Passant entdeckt Leiche im Bodensee - Identität unklar
2. Mai 2019 Schwäbische Zeitung
Am südlichen Ufer des Bodensees in Rorschach im Schweizer Kanton Sankt Gallen hat ein Passant am Nachmittag des 1. Mai eine Leiche entdeckt. Wie ein Sprecher der Kantonspolizei auf Nachfrage von schwäbische.de mitteilte, ist die Identität des Mannes zum derzeitigen Zeitpunkt noch unklar.
Unbekannt ist derzeit ebenfalls die Todesursache. Wie Hanspeter Krüsi, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen schwäbische.de mitteilte, entdeckte ein Passant den leblosen Körper. Einsatzkräfte der Wasserrettung brachten die Leiche kurz nach der Alarmierung ans Ufer. Derzeit arbeite man daran, die Person zu identifizieren.
Daran seien sowohl die Gerichtsmedizin, als auch Polizeibeamte der umliegenden Kantonspolizeien beteiligt. Man habe die Ermittlungen eingeleitet, um den Fall aufzuklären. "Wir haben viele vermisste Personen. Es ist möglich, dass sich die gefundene Person darunter befindet", sagt Krüsi. Unfälle und Polizeieinsätze auf dem Bodensee insgesamt
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Am 1. Mai 2019 wurde ein toter Mann im Bodensee treibend entdeckt. Umfangreiche Abklärungen führten nun zur Identifikation.
Wie die Kantonspolizei St. Gallen am Dienstag in einer Mitteilung schreibt, handelt sich bei dem Toten um einen 24-jährigen Eritreer. Ein Passant hatte seinen leblosen Körper am 1. Mai diesen Jahres in Rorschach SGentdeckt und die Polizei informiert.
Der 24-Jährige reiste als Asylbewerber in die Schweiz ein, die ihm zwischenzeitlich eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung für den Kanton St.Gallen ausstellte. Der Mann aus der Region Wil wurde von Angehörigen am 5. April 2019 als vermisst gemeldet.
Kein Delikt
Abklärungen und eine nationale Ausschreibung im Schweizerischen Fahndungsregister brachten keinen Erfolg. Nach dem Auffinden der Leiche wurden die gesicherten Spuren mit aktuellen Vermisstmeldungen verglichen. In einen aufwendigen Verfahren konnte der Mann schliesslich mittels Zahnstatus identifiziert werden.
Das Institut für Rechtsmedizin geht davon aus, dass der Mann mindestens zwei Wochen bis maximal mehrere Monate im Wasser lag. Die Untersuchungen am Institut für Rechtsmedizin ergaben, dass der Mann weder innerlich noch äusserlich verletzt war. Man geht also nicht von einem Delikt aus.