02.07.2020 14:45 504 Prozess um Gruppenvergewaltigung in Freiburg: Plädoyers ohne Publikum
Freiburg - Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg werden die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten.
Auch die letzten Worte der Angeklagten vor den Urteilen werden nicht-öffentlich sein, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Donnerstag am Landgericht Freiburg.
Da für Teile des vor gut einem Jahr begonnenen Prozesses Publikum und Presse ausgeschlossen worden waren, gelte dies zwingend auch für Plädoyers und letzte Worte. Grund sei der Schutz von Persönlichkeitsrechten des Opfers und von Angeklagten. Die Urteilsverkündungen sollen laut dem Gericht wieder öffentlich sein.
Der Prozess hatte Ende Juni vergangenen Jahres begonnen. Angeklagt sind elf Männer von 18 bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung.
Die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts vor einer Disco in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen.
Der Prozess wird fortgesetzt. Das Gericht plant Urteilsverkündungen bis Mitte Juli. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist offen.
Wegen der Vielzahl der Beteiligten und der umfangreichen Beweisaufnahme war der Prozess bereits mehrfach verlängert worden. Beweisaufnahme beendet, Anträge auf neue Gutachten abgelehnt
Update 15.58 Uhr: Das Gericht beendete am 40. Verhandlungstag die Beweisaufnahme. Anträge von Verteidigern, die unter anderem neue Gutachten forderten, wurden vom Gericht abgelehnt. Die bisherigen Gutachten reichten aus, sagte der Vorsitzende Richter. Staatsanwalt Thorsten Krapp begann nicht-öffentlich mit seinem Plädoyer.
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Gruppenvergewaltigung von Freiburg Sechs Monate bis 5 Jahre für die Täter
23.07.2020 - 11:49 Uhr
Freiburg – Urteil im Gruppenvergewaltigungs-Prozess von Freiburg!
Wegen der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg sind die meisten der elf Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt worden. Das vom Landgericht am Donnerstag verhängte Strafmaß reicht bis zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Bereits seit Juni 2019 läuft das Verfahren. Gut ein Jahr und 43 Verhandlungstage später sollten in dem aufsehenerregenden Verfahren um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen die Urteile gesprochen werden.
Angeklagt vor dem Landgericht Freiburg sind elf Männer, die zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alt waren. Die meisten Angeklagten sind Flüchtlinge: Acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund.
Ihnen wurde vorgeworfen, die 18-Jährige Mitte Oktober 2018 nachts vor einer Disco in Freiburg in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Die junge Frau sei zum Tatzeitpunkt nach Einnahme einer Ecstasy-Tablette wehr- und hilflos gewesen, hatte ein Mediziner vor Gericht ausgesagt.
Nacheinander und auch gleichzeitig sollen sie die Frau missbraucht haben. Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die Männer von ihrem Opfer abließen. Als die 18-Jährige vor der Disco zu sich kam, soll ihr einer der Mittäter geholfen haben.
Von mehreren Angeklagten sind laut Polizei später DNA-Spuren an der Frau gefunden worden. Vor Gericht bestritten viele Beschuldigte eine Vergewaltigung oder schwiegen.
Bereits der Anfang des Prozesses im vergangenen Jahr war hitzig: Als die elf Angeklagten in den Saal geführt wurden, schimpfte einer der Männer lautstark auf Arabisch, richtete den ausgestrecktem Mittelfinger gegen Fotografen, Justizbeamte und Zuschauer.
Die Anklage plädierte bei acht Beschuldigten, die in Untersuchungshaft sitzen, auf Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren sowie auf Jugendstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und viereinhalb Jahren.
Zwei nicht inhaftierte Angeklagte sollen wegen unterlassener Hilfeleistung zu Freiheitsstrafen von sieben Monaten und zu sieben Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt werden. Bei einem weiteren Angeklagten, der ebenfalls nicht mehr in Haft ist, plädierte die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Die Verteidiger haben überwiegend Freisprüche für ihre Mandanten gefordert.
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Nach Gruppenvergewaltigung in Freiburg: So feiert ein Täter das Urteil
23. Juli 2020 - 16:29 Uhr
Im Video: Anwältin des Opfers spricht exklusiv mit RTL
Das aufsehenerregende Verfahren um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen ist beendet. Mehreren Angeklagten sind wegen der Vergewaltigung zu Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte muss fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Einige von ihnen sind wieder auf freiem Fuß. Die Reaktion von Angeklagten – im Video.
Zwei Täter wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt
Fünf Angeklagte erhielten eine Haftstrafe und zwei eine Jugendstrafe, weil sie abwechselnd die junge Frau im Oktober 2018 vergewaltigt haben. Andere beteiligte junge Männer sind wegen unterlassener Hilfe verurteilt worden, darunter auch Kosay A., der im Video oben zu sehen ist. Die 18-Jährige, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, habe bis heute posttraumatische Belastungsstörungen und Schlafprobleme, sagte der Richter am Donnerstag.
"Die Tatfolgen sind schwer", sagte der Vorsitzende Richter des Freiburger Landgerichts, Stefan Bürgelin, bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. Zu einer zweiten Befragung in dem Prozess, der sich seit Juni 2019 über 43 Verhandlungstage hingezogen hat, war die junge Frau nicht mehr in der Lage. Sie leidet einem ärztlichen Attest zufolge weiter unter der Tat, die für Empörung weit über Freiburg hinaus gesorgt hatte. Bis heute habe sie mit einer posttraumatischen Belastungsstörung und Schlafproblemen zu kämpfen.
Richter schilderte Ablauf der Tatnacht detailliert
Der Prozess gegen die Angeklagten, überwiegend Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak, dauerte mehr als ein Jahr. Sie waren zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 30 Jahre alt. Das Gericht hörte zahlreiche Zeugen und Sachverständige und versuchte, die Tatbeteiligungen der Angeklagten exakt zu bestimmen. Bürgelin schilderte den Ablauf der Tatnacht mit zahlreichen Vergewaltigungen in einem Gebüsch noch einmal detailliert.
Die 18-Jährige hatte Ecstasy, Alkohol und Koffein im Körper und sei deswegen nicht in der Lage gewesen, einen entgegenstehenden Willen zu bilden und zu äußern. Sie habe jegliches Zeitgefühl verloren und nicht mehr das Gefühl gehabt, in ihrem eigenen Körper zu sein. Die Aussagen von Angeklagten, es habe sich um einvernehmlichen Sexualverkehr gehandelt, wies Bürgelin als reine Schutzbehauptung zurück. "Das ist in so einem Fall eine Standardeinlassung, die nicht originell ist", sagte er.
Dem Hauptangeklagten hielt Bürgelin vor: "Sie haben die Sache ins Rollen gebracht und ausgenutzt." Er habe sie unter dem Vorwand ins Freie gelockt, um ihr seine Tattoos zu zeigen. Der Mann habe die Frau nach der ersten Vergewaltigung dann ganz bewusst den anderen Tätern zugeführt. "Deshalb haben Sie die höchste Strafe verdient."
Anwältin des Opfers zufrieden mit Urteilen
Immer wieder redete der Vorsitzende Richter den Verurteilten ins Gewissen. Einem sagte er: "Wenn Sie nicht Ihren Lebenswandel ändern, werden Sie einen großen Teil Ihrer Zeit hier in Deutschland im Gefängnis verbringen." Er erinnerte daran, das gerade Sexualstraftäter in den Haftanstalten in der Hierarchie der Gefangenen ganz unten stünden und zum Teil Gewalt ausgesetzt sein.
Anderen bescheinigte er zumindest das Bemühen, sich eine neue Existenz aufzubauen. "Das Verfahren soll auch eine Chance für einen Neuanfang sein."
Die Rechtsanwältin der 18-Jährigen äußerte sich zufrieden über die Urteile, wies aber darauf hin, dass sie noch nicht rechtskräftig seien. "Im Endeffekt bin ich bin froh über die Verurteilungen. Mein Impetus, meine Hoffnung ist, dass die Geschädigte damit abschließen kann." Sie rechne mit Revisionen.