Verhandlung gegen Ali B. und Mansoor Q. ohne Öffentlichkeit
Veröffentlicht am 19.03.19 um 12:07 Uhr
Der wegen Mordes an der Schülerin Susanna angeklagte Ali B. steht seit Dienstagmorgen in einem zweiten Prozess vor Gericht. Gemeinsam mit einem Jugendlichen soll er eine Elfjährige vergewaltigt haben.
Im Prozess gegen Ali B. wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen ist am Dienstag vor dem Landgericht Wiesbaden nach etwa einer Stunde die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Der mutmaßliche Mörder der Mainzer Schülerin Susanna sitzt in diesem Verfahren gemeinsam mit einem Jugendlichen auf der Anklagebank, der laut Staatsanwaltschaft mindestens 14 Jahre alt ist.
Die Vorsitzende Richterin Annette Honnef begründete den Ausschluss mit dem jugendlichen Alter des Angeklagten und des Mädchens. Es gelte in beiden Fällen eine besondere Schutzpflicht.
Elfjährige vermutlich mehrfach vergewaltigt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-jährigen Ali B. vor, das elf Jahre alte Mädchen Ende April 2018 in sein Zimmer in einer Wiesbadener Asylunterkunft gelockt und dort zum Sex gezwungen zu haben. Etwa einen Monat später sollen der irakische Flüchtling und der Mitangeklagte das Mädchen nacheinander in der Nähe eines Supermarkt-Parkplatzes vergewaltigt haben.
Laut Staatsanwaltschaft soll der mitangeklagte Afghane die Elfjährige ein weiteres Mal im April oder Mai in einem Wald sexuell missbraucht haben. Bei diesem Übergriff sei auch ein Bruder von Ali B. dabei gewesen, der jedoch noch strafunmündig ist. Er soll sich an dem Mädchen ebenfalls vergangen haben.
Mansoor Q. gab den entscheidenden Hinweis auf Ali B.
In dem zweiten Verfahren gegen Ali B. wegen Mordes an der 14 Jahre alten Susanna aus Mainz war es der jetzt mit ihm angeklagte Afghane, der den Polizisten den entscheidenden Hinweis auf ihren mutmaßlichen Mörder gab. Der 14-Jährige hatte sich bei der Polizei gemeldet und ausgesagt, dass Ali B. ihm von der Tat erzählt habe.
Dass sich Ali B. für die beiden Anklagepunkte in zwei verschiedenen Verfahren verantworten muss, liegt im Ermessen des Gerichts. Vermutlich soll der erst 14-jährige Mitangeklagte Mansoor Q. durch das eigene Verfahren vor der Jugendkammer geschützt werden. Ein Gerichtssprecher war für eine Auskunft dazu nicht zu erreichen. Das Landgericht wird für Ali B. aus den Bewertungen der beiden Verfahren eine Gesamtstrafe bilden.
Mansoor Q. gab den entscheidenden Hinweis im Mordfall Susanna: Er nannte Ali B. als Tatverdächtigen. Nun steht der Jugendliche selbst vor Gericht. Er soll eine Elfjährige vergewaltigt haben - gemeinsam mit Ali B.
Von Julia Jüttner?
Sonntag, 17.03.2019 13:59 Uhr
Am 3. Juni vergangenen Jahres erscheint ein Junge auf einer Polizeiwache in Wiesbaden. Er sagt, er wisse, wo Susanna sei. Das Mädchen aus Mainz, 14 Jahre alt, gilt seit dem 22. Mai als vermisst. Die Mutter sucht verzweifelt nach ihrem Kind.
Susanna sei tot, sagt der Junge. Und er wisse, wo man sie finde und wer dafür verantwortlich sei: Ali B., ein Flüchtling aus Sachu, einer Stadt in Kurdistan, im Norden des Iraks. Im Oktober 2015 war Ali B. mit seinen Eltern und acht Geschwistern in Deutschland eingereist.
Der Junge auf dem Revier heißt Mansoor Q. Er ist 14 Jahre alt, stammt aus Afghanistan und kennt Ali B. aus der Unterkunft für Flüchtlinge in Wiesbaden-Erbenheim, auch er ist ein Asylbewerber.
Ali B. habe ihm erzählt, dass er Susanna getötet habe, sagt Mansoor Q. Die Polizei nimmt den Hinweis ernst, etwa 400 Beamte machen sich mit Leichenspürhunden und Hubschrauber auf die Suche. Drei Tage später entdeckt ein Polizist an den Bahngleisen das weiße Etikett eines Kleidungsstücks, es schimmert unter einem Haufen Reisig hindurch. Darunter vergraben liegt die Leiche eines Mädchens. Es ist Susanna.
Der einstige Hinweisgeber steht nun selbst vor Gericht
Seit vergangenem Dienstag muss sich Ali B. wegen Mordes an Susanna vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden verantworten. Gleich zu Beginn des Prozesses räumte der 22- Jährige ein, das Mädchen getötet zu haben. Eine Vergewaltigung streitet er vehement ab.
Es ist auch Mansoor Q.s Verdienst, dass Ali B. gefasst werden konnte. Und so wurde der 14-Jährige von Ermittlern gelobt: Er hatte den Mut aufgebracht, Ali B. ins Visier der Ermittler zu rücken.
Doch wenn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stimmen, ist Mansoor Q. auch Täter. Ab kommendem Dienstag muss er sich vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Wiesbaden verantworten. Gemeinsam mit Ali B.
In einer gesonderten Anklage legt die Staatsanwaltschaft Wiesbaden den beiden Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern zur Last. Ali B. soll am 27. April vergangenen Jahres eine Elfjährige in sein Zimmer in der Asylunterkunft gelockt, eingeschlossen und vergewaltigt haben.
Auch Mansoor Q. wird vorgeworfen, sich an dem Mädchen vergangen zu haben. Zwischen Ende April und Mitte Mai vergangenen Jahres soll er gemeinsam mit Ali B.s noch strafunmündigem Bruder in einem Waldstück in Wiesbaden-Medenbach die Elfjährige vergewaltigt haben.
Unter dem Vorwand, er werde den Übergriff seines älteren Bruders klären, soll Ali B.s jüngerer Bruder das Mädchen in den Wald gelockt und als Gegenleistung den Geschlechtsverkehr mit ihr verlangt haben. Die Elfjährige aber lehnte ab. Laut Anklage soll Ali B.s Bruder sie daraufhin gewürgt und ihr gedroht haben, sie umzubringen.
Mansoor Q. soll Elfjährige und deren Schwester bedroht haben
Mansoor Q. soll der Elfjährigen Handy und Ohrringe abgenommen haben und ihr, als sie zu schreien begann, mit einer Hand den Mund zugehalten haben. Ali B.s Bruder entkleidete und vergewaltigte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft das Mädchen, Mansoor Q. hielt es fest. Im Anschluss soll der strafunmündige Bruder das Mädchen festgehalten haben, während Mansoor Q. es vergewaltigte.
Ende Mai soll das Mädchen auf einem Supermarktgelände nahe dem Asylbewerberheim Mansoor Q. erneut getroffen haben. Er soll die Elfjährige auf eine Grünfläche gezerrt und ihr in den Intimbereich gegriffen haben. Sie schrie, Mansoor Q. entriss ihr eine Bluse, die sie als Jacke trug.
Laut Anklageschrift tauchte kurz darauf Ali B. auf, die Bluse des Mädchens in der Hand. Er forderte die Elfjährige auf, zu sagen, dass nicht er selbst, sondern sein Bruder - 13 Jahre alt und daher noch strafunmündig - Ende April mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt habe. Dabei soll er das Mädchen erneut belästigt haben, bis es weglief. Doch die Elfjährige stürzte, Ali B. holte sie laut Anklage ein. Erneut soll er das Mädchen vergewaltigt haben. Mansoor Q. soll erst zugesehen und die Elfjährige danach auch vergewaltigt haben.
Einen Tag nach dem Fund von Susannas Leichnam Anfang Juni soll Mansoor Q. zudem der Elfjährigen und deren Schwester gedroht haben, dass diese "genauso tot seien", wenn sie zu dem Fall etwas aussagen würden.
Am 1. Juli vergangenen Jahres vertraute sich die Elfjährige der Polizei an und schilderte, was Ali B., dessen Bruder und Mansoor Q. ihr angetan haben sollen. Zuvor hatte sie ihre Eltern eingeweiht. Am 17. Mai zeigte sie ihrem Vater in der Flüchtlingsunterkunft Ali B.s Zimmer. Damals lebte Susanna noch.
Das Verfahren vor der Jugendschutzkammer gegen Ali B. und Mansoor Q. wird mit großer Wahrscheinlichkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Nach Susanna-Urteil: Zweiter Prozess gegen Ali B. steuert auf Ende zu
Nach dem Urteil im Susanna-Mord gegen Ali B. ist in Wiesbaden auch im Prozess um die Vergewaltigung einer Elfjährigen ein Ende absehbar, in dem der 22-Jährige ebenfalls angeklagt ist.
Von dpa
WIESBADEN - Mehr als drei Monate nach dem Urteil im Mordprozess um die getötete Mainzer Schülerin Susanna steht das zweite Verfahren gegen den Angeklagten Ali B. kurz vor dem möglichen Abschluss. Im Prozess vor dem Wiesbadener Landgericht um die Vergewaltigung einer Elfjährigen sei der letzte Termin derzeit für den 31. Oktober angesetzt, wie Gerichtssprecher Wolfram Simon auf Anfrage mitteilte. Ob an dem Tag ein Urteil fällt, sei noch nicht absehbar.
Der Vergewaltigungsprozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ali B. muss sich in dem Verfahren zusammen mit einem laut Staatsanwaltschaft mindestens 14-jährigen Afghanen verantworten. Laut Anklage soll der 22-jährigen Ali B. das junge Mädchen Ende April 2018 in sein Zimmer in einer Wiesbadener Asylunterkunft gelockt und dort zum Sex gezwungen zu haben. Etwa einen Monat später sollen der irakische Flüchtling und der Mitangeklagte die Elfjährige nacheinander in der Nähe eines Supermarktes vergewaltigt haben.
Das Landgericht hatte Ali B. im vergangenen Juli zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er die 14-jährige Susanna im Mai 2018 in Wiesbaden vergewaltigt und ermordet hat. Es wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt - eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen. Die Verteidiger haben gegen das Urteil Revision eingelegt.
Susannas Mörder wegen Vergewaltigung einer Elfjährigen verurteilt
Veröffentlicht am 31.10.19 um 17:04 Uhr
Bericht und Audio 00:54 Min. |31.10.19 |Andrea Bonhagen
Der Mörder der Mainzer Schülerin Susanna ist auch in einem Prozess um die Vergewaltigung einer Elfjährigen verurteilt worden. Das Landgericht Wiesbaden verhängte eine mehrjährige Haftstrafe gegen Ali B. und den Mitangeklagten Mansoor Q.
Im zweiten Prozess gegen den Mörder der 14-jährigen Schülerin Susanna F. aus Mainz ist der 22-jährige Ali B. zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Wiesbadener Landgericht entschied am Donnerstag zudem, die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haftzeit vorzubehalten. Mitangeklagt wegen Vergewaltigung einer Elfjährigen war der minderjährige Mansoor Q., der zu vier Jahren und sechs Monaten Jugendhaft verurteilt wurde.
Seit März war gegen B. und den mindestens 14 Jahre alten Q. vor der Jugendschutzkammer verhandelt worden. Die Anklage warf B. und Q. vor, die Elfjährige im April und Mai 2018 vergewaltigt zu haben. B. war wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen angeklagt, Q. wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs in einem Fall.
Der Prozess fand zum Schutz des mittlerweile 13-jährigen Opfers und des minderjährigen Q. unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch für die Urteilsbegründung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Opfer kann nicht aussagen
Das Opfer sei durch die Taten "schwer traumatisiert" worden, sagte die Nebenklageanwältin Barbara Sauer-Kopic vor Beginn der Verhandlung am Donnerstag. Das Mädchen habe im Prozess wegen ihrer posttraumatischen Belastungsstörung nicht aussagen können.
Die Vernehmungsunfähigkeit ihrer Mandantin sei allerdings durch mehrere Gutachten der Verteidigung in Zweifel gezogen worden, sagte Sauer-Kopic. Insgesamt sei es ein "unschöner Prozess" gewesen, fügte die Anwältin hinzu.
Revision gegen Mordurteil beantragt
B. war im Juli wegen Vergewaltigung und Mordes an Susanna zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Damals stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine frühzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Zum Prozessbeginn hatte B. im damaligen ersten Prozess ein Teilgeständnis zur Tötung Susannas abgelegt, die Vergewaltigung aber bestritten. Eine Woche nach der Urteilsverkündung legte er Revision gegen die Entscheidung ein, über die der Bundesgerichtshof bislang nicht entschied.
Nach Tat in den Irak geflüchtet
B. und Susanna hatten sich erst wenige Monate vor der Tat kennengelernt. In der Tatnacht Ende Mai 2018 vergewaltigte und erwürgte B. die Schülerin nach Ansicht der Strafkammer. Erst rund zwei Wochen später fand die Polizei nach einem Tipp von Q. die verscharrte Leiche an einem Bahndamm in Wiesbaden.
Ali B. war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Deutschland. Er war mit seiner Familie in den Nordirak geflohen, wo ihn kurdische Sicherheitskräfte auf Bitten der Bundespolizei festnahmen. Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, begleitete B.s Rückholung aus dem Irak persönlich.