Rentner in Wohnung getötet Möglicherweise Raubmord Polizei sucht Zeugen In Krefeld ist ein 69-jähriger Rentner in seiner Wohnung getötet worden. Die Polizei teilte am Dienstag (12.03.2019) mit, dass das Spurenbild auf einen Raubmord hindeute.
Schnittwunden am Opfer Der gehbehinderte Mann habe am Freitag (08.03.2019) 600 Euro von seinem Konto abgehoben, die nun fehlten. Außerdem gebe es Spuren eines Kampfes. Das Opfer habe Schnittwunden an Kopf und Händen und sein Rollator habe umgestürzt neben ihm gelegen.
Der Tote sei am Montag (11.03.2019) von Nachbarn entdeckt worden. Eine 14-köpfige Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei Krefeld sucht nach Zeugen.
TOTER RENTNER IN BLUTLACHE: NACHBAR LEGT GESTÄNDNIS AB ERMITTLUNGS-ERFOLG IN KREFELD Krefeld - Nach der Tötung eines gehbehinderten Rentners in dessen Krefelder Wohnung hat die Polizei einen Verdächtigen gefasst. Ein Nachbar des Opfers gestand die Tat.
Der Mann sei festgenommen worden, teilten die Ermittler am Freitag mit. Einzelheiten wollten Polizei und Staatsanwaltschaft im Laufe des Tages bekannt geben.
Nachbarn hatten den toten 69-Jährigen am Montag in der Erdgeschosswohnung entdeckt, als sie durch ein Fenster blickten. Der Rentner lag in einer Blutlache am Boden (TAG24 berichtete).
Die alarmierten Polizisten ließen die Wohnung durch die Feuerwehr öffnen. Das Opfer hatte vor seinem Tod 600 Euro von seinem Konto abgehoben, die nicht auffindbar waren.
Außerdem stießen die Ermittler auf Spuren eines Kampfes. Der Mann hatte Schnittwunden an Kopf und Händen. Sein Rollator lag umgestürzt neben seiner Leiche.
Der 69-Jährige war seit einer Operation im Dezember 2018 körperlich eingeschränkt und auf einen Rollator angewiesen. Der Getötete galt laut Polizei als netter, gutmütiger Mensch ohne Feinde.
Eine Mordkommission ermittelt in dem Fall.
Update, 17.30 Uhr: Nachbar gesteht die Tat
Nach der Bluttat an einem gehbehinderten Rentner in Krefeld hat ein Nachbar die Tat gestanden. Gegen den 60-Jährigen sei Haftbefehl wegen Totschlags erlassen worden, teilten die Ermittler am Freitag mit.
Im Zuge der Ermittlungen war ein 60-jähriger Nachbar unter Verdacht geraten. Der 69-Jährige hatte ihm bereits im Dezember 2018 vorgeworfen, mehrere Hundert Euro aus seiner Wohnung gestohlen zu haben. Zudem stellten die Ermittler fest, dass der 60-Jährige Schulden und erhebliche Geldprobleme hat.
Zwei Zeuginnen hatten ihn zudem am Sonntag zur Tatzeit im Bereich des Hauses gesehen und Verdacht geschöpft. Bei einer ersten Befragung war den Mord-Ermittlern zudem eine Schnittverletzung am Daumen des 60-Jährigen aufgefallen.
Nach seiner Festnahme habe er, wie in seiner ersten Befragung, bestritten, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Erst nach Stunden habe er aufgegeben und die Tat gestanden.
Er habe das Opfer wegen des alten Streits zur Rede stellen wollen. Da er sich beschuldigt und bedroht gefühlt habe, sei er so in Wut geraten, dass er mit einem Messer mehrfach auf das Opfer eingestochen habe. Dabei habe er sich selbst an der Hand verletzt. Das Messer habe er in den Rhein geworfen.
Mord an Krefelder Rentner Krefeld · Der 60-jährige Täter soll einer Prostituierten gleichsam hörig gewesen sein. Er gab ihr Tausende von Euros.
23.10.2019, 17:39 Uhr 2 Minuten Lesezeit
Von Birgit Lameyer Das Krefelder Landgericht hat einen 60-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte seinen Nachbarn im März mit zahlreichen Messerstichen getötet. Die Kammer sprach von Habgier und Heimtücke. Der Angeklagte habe Geld gebraucht, um eine Prostituierte zu unterhalten, in die er sich verliebt hatte. In der Vergangenheit hatte er ihr viele tausend Euro gegeben.
Für Außenstehende sei die Gefühlswelt des Angeklagten schwer nachvollziehbar, sagte der Richter. Er habe immer wieder Geld für finanzielle Zuwendungen gebraucht, da die Prostituierte eine existentielle Bedeutung für ihn hatte. Damit habe er sich selber an den Rand des Abgrunds getrieben. Vor fünf Jahren sei der Krefelder Witwer geworden und habe sich sozial zurückgezogen. Er sei einsam und krank gewesen. Vor etwa zwei Jahren habe er dann die Prostituierte kennengelernt und sie finanziell unterstützt.
Zu seinem Nachbarn hatte er zur Tatzeit schon mehrere Monate keinen Kontakt mehr. Der hatte ihm vorgeworfen, Geld gestohlen zu haben. Am Tattag sei der Angeklagte dann mit einem Messer zu ihm gegangen, um ihn zu überfallen und zu töten. Die Aussage, er habe sich nur mit dem späteren Opfer aussprechen wollen, wertete das Gericht als Ausrede. Da der 60-Jährige bewaffnet war, sei die Möglichkeit einer Aussprache unwahrscheinlich. Er habe zugestochen und der gehbehinderte Nachbar sei umgefallen. Dann habe er „so lange auf ihn eingestochen, bis er sich nicht mehr rührte“ und die Geldbörse mit mindestens 500 Euro vom Tisch genommen.
Bei der Polizei und bei der Verkündung des Haftbefehls hatte der Mann gestanden, vor Gericht wollte er sich allerdings nicht äußern. Das Gericht ging von Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge aus. Die Verteidigung hatte lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags beantragt und keine Angaben zur möglichen Strafhöhe gemacht.