das Haus nur selten verlassen hatten und auch unbekannten Personen niemals geöffnet wurde, konzentrierten sich die Ermittlungen zunächst auf die näheren Verwandten, da der Täter ohne Gewaltanwendung hatte eindringen können. Allerdings mussten alle in Frage kommenden Personen als Täter ausgeschlossen werden.
Einigermaßen ratlos, gaben Hinweise seitens der Bevölkerung den festgefahrenen Ermittlungen der Gendarmerie einen neuen Impuls. Der Tischler Erasmus Ringler machte auf der Station der Brigade des 17. Bezirks die Aussage, dass er den Maurer Johann Berchtold (1862-1925) aus Schwabing verdächtige.
Gerüchten zufolge habe er seine Hand bereits bei der Ermordung der Frau Emetskofer in der Quellenstraße und des Johann Schneider am Paulanerplatz im Spiel gehabt. Ein Nachweis war indes bislang nicht gelungen. Den Verdacht glaubte er deshalb haben zu dürfen, da Berchtold für die Installationsfirma Holzmann & Co. im vergangenen August im besagten Haus Karlstraße Nr. 33 die Maurerarbeiten in den Klosetts besorgt hatte und deshalb über genaue Ortskenntnisse verfügte.
Ein am selben Tag eingegangener anonymer Brief bei der Polizeidirektion äußerte dieselben Verdachtsmomente. So wurde am 21. Februar 1896 Johann Berchtold festgenommen. Allerdings fehlte der eindeutige Nachweis der Täterschaft, denn mehr als Indizien konnten nicht beigebracht werden und Berthold war nicht zu einem Geständnis zu bewegen.
Ab 1. Oktober 1896 fand vor dem Schwurgericht beim Landgericht München I der Prozess gegen Berchtold statt. Als Indizienbeweise gegen ihn wurden verschiedene Umstände angeführt, vor allem, dass seine Familie, die bis zum Zeitpunkt des Mordes in dürftigen Verhältnissen gelebt hatte, plötzlich über ansehnliche Mittel verfügte. Ferner spielten die Aussagen der Zeugen, die Berchtold im und vor dem Haus gesehen haben wollten, eine erhebliche Rolle.
Das Resultat der 14-tägigen Verhandlungen war, dass Berchtold am 14. Oktober 1896 zum Tode verurteilt, am 28. März 1897 aber zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt wurde. Berchtold beteuerte immer wieder seine Unschuld, auch nach seiner Verurteilung. Sein Rechtsanwalt Dr. von Pannwitz versuchte, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, da er eine neue Zeugin benennen konnte, die Berchtold zur Tatzeit in Schwabing gesehen haben wollte. Der Antrag fand jedoch keine Zustimmung, und obwohl es immer wieder zu Zweifeln an der Glaubwürdigkeit einiger Zeugen kam, wurde das Verfahren niemals neu aufgerollt.
So verbüßte Berchtold seine Strafe zuerst im Gefängnis am Anger und ab 1. April 1897 im Zuchthaus in Kaisheim, wo er am 18. August 1925 verstarb.
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