Nach Party im Asylheim Mädchen (16) vergewaltigt – Richter lehnt „Kultur-Bonus“ ab Epoch Times26. October 2018 Aktualisiert: 26. Oktober 2018 18:13
Eine alkoholgeladene Party im Asylheim in Höhenkirchen-Siegertsbrunn endete mit Streit und Polizeieinsatz. Als eine hier verweilende 16-Jährige aus München mit drei jungen Afghanen zum S-Bahnhof lief, zerrten sie das Mädchen ins Gebüsch. Ihre Schreie alarmierten Passanten. Doch da war es schon geschehen.
Höhenkirchen-Siegertsbrunn, eine oberbayerische Gemeinde rund 25 Kilometer südöstlich von München: Alles begann am Abend des 15. September 2017 mit einer feucht-fröhlichen Party im Asylheim. Als das Mädchen aus München dann mit drei Afghanen von auswärts Richtung S-Bahn ging, passierte es. Sie zerrten die 16-Jährige hinter eine Hecke, nur 150 Meter vom Flüchtlingsheim entfernt.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand führten zwei der drei männlichen Begleitpersonen einen gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr an der Jugendlichen durch. Bei den beiden Männern handelt es sich um einen 27-jährigen und ein 17-jährigen Afghanen. Bevor die dritte Begleitperson, ein 18-jähriger Afghane, den Geschlechtsverkehr ausüben konnte, kam ein Augenzeuge hinzu, woraufhin die drei Täter die Flucht ergriffen.“ (Polizei)
Mutiger Helfer von Ignoranz anderer Passanten enttäuscht
Der Augenzeuge, ein in Deutschland geborener Türkei, der in einer Druckerei arbeitet, hatte an diesem Abend seine Freundin gerade abgesetzt, als er die Schreie hörte. Er sprang aus dem Auto und rannte auf die Täter zu, die dadurch aufgeschreckt wurden und erschrocken flüchteten. Er sprach einen Passanten an, ihm zu helfen und verfolgte die Flüchtigen. Einen von ihnen konnte er packen. Dann alarmierte er die Polizei.
Ich fühlte mich total allein. Keiner der Leute in der Nähe hat auch nur ein geringes Anzeichen von Hilfe gezeigt.“ (Ergin A., 36, Augenzeuge und Helfer)
Die Polizei kam am Tatort an. Das Mädchen lag noch auf dem Boden. Ein Polizist hatte die 16-Jährige notdürftig mit einer Decke bedeckt.
Wie die „TZ“ berichtet, wurde der 18-jährige Afghane fünf Tage nach dem Verbrechen in seiner Unterkunft im Poinger Ortsteil Grub (Kreis Ebersberg) ebenfalls verhaftet. Nach Angaben der Zeitung hatte er Kratzspuren am Körper, was darauf schließen ließ, dass er auch schon im Begriff war, sich über das Mädchen herzumachen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Einspruch gegen seine Freilassung eingelegt.
Gelangweilt im Prozess: Angeklagte schlafen ein
Am Donnerstag, 25. Oktober, saßen die beiden jungen Afghanen im Gerichtssaal des Landgerichts München. Hier findet seit einigen Wochen der Prozess gegen sie statt. Ihnen drohen mehrjährige Haftstrafen.
Möglicherweise war ihnen der Prozess zu langweilig. Jedenfalls dösten sie nach Angaben des „Merkur“ mehrfach ein, bis es dem Richter zu dumm wurde: „Wenn Sie schlafen wollen, müssen wir die Verhandlung unterbrechen.“
Nun wurden die beiden Flüchtlinge wieder wach und konnten den Ausführungen des medizinischen Gutachters folgen. Dieser erklärte, dass sowohl die Täter als auch das Opfer zum Tatzeitpunkt alkoholisiert waren. Der 18-jährige Afghane soll 1,86 Promille Blutalkohol gehabt haben. Der Gutachter sah ihn „an der Grenze zur verminderten Steuerungsfähigkeit“. Für seinen Kollegen sah das anders aus, er wurde für voll schuldfähig angesehen. Gutachter bringt „Kulturkreis“-Bonus ins Spiel
Wie der „Merkur“ weiter schreibt, brachte der Facharzt für Rechtsmedizin für den 18-Jährigen nicht nur den Rausch als mildernd ins Spiel, sondern auch, dass man berücksichtigen müsse, dass er „aus einem anderen Kulturkreis“ komme: Bei Herrn A. lag eine erhöhte Alkoholmenge vor, die durch die Enthemmung dazu geführt hat, dass er sich über vorhandene Einsichten hinweggesetzt hat.“ (Gutachter vor Gericht)
Die Gewichtung sei „eine komplett andere, wenn man in diesem Kulturkreis und nicht in einem westlichen aufwächst“, so der Mediziner. Afghanistan: „Da zählt eine Frau nichts“
Der Arzt merkte noch an, dass in Afghanistan eine Frau nichts zähle und der Mann über alles gehe und die Sozialisation habe „einen Einfluss, auf die Frage, sich zu steuern.“ Allerdings sei die hiesige Rechtslage dem Angeklagten bekannt.
Der Richter wollte jedoch keinen „Kultur-Bonus“ gelten lassen. Er machte deutlich, dass für ihn nur der Alkoholkonsum eine Rolle bei der Beurteilung einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit spiele.
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