Mann wegen Mordes verurteilt, doch von der Leiche fehlt jede Spur Prozess nach Mord an Geschäftsmann aus Berlin-Wilmersdorf: 47-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
Berlin - Er hatte nach dem Verschwinden seines Mitbewohners aus Berlin-Wilmersdorf eine Vermisstenanzeige bei der Polizei erstattet. Rund eineinhalb Jahre später ist der angeblich besorgte Mann verurteilt worden. Wegen Mordes verhängte das Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Der Geschäftsmann wurde als vermisst gemeldet.
Der 47-Jährige habe den Online-Devisenhändler aus Habgier und zur Verdeckung von Diebstählen "auf eine uns nicht bekannte Weise getötet", begründeten die Richter am Donnerstag. Die Leiche habe der Angeklagte an einen bis heute unbekannten Ort gebracht.
Der 47-Jährige habe zunächst eine Urlaubsreise des Opfer genutzt, um sich "finanziell Luft zu verschaffen", hieß es weiter im Urteil. Er habe zwei hochwertige Armbanduhren aus dem Zimmer seines Bekannten gestohlen und verpfändet.
Nach Rückkehr des 42-Jährigen wenige Tage später sei es im Oktober 2017 zum tödlichen Angriff gekommen - "um des Geldes willen, um Verpfändungen zu verdecken, um abzuräumen", so der Vorsitzende Richter nach fast achtmonatigem Indizienprozess.
Nach dem Verbrechen habe der Angeklagte, ein ehemaliger Gastwirt, Geld von Konten des Geschädigten auf andere Konten transferiert und für eigene Zwecke verwendet. Laut Anklage soll der Mann mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit rund 42.000 Euro erlangt haben. Etwa drei Wochen nach dem Verschwinden des Devisenhändlers hatte er den Angaben zufolge eine Vermisstenanzeige erstattet.
"Wann und wie er die Leiche aus der Wohnung weggeschafft hat, haben wir nicht feststellen können", sagte der Richter weiter. An der Täterschaft des Angeklagten bestehe indes "in der Gesamtschau der Indizien kein Zweifel". Er habe wenige Tage nach dem Verbrechen einen Bekannten gefragt, ob er ihm helfen könne, die Leiche verschwinden zu lassen.
Bei Ermittlungen in der Wohnung des Opfers habe ein Leichenspürhund im Badezimmer angeschlagen. Der Angeklagte habe nach dem Verschwinden des Geschäftsmannes auch einen Ring ins Pfandhaus gebracht, den das Opfer stets getragen habe.
Der Angeklagte lebte laut Ermittlungen als Untermieter mit in der Wohnung des Verschwundenen. Die Kosten in Höhe von rund 400 Euro habe das Jobcenter getragen. Der Devisenhändler soll ein fragwürdiges Investment-Modell betrieben haben.
Die Verteidiger sagten, sie hätten keine Anhaltspunkte, "dass der Mann tot ist". Es sei nicht auszuschließen, dass er untergetaucht sei. Ihr Mandant und der Verschwundene seien gute Freunde gewesen. Die Verteidigung forderte Freispruch. Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts.
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