Eigentlich bin ich der Meinung, dass wir den Fall schon im Forum drin haben. Leider finde ich ihn aber nicht.
Wurde der Samurai-Angreifer von seinem Opfer missbraucht?
Stuttgart – Wenige Monate vor einer tödlichen Attacke mit einem Samuraischwert in Stuttgart soll ein wegen Mordes angeklagter Mann nach eigener Aussage vom späteren Opfer missbraucht worden sein.
Dies habe der 31-Jährige den Polizisten nach der Bluttat in einer Vernehmung angegeben, sagte ein Kriminalbeamter am Montag in Stuttgart als Zeuge vor dem Stuttgarter Landgericht.
Der Angeklagte schweigt weiter zu den Vorwürfen und einem Motiv. Allerdings soll der Jordanier, der sich bei seiner Einreise als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte, in Gesprächen und Chats mit Bekannten und Verwandten wiederholt behauptet haben, er sei der Messias. Auch sei er Gottes Gesandter und lebe ein Doppelleben.
Der 31-Jährige soll seinen früheren Mitbewohner im vergangenen Juli in Stuttgart auf offener Straße mit einem Samuraischwert ermordet haben. Zeugen hatten den Gewaltexzess in einer Hochhaussiedlung mit Handykameras aufgenommen.
Das Motiv bleibt trotz der jüngsten Aussagen weiter unklar. Anzeichen für politische oder extremistische Gründe gibt es nach Angaben der Polizei und nach der Auswertung seines Mobiltelefons nicht. Unsicher ist auch, ob die Kammer die Attacke als Mord oder Totschlag wertet. Schätzt sie oder ein Gutachter den Mann als psychisch krank ein, wäre er schuldunfähig. Fünf Tage vor der Tat soll der Angeklagte einer Sozialarbeiterin gesagt haben, sein Kopf sei "kaputt".
Hat er im Wahn getötet oder klaren Geistes? Der psychiatrische Gutachter hält den mutmaßlichen Schwertmörder für vermindert schuldfähig.
Stuttgart - Der renommierte psychiatrische Gutachter Peter Winckler ist entwaffnend ehrlich: „In diesem Fall bin ich mir überhaupt nicht sicher.“ Wenn jeder Fall so unübersichtlich, so kompliziert und so widersprüchlich wäre, so Winckler vor dem Landgericht, wisse er nicht, ob er seinen Job noch weiter machen könne. Am Ende legt er sich, was den mutmaßlichen Schwertmörder betrifft, dann doch fest – fast jedenfalls.
Am 31. Juli 2019 hatte der heute 31-jährige Issa L. im Stuttgarter Stadtteil Fasanenhof seinen ehemaligen Mitbewohner mit einem Samuraischwert förmlich hingerichtet – auf offener Straße, am helllichten Tag, vor den Augen der zwölfjährigen Tochter des Opfers. Das Motiv des Jordaniers, der sich bei seinem Asylantrag als Syrer Issa M. ausgegeben hatte, ist nach wie vor unklar.
Bei der Untersuchung habe er nicht den Eindruck gehabt, dass da ein gesunder Mensch vor ihm sitze, sagt Winckler. Trotzdem habe er sich die Frage gestellt, lebt der Angeklagte in einem religiösen Wahn oder versucht er, den Psychiater aufs Glatteis zu führen? Zu der Bluttat habe Issa L. gesagt, er habe den 36-Jährigen getötet, weil dieser ihm „sein Geheimnis weggenommen“ habe. Bei der Polizei hatte Issa L. ausgesagt, das Opfer habe ihn an seinem Geburtstag Mitte März 2019 heimlich unter Drogen gesetzt und ihn sexuell missbraucht. Ob das stimmt, weiß man nicht.
Rache als Motiv?
„Er hat gesagt, sein Motiv sei Rache gewesen“, so der Gutachter. Er, also Issa L., habe das Recht gehabt, seinen ehemaligen Mitbewohner zu töten. Aber Issa L. hat allen möglichen Leuten gegenüber auch merkwürdige andere Geschichten erzählt. Er sei der Messias, er sei Jesus, er sei von Gott geschickt. Einmal spreche Gott mit ihm, dann der Teufel, dann wieder seien es Engel, die ihn ansprechen würden. Gott schicke ihm Nachrichten über die Wolken, den Himmel, den Regen. Er habe jedenfalls keine Probleme damit, für seine Tat hingerichtet zu werden.
Schon die Gefängnispsychologin und der Psychiater des Vollzugskrankenhauses waren sich uneins. Sie hielt Issa L. für einen Psychotiker, er für einen Fanatiker.
Gutachter Winckler sagt, sollte es Probleme zwischen Issa L. und seinem einstigen Mitbewohner gegeben haben – egal welcher Natur –, dann sei der Mord nichts anderes als Selbstjustiz. Sollte sich der 31-Jährige die Probleme, beispielsweise eine Vergewaltigung, in seinem krankhaft gestörten Realitätsbezug nur eingebildet haben, sei der Mann nur vermindert schuldfähig. Winckler tendiert zum zweiten Fall. Issa L. solle in der Psychiatrie untergebracht werden, so Winckler. Der Prozess wird fortgesetzt.
Samuraischwert-Mord: Suche nach Motiv erfolglos Aktualisiert am 23. Juli 2020, 01:38 Uhr Stuttgart (dpa/lsw) - Ein Mord vor Zeugen. Mehr noch, ein Mord vor Kameras. Als ein 36-Jähriger im Juli vergangenen Jahres auf offener Straße mit einem Samuraischwert erstochen wird, laufen die Handykameras mit.
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Die Beweise scheinen daher eindeutig, wenn der Prozess gegen den 31 Jahre alten mutmaßlichen Täter am heutigen Donnerstag (09.15 Uhr) mit den Plädoyers auf die Zielgerade einbiegt. Aber kann der Gewaltexzess in der Stuttgarter Hochhaussiedlung juristisch auch als Mord gewertet werden? Und war der Jordanier Herr seiner Sinne, als er mit seinem gerade erst gekauften Schwert über sein Opfer herfiel? Das vermochten bislang weder die Zeugen zu klären noch der Gutachter.
Der angeklagte Mann hatte nach der Tat in einer Hochhaussiedlung zunächst die Flucht ergriffen. Er war aber am Abend desselben Tages festgenommen worden. Vor der Tat soll er unter anderem ausgesagt haben, er sei vom Satan besessen, sein Kopf sei "kaputt". In Gesprächen und Chats mit Bekannten und Verwandten behauptete er nach Zeugenaussagen dagegen, er sei der Messias oder Gottes Gesandter. Wenige Monate vor der tödlichen Attacke sei er zudem vom späteren Opfer missbraucht worden, hatte der wegen Mordes angeklagte Mann in einer Vernehmung angegeben.
Diese Schilderung nimmt ihm der Gutachter nicht ab. "Es spricht nichts dafür", sagte der Experte. Wahrscheinlicher sei, dass sich der Angeklagte den Missbrauch einbilde und auf Grundlage dieser Fantasie Rache an seinem vermeintlichen Peiniger üben wollte. Von mehreren möglichen Ansätzen für eine Erklärung tendiere er dazu, den Mann als vermindert schuldfähig einzustufen, hatte der Gutachter erklärt. Merkmale eines klassischen Wahns weise der Mann zwar nicht auf, man könne sein Verhalten aber auch mit krankhaftem religiösem Fanatismus erklären.
Schätzt die Kammer den Mann als psychisch krank ein, wäre er schuldunfähig. Der Mann auf der Anklagebank schweigt seit Prozessbeginn zu den Vorwürfen und einem Motiv. "In der Gesamtschau der Ermittlungsergebnisse dürfte das Motiv am ehesten im zwischenmenschlichen Bereich zu suchen sein", hatte die Staatsanwaltschaft vor Beginn des Prozesses noch mitgeteilt. Auch die Kriminalpolizei hatte einen persönlichen Grund zwischen den beiden Männern als Auslöser gesehen.
Die Ermittler waren anfangs davon ausgegangen, dass es sich bei dem Asylbewerber um einen 28-jährigen Syrer handelt. Zweifel daran nährte der Mann selbst, als er bei seiner Festnahme angab, zwei Jahre älter und Jordanier zu sein.
Laut Staatsanwaltschaft war er am 1. Juni 2018 nach Stuttgart gezogen. Bis Ende April 2019 lebte er etwa ein Jahr lang in einer Wohnung gemeinsam mit dem späteren Opfer. Zur Tatzeit soll er sich aber hauptsächlich in einer Gemeinschaftsunterkunft im Raum Ludwigsburg aufgehalten haben.
von: Hagen Stegmüller veröffentlicht am 27.07.2020 - 15:01 Uhr
Stuttgart – Der Schwert-Killer von Stuttgart wird für lange Zeit weggesperrt. Das Landgericht verurteilte Issa L. (31) am Montag zu 14 Jahren Haft – und zur dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie.
Die Staatsanwaltschaft hatte für eine 13-jährige Haftstrafe plädiert und die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie gefordert. Seine Anwälte forderten Freispruch – und ebenfalls die Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Die Tat schockierte im Sommer 2019 ganz Deutschland. Auf einer Straße im Stuttgarter Stadtteil Fasanenhof schlug der Jordanier Issa M. mit einem Samurai-Schwert seinen Ex-Mitbewohner Wilhelm L. (†36) zu Tode – vor den Augen von dessen 11-jähriger Tochter.