Anklage gegen mutmaßlichen Mörder von Rentner in Wittenburg Der gewaltsame Tod eines 85-Jährigen hatte im November vorigen Jahres Erschütterung weit über die Grenzen der westmecklenburgischen Kleinstadt Wittenburg hinaus ausgelöst. Gegen den tatverdächtigen Asylbewerber aus Afghanistan wurde nun Anklage erhoben.
svz.de von dpa 13. März 2019, 14:02 Uhr aktualisiert vor 12 Minuten Rund vier Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 85-jährigen Rentners in Wittenburg hat die Staatsanwaltschaft Schwerin Anklage wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes erhoben. Der beschuldigte Mann aus Afghanistan soll dem Rentner am 17. November 2018 in dessen Einfamilienhaus die Kehle durchschnitten haben, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Indizien und frühere Aussagen des Angeklagten ließen auf ein persönliches Motiv schließen. Anhaltspunkte für eine politisch oder religiös motivierte Tat hätten sich im Zuge der Ermittlungen nicht ergeben.
Der Prozess findet am Landgericht in Schwerin statt. Einen Termin für den Auftakt gibt es noch nicht. Doch muss die Verhandlung zur Wahrung der sechsmonatigen Frist spätestens Mitte Mai beginnen. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft. Zum Tatvorwurf habe er sich weder gegenüber der Schweriner Mordkommission noch gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert, hieß es weiter. Ein Haushaltshelfer, der ebenfalls im Haus wohnte, soll die Tat über die Kamera eines Babyfons beobachtet haben.
Der abgelehnte Asylbewerber war den Ermittlungen zufolge von der in der Flüchtlingshilfe in Sachsen tätigen Tochter des Opfers für Hilfsarbeiten am Haus nach Wittenburg geschickt worden. Er war am Vorabend der Tat dort eingetroffen. Der junge Mann soll schon im Sommer 2018 kurzzeitig zur Pflege des alten Herrn eingesetzt gewesen sein. Nach der Tat war er geflüchtet, von der Polizei dann aber an der A24 nahe dem schleswig-holsteinischen Geesthacht gefasst worden.
Am Alter des Angeklagten, das laut Personaldokument bei 20 Jahren lag, hatte es erhebliche Zweifel gegeben. Bei seinem Asylverfahren am Verwaltungsgericht Chemnitz hatte er den Ermittlungen zufolge selbst sein Alter mit 24 Jahren angegeben. Eine Altersfeststellung durch einen Gutachter in der Untersuchungshaft ergab laut Staatsanwaltschaft, dass er «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» über 21 Jahre alt ist. Damit wäre eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht nicht mehr möglich. Auf Mord steht nach Erwachsenenstrafrecht lebenslange Haft, das Jugendstrafrecht sieht in der Regel bis zu zehn Jahre Haft vor.
Schnitt ER einem Rentner (85) im Schlaf die Kehle durch?
29.04.2019 - 14:49 Uhr
Schwerin – Als Rentner Dietrich P. (85) friedlich in seinem Bett schlief, soll Najmudin J. ihm laut Staatsanwaltschaft die Kehle durchgeschnitten haben – dann flüchtete er. Der Rentner ertrank nach dem 22 Zentimeter langem Schnitt förmlich an seinem eigenen Blut.
Seit Montag steht der abgelehnte Asylbewerber wegen Mordes vor Gericht.
Stand: 24.05.2019 14:47 Uhr - Lesezeit: ca.3 Min. Lebenslang nach Mord an Rentner in Wittenburg
Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Damit kann seine Freilassung frühestens nach 15 Jahren geprüft werden.
Das Landgericht Schwerin hat am Freitag einen jungen Mann aus Afghanistan wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte einem schlafenden Rentner in Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) die Kehle durchgeschnitten hat. Heimtückischer Mord
Die genauen Hintergründe zum Motiv der Tat sind nach wie vor unklar, jedoch sieht die Kammer den Tatbestand des Mordes mit Heimtücke als erfüllt an. Der alte Mann hatte geschlafen, als der Täter ihm im Bett die Decke über das Gesicht zog und ihn dann mit einem Kehlschnitt tötete. Er fügte dem Rentner eine 22 Zentimeter lange und sieben Zentimeter tiefe, tödliche Wunde bei. Das Töten per Kehlschnitt hatte er während seiner Flucht in der Türkei gelernt, wo er zeitweise als Schaf- und Rinderhirte arbeitete. Dies erzählte er dem psychiatrischen Gutachter, der wiederum als Zeuge davon im Gericht berichtete. Mord an schlafendem Rentner: Lebenslange Haft Nordmagazin - 24.05.2019 19:30 Uhr
Ein junger Afghane ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er hatte einem 85-Jährigen in Wittenburg im Schlaf die Kehle durchgeschnitten.
3,33 bei 3 Bewertungen Informationen zur Sendung Gutachter sieht narzisstische Züge
Anschließend hatte er versucht zu flüchten. Er war schließlich an einer Autobahnauffahrt in Schleswig-Holstein aufgegriffen worden - durchnässt und durchgefroren. Der psychiatrische Gutachter attestierte dem Täter narzisstische Züge, die aber für mildernde Umstände nicht ausreichten, hieß es. Tochter vermittelte Helfer an Vater
Bereits einige Zeit vor der Tat im November vergangenen Jahres habe sich der Afghane mit dem Gedanken getragen, den 85-Jährigen zu töten, so die Staatsanwaltschaft. Eine spontane Tat war es demnach nicht. Der junge Mann hatte die Tochter des Opfers über die Flüchtlingshilfe kennengelernt. Sie hatte ihn gebeten, dem Rentner in Garten und Haushalt zu helfen. Liaison mit Tochter des Opfers
Der Angeklagte war mit der Frau liiert, sie hatte die Beziehung vor der Tat allerdings beendet. Am Tatort hinterließ der Täter nach Angaben des Gerichts einen Zettel mit einem Liebesbekenntnis und einer Entschuldigung. Ein bosnischer Pfleger, der die Tat über ein Video-Babyfon beobachtet hatte, berichtete, der Mann habe sich auch während der Tat beim Opfer entschuldigt. Motiv bis zuletzt unklar
Vor Gericht schwieg der junge Mann aus Afghanistan während des gesamten Prozesses. Im Gespräch mit dem psychiatrischen Gutachter hatte er die Tat und die lange Planungszeit jedoch eingeräumt. Die Frage nach dem Motiv blieb bis zum Schluss offen. "Die Kammer weiß es nicht", so der Richter. Angeklagter laut Gutachten älter als 21 Jahre
Unsicherheit gab es über das Alter des Angeklagten. In seinen Papieren steht als Geburtsdatum der 1. Januar 1998. Damit wäre er zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt gewesen und die Anwendung des Jugendstrafrechts wäre in Frage gekommen. Das Gericht geht jedoch davon aus, dass er älter ist. Schlepper hatten ihm für seinen Asylantrag 2016 empfohlen, sich als minderjährig auszugeben. Dies hatte er dem Psychiater erzählt.