Das Landgericht Baden-Baden hat einen 34-jährigen Schwimmlehrer wegen schweren Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren plus anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der Schwimmlehrer habe sich zwischen 2015 und 2017 an 37 Mädchen während des Schwimmunterrichts vergangen, so die Kammer. Mit dem Urteil folgt das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die am Vormittag auf zwölf Jahre und sechs Monate Haft plädiert hatte und eine anschließende Sicherungsverwahrung forderte.
ie Verteidigung hatte auf sechs Jahre Haft plädiert. Der 34-jährige Schwimmlehrer war wegen teils schwerem sexuellen Missbrauchs in fast 200 Fällen angeklagt. Der Angeklagte hatte unter anderem im Kreis Rastatt, im Ortenaukreis und Baden-Baden die Mädchen unter Wasser und in den Umkleiden gefilmt und bedroht.
Vor dem Urteil hatte er sich mit einer knappen Erklärung bei den Opfern entschuldigt. Einen Großteil der Taten hatte er während des Prozesses zugegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Keine schuldmindernden Umstände
Ein psychiatrischer Gutachter bezeichnete den Angeklagten als kindlich naiv mit einer eher unterdurchschnittlichen Intelligenz. Dennoch aber sei er voll schuldfähig.
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Zitat2018 war ein Schwimmlehrer vom Landgericht Baden-Baden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa Dieser Fall hatte vor fünf Jahren schon einmal Aufsehen erregt: Ein Schwimmlehrer hatte sich in 133 Fällen an mehreren Mädchen vergangen. Kommt er nach seiner Haftstrafe frei? Das muss nun geklärt werden.
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Jeder Fall ist einer zu viel, aber wenn diese unvorstellbare Zahl an Straftaten nachgewiesen wurde, ist das meistens nur die Spitze eines Eisberges. Da muß doch das Umfeld etwas bemerkt haben. Anscheinend ziehen bestimmte Berufe / Ehrenämter auch bestimmte Leute besonders an, da sie an Kinder / Jugendliche zwangsläufig herankommen.
Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen Schwimmlehrer rechtskräftig
Beschluss vom 12. Oktober 2023 ? 4 StR 264/23
Das Landgericht Baden-Baden hat im zweiten Rechtsgang erneut die Unterbringung des von ihm bereits am 19. November 2018 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in 130 Fällen sowie weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilten Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den im ersten Rechtsgang getroffenen Feststellungen hatte der Angeklagte als Schwimmlehrer in mehreren Schwimmbädern in Baden Sexualdelikte zum Nachteil von 32 Schwimmschülerinnen im Alter zwischen vier und elf Jahren begangen. Der Bundesgerichtshof hatte das frühere Urteil des Landgerichts im Schuld- und Strafausspruch bestätigt und im Ausspruch über die Sicherungsverwahrung aufgehoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 154/2019 vom 28. November 2019).
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen die erneute Anordnung der Sicherungsverwahrung gerichtete und auf eine Verfahrensrüge sowie sachlich-rechtliche Beanstandungen gestützte Revision des Angeklagten verworfen.
Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Vorinstanz:
Landgericht Baden-Baden - Urteil vom 10. März 2023 ? 10 KLs 203 Js 12275/17 jug. (2)
Karlsruhe, den 23. Oktober 2023
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